| Wolfsmanagementplan

Wolfsmanagementplan wird aktualisiert

Runder Tisch Wolf erörtert Aktualisierung des Wolfsmanagementplans
Wolf
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„Der Wolf zeigt dynamische Prozesse in der Natur, aber gleichzeitig polarisiert keine andere Art so sehr. Seit seiner Ankunft bei uns im Februar 2012 war die Aufmerksamkeit immens. Uns gelang mit der Gründung des Runden Tisches etwas Einmaliges. Dank der lösungsorientierten Arbeit mit dem Ziel, die Wiederansiedlung des Wolfs möglichst konfliktfrei zu begleiten, konnten wir 2016 den Wolfsmanagementplan erstmalig zusammen mit allen betroffenen Interessengruppen erarbeiten“, fasste Staatssekretär Erwin Manz die Arbeit des Runden Tisches Wolf zusammen. Mit den Vertreterinnen und Vertretern der Interessengruppen wurden die anstehenden Änderungen am Wolfsmanagementplan erörtert. 

„Nach sieben Jahren wird der Managementplan überarbeitet und aktualisiert. Es sind neue erfolgreiche Strukturen wie das Kompetenzzentrum Luchs und Wolf hinzugekommen“, erläuterte Manz. 

„Wir beobachten die Interpretationen der Rechtsprechung sehr genau, da sie Einfluss auf die Fortschreibung des Wolfmanagementplans haben. Zusätzlich spielt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur erleichterten Entnahme von Wölfen eine Rolle. Die irreführende Diskussion um die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird von unserer Seite nicht aufgegriffen, da sie nur eine symbolische Entscheidung wäre und der Wolf dennoch weiterhin eine geschützte Art nach EU-Recht darstellt. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen bieten genügend Handlungsspielraum für verhaltensauffällige Wölfe“, sagte Manz.

„Wir lassen die Schäferinnen und Schäfer aber nicht allein, deswegen ergibt sich eine der zentralen Änderungen bei der Ausweisung von Präventionsgebieten. Im Dialog mit den Tierhalterverbänden wurde diese von sechs auf drei Monate verkürzt. Außerdem können jetzt auch Gebiete, in denen das Land Beweidungsprojekte explizit fördert, temporär zum ‚Präventionsgebiet‘ erklärt werden. Das soll das Konfliktpotential weiter reduzieren und die Herden vor dem Wolf und den Wolf vor dem Menschen schützen“, führte Manz aus. „Der Runde Tisch ist ein unverzichtbares Gremium der Kommunikation und Beratung“, schloss der Staatssekretär des Umweltministeriums. 

Die Ausweisung von Präventionsgebieten wird beschleunigt. Hier wird der Aufenthalt eines Wolfs bereits nach drei Monaten als resident erachtet. Durch die Ausweisung als Präventionsgebiet werden beispielsweise Schutzmaßnahmen vor dem Wolf förderfähig. Bisher war die Ausweisung eines Präventionsgebietes von der dauerhaften Anwesenheit von Wölfen abhängig. Es wurde angenommen, dass wenn ein Wolf sechs Monate lang in einem Gebiet nachgewiesen wurde er dort resident ist. Dann wurde dieses Gebiet aufgrund der Sachlage zum Präventionsraum erklärt. Dieser Zeitraum wird nun auf drei Monate verkürzt.

Der Wolfsmanagementplan und alle darin enthaltenen Leistungen sind eine freiwillige Leistung des Landes. Die Veröffentlichung des aktualisierten Wolfsmanagementplans ist für Juni vorgesehen.

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