ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter

Auf dem Bild sind Baggerarbeiten sowie ein LKW im Rahmen einer Geländeauffüllung zu sehen. Im Vordergrund sieht man einen Hausanschlussschacht.
Baggerarbeiten im Rahmen einer Geländeauffüllung

Nachfolgend sind die aktuellen Fassungen der ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter des Landesamtes für Umwelt LfU (vormals Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht LUWG) aufgelistet.
Durch zwischenzeitlich erfolgte Zusammenführungen mehrerer oder Rücknahme einzelner ALEX-Merkblätter ist keine fortlaufende Nummerierung mehr gegeben. 

Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] außer Kraft gesetzt. Die damit verknüpften ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26 bleiben aus Gründen der Nachvollziehbarkeit mit einem Hinweis zur Außer-Kraft-Setzung [* ALEXxx ... ] dennoch „nachrichtlich“ erhalten.


Übersicht der aktuellen ALEX-Merk- und Informationsblätter

Übersichtsdatei, Stand 09/2023 (ca. 159 KB)

Im September 2023 wurde das neu erstellte ALEX-Informationsblatt 29 - Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in der Umwelt – Landesstrategie und landesspezifische Vollzugshinweise Rheinland-Pfalz eingestellt. 


ALEX-Merkblätter

Mit Stand März 2012 wurde das Merkblatt ALEX 01 wieder eingeführt.

Zu beachten ist:

  • Im Falle von Altstandorten, die i.d.R. einer Branche zuzuordnen sind, sind die branchenspezifischen Parameter nach BKAT (Ba-Wü) bzw. XUMA (Ba-Wü in Zusammenarbeit mit Sachsen und UBA) zu untersuchen.
  • Bei Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können (z.B. ehemalige betriebseigene Deponien) sind ebenfalls nach BKAT bzw. XUMA zu untersuchen.
  • Bei Altablagerungen, die keiner Branche zuzuordnen sind, ist der Parameterumfang des Merkblatts ALEX 01 (Stand März 2012) zu untersuchen. Allerdings wird empfohlen, aufgrund der Heterogenität des Deponats bei Altablagerungen auf Feststoff-/ Deponatuntersuchungen zu verzichten. Sinnvoller sind hier Emissions- / Immissionsuntersuchungen, die von Altablagerungen ausgehen (Bodenluft / Deponiegas und Sickerwasser / Grundwasserabstrom).

 ALEX Merkblatt 01.pdf (155 kB)

In das ALEX-Merkblatt 02 wurden das ehemalige ALEX-Infoblatt 09 als Anhang 1 und das ehemalige ALEX-Infoblatt 07 als Anhang 2 integriert.

Die Parameter AOX, HKW gesamt, Mangan (VII - II) - Oxidierbarkeit wurden für Wasser gestrichen. Der Parameter „KW (polar, unpolar)“ wurden sowohl für Boden als auch für Wasser in „Mineralöl-KW (GC-FID)“ geändert.

ALEX Merkblatt 02.pdf (199 kB)

Ergänzend zum ALEX-Merkblatt 11 kann die zugehörige Excel-Anwendung ALTEX-1D über das LBEG Niedersachsen bezogen werden.

ALEX Merkblatt 11.pdf (1,1 MB)


ALEX-Informationsblätter

Hinweis: Das Kapitel 2.5 "Boden-Grundwasser" wurde aktualisiert.

ALEX Informationsblatt 15.pdf (120 kB)

ALEX Informationsblatt 24.pdf (596 kB)

Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] außer Kraft gesetzt. Die damit verknüpften ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26 bleiben aus Gründen der Nachvollziehbarkeit mit einem Hinweis zur Außer-Kraft-Setzung [* ALEXxx ... ] dennoch „nachrichtlich“ erhalten.

ALEX Informationsblatt 25.pdf (1,0 MB)

Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] außer Kraft gesetzt. Die damit verknüpften ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26 bleiben aus Gründen der Nachvollziehbarkeit mit einem Hinweis zur Außer-Kraft-Setzung [* ALEXxx ... ] dennoch „nachrichtlich“ erhalten.

ALEX Informationsblatt 26.pdf (1,0 MB)

Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] außer Kraft gesetzt. Die damit verknüpften ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26 bleiben aus Gründen der Nachvollziehbarkeit mit einem Hinweis zur Außer-Kraft-Setzung [* ALEXxx ... ] dennoch „nachrichtlich“ erhalten.

Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung

ALEX Informationsblatt 28.pdf (1,9 MB)

 

Hinweis: Schreiben des MUEEF vom 08.06.2016, Az. 90 03-00009/2016-001

Mit Schreiben vom 15.10.2009 hatte das damalige Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz den mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten Leitfaden "Bodenschutz in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung" als Anwendungshilfe ALEX-Informationsblatt 28 für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt. 

Im vom LGB herausgegebenen Themenheft Vorsorgender Bodenschutz 1 „Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis“ ist abschließend die für Rheinland-Pfalz künftig anzuwendende Methode zur Bodenfunktionsbewertung dokumentiert und anwendungsfreundlich näher beschrieben. Das LGB-Themenheft 1 „Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis“ stellt insoweit eine Konkretisierung gegenüber dem o.a. ALEX-Informationsblatt 28 gemäß dem eingangs dargestellten Rundschreiben vom 15.10.2009 dar und wird hiermit für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz mit Schreiben des MUEEF vom 08.06.2016 eingeführt.

Rundschreiben des MUEEF vom 08.06.2016 Bodenfunktionsbewertung

Anlage zum RS - LGB Themenheft Bodenfunktionsbewertung in der Planungspraxis

ALEX Informationsblatt 29.pdf (273 kB)

Dieses Informationsblatt wurde mit Rundschreiben vom 09.10.2023 eingeführt und beschreibt die Landesstrategie für den Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Umwelt in Rheinland-Pfalz. Weiterhin liefert es ergänzende Hinweise und Erläuterungen zum „Leitfaden zur PFAS-Bewertung - Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (aktueller Stand: 21.02.2022), der mit Rundschreiben des MKUEM vom 24.10.2022 für den bodenschutz-, wasserschutz- und abfallrechtlichen Vollzug in Rheinland-Pfalz eingeführt ist. Damit werden die bisherigen Regelungen zur Bewertung und zum Umgang mit PFAS gemäß dem ALEX-Informationsblatt 29 „Per - und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt“ des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), Stand 2017 ersetzt.

Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise konzentrationsbezogen festgelegt. Ín vielen Fällen reicht das Instrumentarium jedoch nicht aus. In verschiedenen Bundesländern wurden hierfür unterschiedliche Vorgehensweisen für Frachtbetrachtungen erarbeitet.

Der Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ist im Bericht "Untersuchungsstrategie Grundwasser - Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten" (09.2008) beschrieben und wird in Rheinland-Pfalz eingeführt. 

ALEX Informationsblatt 30.pdf (122 kB)  

Als Ergebnis der Beratungen in der AG „Stromleitungsmasten“ wurde vereinbart, erste vorläufige Handlungsempfehlungen aus NRW an rheinland-pfälzische Verhältnisse anzupassen und diese regelmäßig fortzuschreiben.

Die nun vorliegende vierte Fortschreibung stellt auf Basis aller Erkenntnisse und Beratungsergebnisse die abschließenden Empfehlungen für das weitere Vorgehen dar und dient damit als Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten.

ALEX Informationsblatt 31.pdf (2,82 MB)   

Die bisherigen Praxiserfahrungen bei der Verwertung von Boden und aufbereitetem mineralischem Bauabfall in Rheinland-Pfalz haben gezeigt, dass die Einstufung, ob ein Vorhaben nach bodenschutz- oder nach bau- und abfallrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen ist, nicht immer von allen Verfahrensbeteiligten gleich geteilt wird.
Daher werden in diesem Informationsblatt die Kriterien herausgearbeitet, anhand derer die Einstufung fachlich nachvollzogen werden kann. Dieses Infoblatt soll insbesondere aufzeigen, welche umweltschutzrelevanten Anforderungen technische Verwertungen von Boden und aufbereitetem mineralischem Bauabfall in Bauwerken grundsätzlich erfüllen müssen und welche Nachweise der Antragsteller vorzulegen hat, der beabsichtigt, Materialien bis zu den Zuordnungswerten Z 2 nach LAGA zu verwenden.
Das Infoblatt konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf technische Bauwerke, bei denen mineralische Massen in größerem Umfang benötigt werden. Hierzu gehören erfahrungsgemäß Geländeauffüllungen unter großflächigen Gebäudekomplexen, Sicherungsbauwerke zur Böschungsstabilisierung in Abgrabungen und Tagebauen sowie Sicht- und Lärmschutzwälle.

ALEX Informationsblatt 32.pdf (666 kB)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen haben gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt das ALEX-Informationsblatt 33 erarbeitet, um Gutachtern und Umweltplanungsbüros eine Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG an die Hand zu geben. 

ALEX Informationsblatt 33.pdf (487 kB)