Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest), Niedrigpathogene Aviäre Influenza

Gänse auf der Wiese
Gänse auf der Wiese

Die Geflügelpest, auch als "Klassische Geflügelpest" oder "Hochpathogene Aviäre Influenza" bezeichnet, ist seit 1878 bekannt. Sie verläuft sehr rasch meist als schwere Allgemeinerkrankung, es können zwischen 80 und 100 % der Tiere innerhalb weniger Tage sterben. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, können aber das Virus weiter verbreiten. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden. Die Krankheit ist hoch ansteckend und wird sehr leicht von Tier zu Tier, durch Personen und kontaminierte Gegenstände verbreitet. Die Klassische Geflügelpest ist eine schwere Form der Aviären Influenza, die durch hoch pathogene Influenza A-Virusstämme vom Subtyp H5 oder H7 hervorgerufen wird.

Die Tiere, insbesondere Hühner oder Puten, haben häufig ein gesträubtes Federkleid, Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Schnupfen mit Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kann auch zu Durchfällen kommen. Die Legeleistung kann verringert sein oder ganz aussetzen, die noch gelegten Eier haben dünne verformte Eischalen oder die Kalkschale fehlt völlig (sogenannte „Windeier“). Es kann bei den Tieren jedoch auch zu vermehrten, plötzlichen Todesfällen kommen.

Des Weiteren existiert die so genannte Niedrigpathogene Form (NPAI oder LPAI) der Aviären Influenza. Diese Virussubtypen sind für Nutzgeflügel in der Regel nur gering krank machend und stellen für die menschliche Gesundheit keine Gefährdung dar. Die Krankheitserscheinungen bei der Niedrigpathogenen Aviären Influenza verlaufen, wenn überhaupt sehr milde.

Viele andere Influenzaviren, die bei Vögeln vorkommen, verursachen maximal milde Krankheitssymptome, die seuchenrechtlich  von der Geflügelpest abgegrenzt werden.                                                                                                                                                  

Neben der Klassischen Geflügelpest gibt es die "Atypische Geflügelpest" oder "Newcastle Krankheit". Die klinischen Symptome ähneln sich - daher auch die Bezeichnung -, die Krankheit wird aber durch ein anderes Virus ausgelöst.

Die Verbreitung der Seuche in Deutschland, Europa  bzw. weltweit ist schwankend, jedoch kommen immer wieder massive Seuchengeschehen vor. Das Eintragsrisiko der Erreger in Hausgeflügelbestände, Zoos oder die heimische Wildvogelpopulation ist jährlich während des Vogelzuges am größten. Informationen zur aktuellen Seuchenlage und eine Risikoeinschätzung finden Sie auf der Homepage der Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit (OIE) und des Friedrich-Loeffler-Institutes (siehe Infokasten).

Infektionen mit Influenzaviren des Geflügels führen bei anderen Tierarten und beim Menschen nur sehr selten zu einer Erkrankung. Durch direkten Kontakt zwischen Mensch und infiziertem Geflügel kann das Geflügelpest-Virus auf den Menschen übergehen. Allerdings werden Menschen in aller Regel nur schwer durch Vogel-Influenzaviren infiziert. Die Vögel scheiden das Virus mit Kot und Speichel aus, so dass die Inhalation kontaminierter Staubpartikel oder mangelnde Händehygiene vermutlich die hauptsächlichen Übertragungswege darstellen. Solange die Infektion des Menschen aber den direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel voraussetzt, ist der gefährdete Personenkreis in Europa begrenzt. Influenzaviren sind sehr leicht durch Hitze und UV-Strahlung (Sonne) zu inaktivieren. Erhitzte oder gekochte Lebensmittel sind deshalb als unbedenklich hinsichtlich einer Influenzavirus-Übertragung anzusehen.
Influenzaviren sind Verwandlungskünstler und können ihre Eigenschaften durch Mutation ändern. Bei gleichzeitiger Infektion von Mensch oder Tier mit verschiedenen Influenzaviren ist es nicht auszuschließen, dass sich das Erbgut beider Influenzaviren mischt und ein neues Influenzavirus entsteht. Dabei könnte das Ergebnis auch ein für den Menschen aggressives Virus sein.

Besonders das niedrigpathogene Influenzavirus wird immer wieder in Wildvögeln nachgewiesen, hierbei sind vor allem Wasservögel empfänglich. Auch für die niedrigpathogen Subtypen der Geflügelpest besteht eine Anzeigepflicht nach Tierseuchenrecht. Dies ist erforderlich, da auch die niedrigpathogen Subtypen zur hochvirulenten Variante mutieren können. Daher werden Jäger gebeten, die Behörden bei der Beobachtung der Seuchenlage zu unterstützen.

In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass hochpathogene Influenzaviren extrem leicht und schnell verbreitet werden und somit hohe wirtschaftliche Schäden entstehen. Diese Tatsache unterstreicht die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungen nachdrücklich. Hierunter werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen. Weitergehende Hinweise zur Vermeidung der Verbreitung von Geflügelpest für den Tierhalter finden Sie hier.

Eine Möglichkeit für Geflügelhalter zur Überprüfung der Biosicherheit im Betrieb kann unter folgendem Link eingesehen werden.