Rundschreiben für den Bodenschutzvollzug

Foto zeigt verschiedene Baustoffhaufwerke verschiedener Korngrößen bei Erschließungsarbeiten für ein neues Baugebiet
Baustoffhaufwerke

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs gibt die oberste Bodenschutzbehörde von Rheinland-Pfalz für einzelne bodenschutzfachliche und /–rechtliche Fragestellungen  Rundschreiben heraus, die nachfolgend chronologisch dokumentiert sind.  Vielfach wird in diesen auf Arbeitshilfen, wie z.B. ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter, Bezug genommen.

Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV n. F. zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] außer Kraft gesetzt. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit werden diese – mit einem deutlichen Hinweis zur Außer-Kraft-Setzung – dennoch „nachrichtlich“ erhalten bleiben.

Mit Rundschreiben vom 09.10.2023 wurde das vollständig überarbeitete ALEX-Informationsblatt 29 mit erheblich erweiterter Ausrichtung eingeführt.

Die Arbeitshilfe beinhaltet die Landesstrategie sowie landesspezifische
Vollzugshinweise für Rheinland-Pfalz in Ergänzung zum PFAS-Leitfaden des BMUV aus 2022.

Rundschreiben vom 09.10.2023 (265 KB)

Mit Schreiben vom 28.07.2023 das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz als oberste Bodenschutzbehörde Rheinland-Pfalz dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz als obere Bergbehörde sowie dem Wirtschaftsministerium als oberste Bergbehörde mitgeteilt, dass die vom BMUV übermittelte Rechtsauffassung für eine analoge Anwendung von Abgrabungen und Tagebauen geteilt wird - und dies nicht nur für die ausschließlich vom BMUV genannte Übergangsregelung gemäß § 28 Abs. 1 BBodSchV sondern auch für Öffnungsmöglichkeiten von Verfüllungsanforderungen gemäß § 8 Abs. 7 BBodSchV. 

Hierdurch ist für den Vollzug in Rheinland-Pfalz die in der novellierten Fassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthaltene "Ungleichbehandlung" von bergrechtlich zugelassenen Tagebauen gegenüber umweltrechtlich zugelassenen Abgrabungen "geheilt", so dass beiden "Verfüllungstypen" gleiche Übergangs- sowie Öffnungsmöglichkeiten nach Einzelfallentscheidung zur Verfügung stehen.

Schreiben vom 28.07.2023​​​​​​​

Mit der sogenannten Mantelverordnung hat der Bundesgesetzgeber Mitte 2021 u. a. die  Ersatzbaustoffverordnung neu eingeführt und eine Neufassung der seit 1999 im Wesentlichen unverändert bestehenden Bundes-Bodenschutz-Altlastenverordnung vorgenommen (BGBl. I Nr. 43, S. 2598 bis 2752).

Beide Verordnungen werden zum 1. August 2023 Inkrafttreten und Auswirkungen auf den Vollzug der Bodenschutzbehörden haben. 

Mit dem Rundschreiben werden die Bodenschutzbehörden über die wesentlichen Änderungen der neuen
Fassung der Bundes-Bodenschutz-Altlastenverordnung (BBodSchV n. F.) und sich
daraus ergebenden Auswirkungen für den Vollzug informiert.

In diesem Zusammenhang wird eine Erfassung zum Genehmigungsstatus der Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen durchgeführt.

Zur neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) werden Sie mit separaten Schreiben gesondert informiert!

Rundschreiben des MKUEM (528 KB)

Schreiben des MKUEM vom 24.10.2022, Az. 6104#2022/0005-1401 7.0031

Mit Schreiben vom 24.10.2022 wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität der Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur PFAS-Bewertung "Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ eingeführt.

In Rheinland-Pfalz ersetzt der BMUV-Leitfaden bisherige Regelungen zur Bewertung dieser Schadstoffgruppe gemäß ALEX-Informationsblatt 29 „Per - und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt“ von 2017. Das bisherige ALEX -Informationsblatt 29 wurde überarbeitet, auf Angaben zur Landesstrategie  sowie landesspezifische Vollzugshinweise reduziert und mit Rundschreiben vom 09.10.2023 eingeführt.

Rundschreiben des MKUEM (1,24 MB)

PFAS-Leitfaden des BMUV (782 KB)

Schreiben des MUEEF vom 08.06.2016, Az. 90 03-00009/2016-001

Mit Schreiben vom 15.10.2009 hatte das damalige Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz den mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten Leitfaden "Bodenschutz in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung" als Anwendungshilfe ALEX-Informationsblatt 28 für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt. 

Im aktuell vom LGB herausgegebenen Themenheft Vorsorgender Bodenschutz 1 „Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis“ ist abschließend die für Rheinland-Pfalz künftig anzuwendende Methode zur Bodenfunktionsbewertung dokumentiert und anwendungsfreundlich näher beschrieben. Das LGB-Themenheft 1 „Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis“ stellt insoweit eine Konkretisierung gegenüber dem o.a. ALEX-Informationsblatt 28 gemäß dem eingangs dargestellten Rundschreiben vom 15.10.2009 dar und wird hiermit für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt.

Rundschreiben des MUEEF vom 08.06.2016 Bodenfunktionsbewertung

Anlage zum RS - LGB Themenheft Bodenfunktionsbewertung in der Planungspraxis

Schreiben vom 13.03.2014 des MWKEL, AZ: 90 03-00009/2012-001

Mit Schreiben vom 13.03.2014 hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung das überarbeitete digitale Bodenschutzkataster (BIS-Bokat 2.0) auch bei den unteren Bodenschutzbehörden (UBB) und beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingeführt.

Rundschreiben: Datenpflege, Fortschreibung Fachmodul Bodenschutzkataster (BIS-BoKat) des Bodeninformationssystems Rheinland-Pfalz.pdf (1,9 MB)

Schreiben des MULEWF vom 02.12.2013, Az. 106-83 014-03/2012-16#17 Referat 1064

Das MULEWF hat mit Schreiben vom 02.12.2013 die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser (AZB) mit erläuternden Hinweisen eingeführt.

Das MULEWF und das MWKEL haben gemeinsam zur Umsetzung europäischer immissionsschutzrechtlicher Vorgaben den Überwachungsplan Rheinland-Pfalz herausgegeben. Ziel der IED ist es, die behördliche Überwachung besonders umweltrelevanter Anlagen einheitlich, systematisch und alle Umweltbereiche integrierend durchzufuhren. Daher sind für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionsplan nebst Programmen für routinemäßige Umweltinspektionen zu erstellen. Die IED erfordert darüber hinaus eine allgemeine Beschreibung der wichtigen Umweltprobleme, die Aufstellung von Programmen zur regelmäßigen Überwachung, zur Überwachung aus besonderem Anlass sowie zur Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden selbst.

Rundschreiben: Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht Boden und Grundwasser (AZB).pdf (75 kB)

IED-Überwachungsplan Rheinland-Pfalz.pdf (676 kB)

GStB-Nachrichten Nr. 0094 vom 26.04.2013, Az.: 610-11,611-17,672-10 RB/sr

Die Anwendung von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Weinbaustandorten führt zu einer Anreichung von Kupfer in den Böden. Insbesondere bei Nutzungsänderungen und Baulandausweisungen bedurfte es einer landeseinheitlichen Regelung hinsichtlich des Umgangs mit Bodenmaterial aus Weinbergsböden. Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ist gemeinsam mit dem Finanzministerium als oberste Baubehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass bis zu einem Kupfergehalt von 200 mg/kg Boden eine uneingeschränkte Nutzgartennutzung zulässig ist, bis 400 mg/kg möglichst eine umweltverträgliche Verwertung nach abfallwirtschaftlich-bodenschutzrechtlichen Anforderungen im Planungsgebiet realisiert werden soll und bei Kupfergehalten > 400 mg/kg grundsätzlich eine Entsorgung/Deponierung in Frage kommt.

GStB-Nachrichten Nr. 0094.pdf (10,6 kB)  

LUFA Stellungnahme.pdf (0,9 MB)

LUWG Stellungnahme.pdf (46 kB)

Rundschreiben: Bodenbelastung Bauleitplanung RP 2002.pdf (1,7 MB)

Schreiben des MUFV und MWVLW vom 01.07.2010, Az. 107-90 431/2010-6#1.5

Mit Schreiben vom 01.07.2010 haben das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ergänzende Regelungen zu den Anforderungen an die bodenähnliche Verfüllung von Abgrabungen eingeführt. Dies beinhaltet Regelungen für den Sonderfall "Hangsicherung zur Gefahrenabwehr" sowie zusätzliche Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien in Gebieten mit naturbedingt erhöhten Gehalten (ALEX-Informationsblatt 27).

Rundschreiben: Anforderungen bodenähnliche Verfüllung von Abgrabungen mit Bodenmaterial.pdf (2,1 MB)

ALEX-Informationsblatt 27.pdf (2,9 MB)

Schreiben des MUFV vom 15.10.2009, Az. 107-90 240-01/2008-1#1.2

Mit Schreiben vom 15.10.2009 hat das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz den mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten Leitfaden "Bodenschutz in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung" als Anwendungshilfe ALEX-Informationsblatt 28 für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt.

Rundschreiben: Einführung ALEX-Informationsblatt 28 als Anwendungshilfe.pdf (718 kB)

ALEX-Informationsblatt 28.pdf (1,9 MB)

Schreiben des MUFV vom 17.12.2008, Az. 107-90 320/2008-3#1.9

Mit Datum 17.12.2008 hat das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz um Beachtung der Vereinbarung des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 09.12.2008 über die "Übermittlung und Führung von Bodenbelastungs-, Bodenschutzgebieten, Altlasten, gesicherten Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und gesicherten schädlichen Bodenveränderungen als Geobasisinformationen" gebeten. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat hierzu die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum informiert (vgl. Anlagen).

Rundschreiben: Vereinbarung Übermittlung und Führung von Bodenbelastungs-, Bodenschutzgebieten, Altlasten, gesicherte Altlasten, schädliche ... als Geobasisinformationen".pdf (345 kB)

Vereinbarung zur Übermittlung und Führung von Bodenbelastungs-, Bodenschutzgebieten, Altlasten.... zwischen ISM und MUFV vom 09.12.2008 (71 kB)

Schreiben MWVLW an ADD und DLR vom 22.12.2008 (92 kB)

Erläuterung zum Rundschreiben des MUF vom 13.01.2003 zum boden- und abfallrechtlichen Vollzug, Az. 1075-89 702-30

Erläuterung vom 28.08.2007 zum Rundschreiben des MUF vom 13.01.2003 zum boden- und abfallrechtlichen Vollzug, Az. 1075-89 702-30
Hinweis: Die im Rundschreiben vom 13.01.2003 angeführten Regelungsinhalte wurden zwischenzeitlich durch neuere Rundschreiben bzw. Arbeitshilfen bis auf Ausnahme der "LABO-Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV" geändert. Siehe hierzu die Erläuterung in der Anlage. 

Erläuterung zum Rundschreiben vom 13.01.2003.pdf (166 kB)

Schreiben des MUFV vom 23.07.2007 - zur Einführung der ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26, Az. 1075-89702-30n

Mit Datum 23.07.2007 wurden den rheinland-pfälzischen Abfall- und Bodenschutzbehörden Arbeitshilfen für die Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV, für die Verwertung von mineralischen Abfällen im bodenähnlichen Anwendungsbereich sowie für die Verwertung von Boden und Bauschutt in technischen Bauwerken zur Verfügung gestellt. Grundlage hierzu waren das aktualisierte gemeinsame Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz an die bodenähnliche Verfüllung von Abgrabungen mit Bodenmaterial vom 12.12.2006 sowie die technische Regel Boden mit Stand 5.11.2004, die die Abfall- und Bodenschutzbehörden zur Beurteilung der Schadlosigkeit bei der Verwertung nach Bodenschutzrecht heranziehen.

Rundschreiben: Einführung ALEX-Informationsblätter 24, 25, 26.pdf (40 kB)

ALEX-Informationsblatt 24.pdf (596 kB)

ALEX-Informationsblatt 25.pdf (1,0 MB)

ALEX-Informationsblatt 26.pdf (1,0 MB)

Schreiben des MUFV vom 12.12.2006, Az. 1072/1075-89 702-30 mit ergänzenden Regelungen zum TOC-Gehalt vom 15.01.2016

Mit Datum 12.12.2006 wurde das gemeinsame Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 01.07.2004 zu den Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen mit Bodenmaterial aktualisiert. Hierzu ergangene frühere Verlautbarungen beider Ministerien, soweit sie den Regelungen widersprechen, finden künftig keine Anwendung mehr. Das Rundschreiben mit den Anlagen 1 und 2 sind nachfolgend einsehbar.

Rundschreiben: Verfüllung von Abgrabungen.pdf (111 kB) 

Anlage 1 zum Rundschreiben 2006.pdf (47 kB)

Anlage 2 zum Rundschreiben 2006 - Informationsblatt für Auftraggeber und Auftragnehmer von Baumaßnahmen.pdf (15,2 kB)

Mit Datum 15.01.2016 wurden ergänzende Regelungen hinsichtlich des TOC-Gehaltes getroffen:

Bodenmaterialien mit höheren TOC-Gehalten, die ausschließlich eine Überschreitung des Zuordnungswertes der Tabelle 3 für den Parameter TOC mit größer 0,5 Masse-%  aufweisen, sollen primär für die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht/Oberböden genutzt werden.

Um allein wegen Überschreiten des TOC-Gehaltes von 0,5 Masse-% eine Deponierung zu vermeiden, wird aufgrund aktueller Einschätzung des Landesamtes für Umwelt und des Landesamtes für Geologie und Bergbau für Verwertungen von Boden im Rahmen einer bodenähnlichen Anwendung der TOC-Gehalt auf 1,0 Masse-% angehoben.

Für Böden mit einem TOC-Gehalt größer 1 Masse-% kann auch nach bodenkundlicher Begutachtung durch Sachkundige eine Verwertung in  bodenähnlichen Anwendungen, ausgenommen Verfüllungen von Abgrabungen, im Einzelfall möglich sein. Dies setzt eine bodenkundliche Baubegleitung voraus. Das Merkblatt „Bodenkundliche Baubegleitung BBB – Leitfaden für die Praxis (2013)“ des Bundesverband Boden e.V. wird empfohlen. Die Anforderungen des § 12 BBodSchV sind zu beachten. 

Rundschreiben des damaligen Ministeriums für Umwelt und Forsten, Az. 1075-89702-30, vom 13.01.2003

Die im Rundschreiben angeführten Regelungsinhalte wurden später in 2006 und 2007 durch neuere Rundschreiben bzw. Arbeitshilfen, mit Ausnahme der "Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV", ersetzt. Die Vollzugshilfe der LABO (in Zusammenarbeit mit dem LAB, der LAGA und der LAWA erstellt) wurde im November 2002 von der 30. Amtschefkonferenz zur Kenntnis genommen und den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe mit Stand 11. September 2002 ist unverändert in Rheinland-Pfalz bei bodenschutzbezogenen Fragestellungen für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht anzuwenden. Mit Rundschreiben des damaligen MUFV vom 23.07.2007 wurde die LABO-Arbeitshilfe um die Arbeitshilfe "ALEX-Info 24" ergänzt.

LABO Vollzugshilfe §12 BBodSchV.pdf (349 kB)

ALEX-Informationsblatt 24 (600kB)

Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 05.02.2002, Az. 3250-4531

Rundschreiben: Bodenbelastung Bauleitplanung RP 2002.pdf (1,7 MB)