Tierschutz

Hund
Hund

Der Tierschutz hat in Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung. "Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt", so heißt es in Artikel 70 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung. Allerdings können gesetzliche Regelungen nur einen Rahmen vorgeben. Das Bewusstwerden der Notwendigkeit, Tierschutz im Alltag zu praktizieren, kann durch Gesetze nicht geschaffen werden.

Jeder Einzelne ist gefordert, denn Tierschutz zu praktizieren, heißt:

  • sich über die Bedürfnisse von Haustieren vor deren Anschaffung zu informieren,
  • seine Haustiere so zu halten und zu behandeln, wie es ihnen angemessen ist,
  • auf ein Haustier zu verzichten, wenn eine optimale Haltung nicht möglich ist,
  • beim Kauf von Lebensmitteln nicht allein den Preis als Kriterium heranzuziehen, sondern die Produktionsbedingungen von Lebensmitteln beim Kauf zu berücksichtigen.

Ein weiterer Schritt zu mehr Tierschutz ist das Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG). Durch dieses Gesetz wurde für anerkannte Vereine die Möglichkeit geschaffen, gegen tierschutzrechtliche Anordnungen einer Veterinärbehörde und das Unterlassen aus ihrer Sicht erforderlicher Anordnungen vorzugehen.