Forschungsreaktor TRIGA - Mainz
Der Forschungsreaktor TRIGA Mark II der Universität Mainz ist ein leichtwassergekühlter, zirkonhydrid- moderierter Reaktor mit Graphitreflektor. Der Reaktor dient Forschungsaufgaben, insbesondere bei der Herstellung und Untersuchung kurzlebiger Radionuklide. Das den Betrieb des Reaktors bestimmende Forschungsprogramm umfasst heute die Gebiete:
- kurzlebige Isotope bei der Kernspaltung,
- Ausbeutebestimmungen bei der Kernspaltung,
- Produktion von ultrakalten Neutronen,
- chemische Eigenschaften von Spaltprodukten,
- Kernspektroskopie,
- Aktivierungsanalyse,
- Herstellung kurzlebiger Isotope für radiochemische Untersuchungen.
Die mögliche thermische Dauerleistung des Reaktors beträgt 100 kW bei einem thermischen Neutronenfluss von maximal 4 x 10 E12 Neutronen/cm².
Der Reaktor kann darüber hinaus im Pulsbetrieb gefahren werden, bei dem für den Bruchteil einer Sekunde Neutronenflüsse erzielbar sind, die um zwei bis drei Größenordnungen höher liegen als im Dauerbetrieb.
Für einen Puls wird die Reaktivität in etwa 0,1 s durch Herausziehen eines besonderen Kontrollstabes vermehrt. Die zugeführte Überschussreaktivität beträgt 1,5 Prozent. In dem Maß, wie die Leistung mit einer Periode von etwa 10 ms sehr schnell ansteigt, bewirkt der gleichzeitige Temperaturanstieg des Brennstoff-Moderatormaterials eine Abnahme der Reaktivität, bis - bei der Spitzenleistung von 250 MW - der Reaktivitätsüberschuss vollständig kompensiert ist. Während die Temperatur weiter ansteigt fällt die Reaktivität unterhalb der Kritikalitätsschwelle und die Reaktorleistung fällt mit derselben schnellen Periode, mit der sie anstieg. Auf diese Weise kehrt der Reaktor zu einer gemäßigten Dauerleistung zurück.
Der ganze Zyklus - schlagartiges Ansteigen und Abfallen der Leistung - beruht allein auf den sicherheitsgerichteten Eigenschaften des Reaktors und erfordert keinerlei manuelle oder automatische Steuerung, ausgenommen das den Zyklus einleitende Herausschießen des Kontrollstabes.
Der Forschungsreaktor Mainz lief im Jahr 2016 im genehmigungskonformen, bestimmungsgemäßen Betrieb. Meldepflichtige Ereignisse sind nicht aufgetreten.
Atomrecht und atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
Das MKUEM ist für die (rechtliche) Begleitung von kerntechnischen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren zuständig, soweit nach § 24 des Atomgesetzes (AtG) die Landesbehörden im Auftrag des Bundes zuständig sind.
Nach § 12b AtG führt das MKUEM im Rahmen der Aufsichts- und Genehmigungsverfahren zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der in kerntechnischen Anlagen tätigen Personen durch. Die Einzelheiten hierzu sind in einer Rechtsverordnung (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung - AtZüV) geregelt.
Grundsätzlich werden alle Personen, auch Mitarbeitende von Fremdfirmen sowie die von der Aufsichtsbehörde zugezogenen Sachverständigen, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Sicherungsbereichen einer kerntechnischen Anlage dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Die Intensität der Überprüfung ist je nach Weisungsbefugnis, innerbetrieblichem Verantwortungsbereich, vorgesehener Zugangsberechtigung oder der jeweiligen Tätigkeit für die einzelnen Personengruppen abgestuft. Es werden drei Kategorien der Überprüfung unterschieden, wobei Kategorie 1 die umfangreichste und Kategorie 3 die geringste Überprüfungstiefe aufweist.
Antragsberechtigt sind Antragstellerinnen und Antragssteller in Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren oder Genehmigungsinhaber in Aufsichtsverfahren, die sich auf Anlagen oder Tätigkeiten nach den §§ 4, 6, 7, 9 oder § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes beziehen. Die Betroffenen, dessen Zuverlässigkeit überprüft wird, können keinen eigenen Antrag stellen. Sie müssen jedoch einen Erklärungsbogen ausfüllen und ihre vorherige Zustimmung mit der Überprüfung erklären.