Beschränkung von Treibhausgasen

Die klimaschädlichen Wirkungen von Treibhausgasen sind heutzutage allgemein bekannt. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche, durch Menschen verursachte Beeinträchtigung des Klimasystems verhindert, und längerfristig zu reduzieren. Hierzu wurde auf internationaler Ebene das Protokoll von Kyoto unterzeichnet. Eine besondere Stoffgruppe, die zwar in kleinerer Menge als manche anderen Treibhausgase freigesetzt wird, aber ein erheblich höheres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid besitzt, enthält die fluorierten Treibhausgase. Deren Verwendung regelt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase.

In Deutschland dient die Chemikalien-Klimaschutzverordnung der Verhinderung oder zumindest der Minimierung der Emissionen von Treibhausgasen, die das Element Fluor enthalten.

Die beiden Verordnungen enthalten Pflichten für:

  • Besitzer von Erzeugnissen oder Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen,
  • Betreiber von Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen sowie für
  • Personen bzw. Firmen, die die Installation, Wartung oder Instandhaltung solcher Einrichtungen durchführen.

Vorgeschrieben sind insbesondere:

  • Dichtheitsprüfungen,
  • Rückgewinnung und Rücknahme bzw. Entsorgung von fluorierten Treibhausgasen,
  • die Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen,
  • der Nachweis der Sachkunde für bestimmte Tätigkeiten sowie die
  • Zertifizierung von Betrieben, die Einrichtungen installieren, warten oder instand halten.