Solarenergie
Rheinland-Pfalz hat mit hohen Solarstrahlungswerten gute Voraussetzungen zur Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie. Zukünftig werden im Bereich der Photovoltaik weitere Chancen in der Umsetzung von Eigenstromkonzepten in privaten Haushalten sowie bei Gewerbe- und Industriebetrieben gesehen. Unter der Annahme weiter sinkender Einspeisevergütungen und mittelfristig steigender Strompreise kann die Eigenstromversorgung mit Photovoltaik weiterhin wirtschaftliche Vorteile bringen und einen Beitrag zur erfolgreichen Energiewende leisten. Mit der Kombination aus verbrauchsnaher Erzeugung und einem am Bedarf orientierten Anlagenkonzept gewinnt die Speicherung von Strom zunehmend an Bedeutung.
Seit dem 1. Januar 2023 besteht mit dem Inkrafttreten des Landessolargesetz (LSolarG) für Gewerbeneubauten auf Dächern und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage.
Mit der Novelle des Landessolargesetzes aus der Mitte des Landtags wurde die Pflicht ab dem 01.01.2024 auch auf öffentliche Gebäude und Parkplätze ausgeweitet – auch bei Dachsanierung. Andere Gebäude werden dazu verpflichtet, ihre Dächer PV-Ready zu gestalten, also für die Installation einer PV-Anlage vorzubereiten.
Die Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes (LSolarGDVO) trifft Regelungen unter anderem zu Ausnahmen von der Installationspflicht, Mindestanforderungen an die ersatzweise Pflichterfüllung, Befreiungen von der Pflicht sowie zu Nachweisen, Vollzugsbestimmungen und Begriffsdefinitionen.
Die Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die Begründung zu der Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes wird nachfolgend veröffentlicht: Begründung LSolarGDVO
Mit der Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- und Grünlandflächen vom 20. November 2018, zuletzt geändert am 10. Oktober 2023, können PV-Freiflächen-Vorhaben mit einem Volumen von 400 MW pro Jahr an den Ausschreibungen gemäß EEG teilnehmen.
Die Landesverordnung ist nach deren Verkündung vom 30.11.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 des Landes Rheinland-Pfalz am 03.12.2018 in Kraft getreten. Die letzte Änderung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 des Landes Rheinland-Pfalz am 13.10.2023 verkündet.
Gleichzeitig wurden Vollzugshinweise zur Landesverordnung herausgegeben.
Informationen zur Abgrenzung der benachteiligten Gebiete in Rheinland-Pfalz im Sinne der §§ 37 bis 38 a EEG sind hier auf den Seiten der Clearingstelle EEG/KWKG abrufbar.
PV-Freiflächenanlagen sollen nur auf landesweit vergleichbar ertragsschwächeren Grünlandstandorten unterhalb des landesweiten Durchschnitts (Ertragsmesszahl (EMZ) ca. 35) gebaut werden. Im Speziellen können auf Ebene der Verwaltungseinheiten (Verbandsgemeinden und Städte) die lokal typischen durchschnittlichen EMZ abweichen. In diesen Fällen sollen die jeweiligen Träger der Bauleitplanung die lokal typischen durchschnittlichen EMZ in die Abwägung einstellen. Ansatzpunkte zur Orientierung bietet Kartenmaterial zur Acker- oder Grünlandzahl.
Informationen zu naturschutzrechtlichen Restriktionsflächen sind dem Kartendienst des (LANIS) zu entnehmen. Da diese Fachinformationen noch keine Aussagen zu den seit 2015 landesgesetzlich und ab März 2022 bundesgesetzlich geschützten Grünlandbiotopen (artenreichem Grünland) enthalten, müssen weitere Fachinformationen zum Naturschutz z. B. aus aktuellen kommunalen Landschaftsplänen herangezogen werden. Da PV-Freiflächen-Anlagen insbesondere auf artenarmen Grünlandflächen zu errichten sind, ist im Einzelfall diese Flächenermittlung durch den Planungsträger im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan vorzunehmen.
Das Hermann-Hoepke-Institut der TH Bingen hat mit seinem Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks einen praxisorientierten Maßnahmenkatalog mit insgesamt 30 Maßnahmensteckbriefen erarbeitet. Diese sollen Betreiber und Interessenten solcher Anlagen in der Planungs-, Bau- und Betriebsphase unterstützen und neue Anreize schaffen. Zusätzlich werden Monitoringempfehlungen ausgesprochen, die den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen überwachen.
Die Entwicklung eines naturverträglichen und biodiversitätsfördernden Solarparks hängt jedoch stark von der Vornutzung, den Standortbedingungen und der Biotopausstattung im Umfeld ab. Ebenso ist auch immer zwischen den obligatorischen naturschutzrechtlichen Verpflichtungen und den überobligatorischen, freiwilligen Maßnahmen für den Naturschutz zu unterscheiden. Ein Ziel hierbei ist, den unvermeidbaren Eingriff zu minimieren und den nötigen Ausgleich auf der Fläche vorzunehmen. Erst durch die zusätzlichen Maßnahmen ergibt sich ein Mehrwert für die Natur, durch den sich naturverträgliche, biodiversitätsfreundliche Solarparks entwickeln lassen.
Anhand von Checklisten sollen sich die Beteiligten bei der Entwicklung eines Solarparks einen schnellen und komprimierten Überblick über die wichtigsten Aspekte zur Sicherstellung der Naturverträglichkeit und Biodiversitätsfreundlichkeit des Solarparks verschaffen können.
Den vom MKUEM geförderten Leitfaden sowie den Untersuchungsbericht zum Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Modellkonzepts für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks finden Sie hier.
Die Online-Anwendung ermöglicht Hauseigentümern, ihre Dächer auf das Solarenergiepotenzial zur Nutzung für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu prüfen und eine erste Wirtschaftlichkeitsabschätzung vorzunehmen. Dabei können die individuellen Anforderungen an Eigenversorgung, Speicher- und Verbraucherintegration, Wärmeversorgung, etc. berücksichtigt werden. Das Solarkataster finden Sie unter www.solarkataster.rlp.de.
Mit der Solarinitiative Rheinland-Pfalz (SIRP) unterstützt die Energieagentur Rheinland-Pfalz insbesondere Kommunen bei der Planung und Umsetzung ihrer Solarenergievorhaben, sowohl im Bereich des Einsatzes solarer Wärme als auch im Bereich der regenerativen Stromerzeugung mit Photovoltaik.
Weitere Informationen zur Solarinitiative Rheinland-Pfalz erhalten Kommunen bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Im Energieatlas Rheinland-Pfalz werden erfolgreiche Praxisbeispiele im Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der Photovoltaik dargestellt. Zudem gibt es Wissenswertes über die Entwicklung der Energiewende im Land in den Sektoren Strom und Wärme sowie über Einzelanlagen der Erneuerbaren Energien zu erfahren.