Solarenergie
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Rheinland-Pfalz weist mit einer Globalstrahlung von durchschnittlich 1.180 kWh/m² gute Voraussetzungen zur Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie auf. Der Bundesgesetzgeber eröffnet mit den entsprechenden Rahmenbedingungen weitere Möglichkeiten, den Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen (Energy Sharing), sowohl für Privathaushaushalte als auch im gewerblichen bzw. industriellen Kontext. Dies stärkt die Teilhabe von Privatpersonen an der Energiewende, um die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern sowie Privatinvestitionen anzureizen. Zudem werden auf lokaler Ebene Anreize für einen netzdienlichen Einsatz flexibler Verbrauchseinrichtung geschaffen. Unter der Annahme weiter sinkender Einspeisevergütungen und hoher Strombezugskosten kann die Eigenstromversorgung mit Photovoltaik weiterhin wirtschaftliche Vorteile bringen und trägt damit auch zur erfolgreichen Energiewende bei. Gerade zu Zeiten hoher Solarstromproduktion gewinnt die verbrauchsnahe Solarstromnutzung in Kombination mit Speichern und intelligenter Steuerung zunehmend an Bedeutung.
Seit dem 1. Januar 2023 besteht mit dem Inkrafttreten des Landessolargesetz (LSolarG) für Gewerbeneubauten auf Dächern und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage.
Mit der Novelle des Landessolargesetzes aus der Mitte des Landtags wurde die Pflicht ab dem 01.01.2024 auch auf öffentliche Gebäude und Parkplätze ausgeweitet – auch bei Dachsanierung. Andere Gebäude werden dazu verpflichtet, ihre Dächer PV-Ready zu gestalten, also für die Installation einer PV-Anlage vorzubereiten.
Die Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes (LSolarGDVO) trifft Regelungen unter anderem zu Ausnahmen von der Installationspflicht, Mindestanforderungen an die ersatzweise Pflichterfüllung, Befreiungen von der Pflicht sowie zu Nachweisen, Vollzugsbestimmungen und Begriffsdefinitionen.
Die Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die Begründung zu der Landesverordnung zur Durchführung des Landessolargesetzes wird nachfolgend veröffentlicht: Begründung LSolarGDVO
Die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten wurde durch die bundesgesetzliche Opt–out-Regelung mit dem Solarpaket I hinfällig.
Informationen zur Abgrenzung der benachteiligten Gebiete in Rheinland-Pfalz im Sinne der §§ 37 bis 38 a EEG sind hier auf den Seiten der Clearingstelle EEG/KWKG abrufbar.
PV-Freiflächenanlagen sollen nur auf landesweit vergleichbar ertragsarmen landwirtschaftlichen Flächen sowie ertragsschwächeren Grünlandstandorten unterhalb des landesweiten Durchschnitts (Ertragsmesszahl (EMZ) ca. 35) gebaut werden. Im Speziellen können auf Ebene der Verwaltungseinheiten (Verbandsgemeinden und Städte) die lokal typischen durchschnittlichen EMZ abweichen. In diesen Fällen sollen die jeweiligen Träger der Bauleitplanung die lokal typischen durchschnittlichen EMZ in die Abwägung einstellen. Ansatzpunkte zur Orientierung bietet Kartenmaterial zur Ackerzahl oder Grünlandzahl.
Informationen zu naturschutzrechtlichen Restriktionsflächen sind dem Kartendienst des (LANIS) zu entnehmen. Da diese Fachinformationen noch keine Aussagen zu den seit 2015 landesgesetzlich und ab März 2022 bundesgesetzlich geschützten Grünlandbiotopen (artenreichem Grünland) enthalten, müssen weitere Fachinformationen zum Naturschutz z. B. aus aktuellen kommunalen Landschaftsplänen herangezogen werden. Da PV-Freiflächen-Anlagen auch auf artenarmen Grünlandflächen zu errichten sind, ist im Einzelfall diese Flächenermittlung durch den Planungsträger im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan vorzunehmen.
Das Hermann-Hoepke-Institut der TH Bingen hat mit seinem Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks einen praxisorientierten Maßnahmenkatalog mit insgesamt 30 Maßnahmensteckbriefen erarbeitet. Diese sollen Betreiber und Interessenten solcher Anlagen in der Planungs-, Bau- und Betriebsphase unterstützen und neue Anreize schaffen. Zusätzlich werden Monitoringempfehlungen ausgesprochen, die den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen überwachen.
Die Entwicklung eines naturverträglichen und biodiversitätsfördernden Solarparks hängt jedoch stark von der Vornutzung, den Standortbedingungen und der Biotopausstattung im Umfeld ab. Ebenso ist auch immer zwischen den obligatorischen naturschutzrechtlichen Verpflichtungen und den überobligatorischen, freiwilligen Maßnahmen für den Naturschutz zu unterscheiden. Ein Ziel hierbei ist, den unvermeidbaren Eingriff zu minimieren und den nötigen Ausgleich auf der Fläche vorzunehmen. Erst durch die zusätzlichen Maßnahmen ergibt sich ein Mehrwert für die Natur, durch den sich naturverträgliche, biodiversitätsfreundliche Solarparks entwickeln lassen.
Anhand von Checklisten sollen sich die Beteiligten bei der Entwicklung eines Solarparks einen schnellen und komprimierten Überblick über die wichtigsten Aspekte zur Sicherstellung der Naturverträglichkeit und Biodiversitätsfreundlichkeit des Solarparks verschaffen können.
Den vom MKUEM geförderten Leitfaden sowie den Untersuchungsbericht zum Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Modellkonzepts für naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Solarparks finden Sie hier.
Im Januar 2021 wurde das landesweite Solarkataster RLP der Öffentlichkeit vorgestellt und bis Dezember 2024 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität betrieben. Zum 01. Januar 2025 koordiniert die Energieagentur RLP den Weiterbetrieb des Solarkatasters RLP. Die Online-Anwendung ermöglicht Hauseigentümern, ihre Dächer auf das Solarenergiepotenzial zur Nutzung für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu prüfen und eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen. Dabei können die individuellen Anforderungen an Eigenversorgung, Speicher- und Verbraucherintegration, Wärmeversorgung, etc. berücksichtigt werden. Das Solarkataster finden Sie unter https://www.energieatlas.rlp.de/earp/daten/solarkataster.
Der Kommunale Klimapakt bietet Unterstützung für kommunale Solarprojekte.
Das Beratungsangebot zu Photovoltaikanlagen bildet sich auch im Kommunalen Klimapakt (KKP) ab. Er versteht sich als ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als kommunale Querschnittsaufgabe und damit zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Mittlerweile sind mehr als 165 rheinland-pfälzische Kommunen Teil des KKP. Mit dem Kommunalen Klimapakt erhalten die Kommunen gezielte Unterstützung von der Energieagentur Rheinland-Pfalz - von der Beratung zur Umsetzung, wie z.B. zu Solarprojekten auf Dach- und Freiflächen und sogar einer Agri-PV-Forschungsanlage.
Im Energieatlas Rheinland-Pfalz werden erfolgreiche Praxisbeispiele im Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der Photovoltaik dargestellt. Zudem gibt es Wissenswertes über die Entwicklung der Energiewende im Land in den Sektoren Strom und Wärme sowie über den Zubau an Erneuerbaren Energien zu erfahren.