Atomkraftwerk Cattenom

Das französische Atomkraftwerk Cattenom liegt in der Region Lothringen, etwa 7 Kilometer nördlich der Stadt Thionville. Die Entfernung bis zur deutschen Staatsgrenze beträgt etwa 12 Kilometer. Von der rheinland-pfälzischen Landesgrenze liegt es 19 Kilometer entfernt. Das Atomkraftwerk besteht aus vier Druckwasserreaktoren mit jeweils 1300 Megawatt elektrischer Leistung. Betreiber ist die französische Gesellschaft Électricité de France (EDF).

Der Baubeginn des Blocks Nr. 1 war der 29 Oktober 1979. In den Jahren 1980 bis 1982 erfolgte die Grundsteinlegung der 3 weiteren Blöcke. Am 01. April 1987 nahm der Block Nr. 1 den kommerziellen Betrieb auf, die anderen Blöcke folgten in den Jahren 1987 bis 1992.

Die EDF als Betreiberin des AKW Cattenom veröffentlicht meldepflichtige Ereignisse auf der folgenden Internetseite in deutscher und französischer Sprache - siehe nebenstehender Link unter weiterführende Informationen.

Die französische Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) veröffentlicht ebenfalls Meldungen über meldepflichtige Ereignisse im AKW Cattenom, dies jedoch nur in französischer Sprache - siehe nebenstehender Link unter weiterführende Informationen.

Im März 2012 wandte sich Ministerpräsident Kurt Beck mit einem persönlichen Schreiben an den französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy. Darin äußerte er seine Besorgnis über die Sicherheitsmängel im KKW Cattenom und forderte seine Abschaltung. Die französische Regierung zeigte sich in einem aktuellen Antwortschreiben jedoch überzeugt davon, dass das Sicherheitheitsniveau der Anlage den Weiterbetrieb erlaube. Das bedeutet eine Abschaltung von Cattenom wird abgelehnt.

Hintergrund zum Stress-Test

Der damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und seine Amtskollegen aus Luxemburg und dem Saarland hatten 2011 beschlossen, beim Stresstest für das französische AKW Cattenom eng zusammen zu arbeiten und den ehemaligen Unterabteilungsleiter Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Majer, als gemeinsamen Experten zum Stresstest zu entsenden. Herr Majer wurde von der französischen Atomaufsichtsbehörde (ASN) als Beobachter beim Stresstest förmlich zugelassen.

Der Beobachter Dieter Majer hatte die Gelegenheit, zahlreiche Dokumente zum Stresstest zu analysieren und an Beratungen französischer Experten sowie Inspektionen im AKW Cattenom teilzunehmen. Herr Majer konnte sich konstruktiv in den französischen Stresstest einzubringen. Seine fachliche Stellungnahme wurde an die französische Atomaufsichtsbehörde (ASN) übermittelt und floss in die Beratungen französischer Expertengruppen ein.

Im Verlauf des Stresstests wurden vom Betreiber des AKW Cattenom, französischen Expertengruppen und der ASN Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet und weiterentwickelt. Zentraler Punkt ist die Schaffung eines "harten Kerns" von Systemen wie beispielsweise Stromversorgungen und Kühleinrichtungen, der auch extreme Naturkatastrophen oberhalb der Auslegung des Atomkraftwerks überstehen kann. Diese Systeme sollen schwere Unfälle wie den in Fukushima verhindern oder zumindest seine Auswirkungen auf die Umwelt begrenzen. Die weitreichende Überarbeitung der Sicherheitsphilosophie französischer Atomkraftwerke und deren Umsetzung werden sich noch über Jahre hinziehen.

Wichtige Forderungen des Beobachters Dieter Majer fanden im Bericht der ASN Berücksichtigung. Hierzu gehören der verbesserte Schutz der Steuerwarten gegen Radioaktivität, ein verstärkter Überflutungsschutz der Anlage, eine Erhöhung der Erdbebensicherheit wichtiger Sicherheitskomponenten sowie der noch fehlende Nachweis über die Auswirkungen extremen Schneefalls.

Allerdings sind auch wichtige Mängel des Stresstests, auf die der Beobachter die französischen Behörden hingewiesen hat, nicht oder nicht hinreichend in die Entscheidungen der ASN eingeflossen. So wurden die Folgen bei einer Beschädigung des Containments, wie er z.B. durch einen Flugzeugabsturz erfolgen kann, nicht berücksichtigt.

Die ASN kam in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass trotz der Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Planung, der Errichtung und des Betriebs der Atomkraftwerke getroffen wurden, ein Unfall niemals ausgeschlossen werden kann.

Obwohl die zahlreichen vorgeschlagenen Maßnahmen bei einer sorgfältigen Umsetzung zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus beitragen können, wird das AKW Cattenom auch danach immer noch ein nicht akzeptables Risiko darstellen.

Die vollständigen Texte der Stellungnahme des Beobachters Dieter Majer gegenüber den französischen Behörden sowie seines Zwischenberichts und Abschlussberichts finden Sie nachfolgend.

Stress-Test Cattenom erste Ergebnisse 31.10.2011.pdf

Zwischenbericht Stresstest Cattenom vom 20.12.2012.pdf

Abschlussbericht Stresstest Cattenom Endfassung.pdf

Auflagen der französischen Atomaufsicht vom 26.06.2012.pdf

Rheinland-Pfalz und das Saarland haben Ende des Jahres 2016 ein Rechtsgutachten bei der französischen Anwaltskanzlei BMH Avocats in Paris in Auftrag gegeben. Es wurde am 28. Juni 2017 vorgelegt und zeigt auf, dass für eine mögliche Klage nur Rechtsmittel nach französischem Recht - nicht aber nach europäischem Recht - in Betracht kommen. Eine Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Nachweise für ein schwerwiegendes Risiko (z.B. bei der Erdbeben- oder Hochwassersicherheit) vorgelegt werden könnten.

Um dies zu prüfen, haben das rheinland-pfälzische sowie das saarländische Umweltministerium ein sicherheitstechnisches Gutachten bei dem renommierten Öko-Institut in Darmstadt in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde im März vorgelegt. Eine eingehende Prüfung hat ergeben, dass auf der Grundlage des Gutachtens eine Klage gegen das Atomkraftwerk keine Aussicht auf Erfolg hat.

Das Gutachten zeigt zwar eine Vielzahl schwerwiegender Defizite des AKW Cattenom auf. Für die Beweisführung, dass ein schwerwiegendes Risiko für Mensch und Umwelt vorliegt, muss aber zum einen die Kausalitätenkette zwischen einem auslösenden Ereignis wie beispielsweise einem Flugzeugabsturz und dem daraus folgenden Schaden für Mensch und Umwelt lückenlos und technisch detailliert dargestellt werden. Außerdem muss auch nachgewiesen werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit dies geschehen könnte. Die Führung dieses Nachweises wäre mit großen Unsicherheiten sowie unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und würde mehrere Jahre dauern.

Es wird daher von der Erhebung einer Klage abgesehen.

Die Ergebnisse des sicherheitstechnischen Gutachtens sollen als Argumentationsgrundlage für den weiteren politischen Dialog mit Frankreich verwendet und in das französische Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Laufzeitverlängerung des AKW Cattenom - "Enquete Publique" genannt - eingebracht werden. 

Das Rechtsgutachten ist online abrufbar unter: Rechtsgutachten Atomkraftwerk Cattenom

Das sicherheitstechnische Gutachten ist online abrufbar unter: Sicherheitstechnisches Gutachten Cattenom

In Frankreich wird zurzeit ein nationales Beteiligungsverfahren (Concertation) zur Verlängerung des Betriebs von Reaktoren mit einer elektrischen Leistung von 1300 Megawatt (MW) über die ursprünglich geplante Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus, durchgeführt.

Dieses Beteiligungsverfahren läuft vom 18. Januar bis zum 30. Juni 2024.

An acht Standorten in Frankreich, darunter auch im grenznahen Cattenom, befinden sich 20 französische Reaktoren der gleichen Baureihe mit einer elektrischen Leistung von 1300 MW. Diese Reaktoren werden ab dem Jahr 2027 sukzessive eine Betriebszeit von 40 Jahren erreichen.

Aufgrund von technischen Annahmen bei der ursprünglichen Auslegung der Reaktoren wurde mit einer Betriebsdauer (Auslegungsdauer) von 40 Jahren gerechnet. Die genehmigten Laufzeiten von französischen Kernkraftwerken sind gesetzlich jedoch nicht begrenzt, allerdings sind für den Weiterbetrieb periodische Sicherheitsüberprüfungen alle zehn Jahre (Visite Décennale, VD) vorgeschrieben. Durch eine umfangreiche vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (VD4) können Laufzeiten über 40 Jahre hinaus durch die französische Atomaufsicht ASN (Autorité de sûreté nucléaire), die für die Bewertung der kerntechnischen Sicherheit der französischen Kernkraftwerke zuständig ist, genehmigt werden. Daher hat die VD4 eine besondere Wichtigkeit, da diese den Betrieb über die Auslegungsdauer hinaus ermöglicht.

Für alle Reaktoren der 1300 MW Baureihe werden in Frankreich derzeit generisch relevante Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit der VD4 betrachtet. Für jeden einzelnen Reaktor werden im Rahmen einer anschließenden anlagen- und standortspezifischen Überprüfung weitere, die generische Phase ergänzende Sicherheitsaspekte betrachtet. Zu jedem reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahren der VD4 ist in Frankreich eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Enquête Publique) vorgeschrieben.

Um der Öffentlichkeit eine Beteiligung auch schon in der generischen Phase der VD4 für die 1300 MW Reaktoren zu ermöglichen, führt das Haut Comité pour la transparence et l’information sur la sécurité nucléaire (HCTISN) in Frankreich ein eigenständiges Verfahren, genannt Concertation, durch.

Dieses Verfahren läuft, wie oben genannt, vom 18. Januar bis zum 30. Juni 2024. Über diese Beteiligung der Öffentlichkeit zu generischen Sicherheitsaspekten der VD4 für die 1300 MW-Reaktoren informieren das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlands sowie der französische HCTISN auf ihren Internetseiten wie unten verlinkt. Hintergründe und Verfahrensweise der Concertation werden von HCTISN in diesem Internetportal sowie einer dort zur Verfügung gestellten Broschüre näher erläutert. Auch kann dort eine Stellungnahme abgegeben werden.

Im Rahmen der Concertation wird am 14. Mai 2024 um 18:30 Uhr eine Informationsveranstaltung in Form einer öffentlichen Sitzung der lokalen Informationskommission des Kernkraftwerks Cattenom (Commission Locale d’information, CLI) im Casino des Kernkraftwerks Cattenom stattfinden. An dieser können auch deutsche Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Die Veranstaltung soll simultan ins Deutsche übersetzt werden. Weitere Informationen können der Internetseite des HCTISN entnommen werden.

Abschließend weißt das MKUEM darauf hin, dass es sich bei dem aktuellen, vorgenannten Verfahren der Concertation nicht um eine (grenzübergreifende) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) handelt. Daher fällt dieses nicht unter die Espoo-Konvention. Diese Veröffentlichung von Informationen zur Concertation erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

Weiterführende Links zum Themenkomplex:

Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Natur, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Generische Sicherheitsaspekte bei Laufzeitverlängerungen französischer Reaktoren der 1300 MW-Baureihe über 40 Jahre hinaus

 

Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlands
Generische Sicherheitsaspekte bei Laufzeitverlängerungen französischer Reaktoren der 1300 MW-Baureihe über 40 Jahre hinaus

 

Internetseite des Haut Comité pour la transparence et l’information sur la sécurité nucléaire (HCTISN) in französischer Sprache (Beteiligungsportal)
Concertation 1300 MWe

 

Internetseite der Autorité de sûreté nucléaire (ASN) in französischer Sprache
Les cahiers de l'ASN n°5 - Les enjeux du quatrième réexamen périodique des réacteurs nucléaires de 1 300 MWe