Förderung in Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zahlreiche Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft, des Bodenschutzes und der Ressourceneffizienz.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung:
- Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
- abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
- Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Mit der Förderung sollen insbesondere
- Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stoffstrommanagement ermöglicht werden,
- Anreize für Vorhaben zur Abfallvermeidung und für die beschleunigte Verwirklichung einer ökologischen und ökonomischen Abfallentsorgung geschaffen werden,
- Anreize für eine verstärkte Wiedernutzung innerorts brachliegender Flächen gegeben werden und
- die Sanierung von Altlasten unterstützt werden.
Priorität bei der Förderung haben Maßnahmen, die zukunftsträchtige Technologien verfolgen oder modellhaften Charakter besitzen.
Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Zuwendungsempfänger den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme führt. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit hat auf der Grundlage von Lebenszykluskosten zu erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuwendungen können auf Antrag kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse erhalten.
Folgende Formulare / Vordrucke sind im Rahmen der Antragsstellung zu verwenden:
- Zuwendungsantrag (Word)
Zuwendungsantrag (PDF)
- Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage des Antragstellers (PDF)
- Kommunalaufsichtliche Stellungnahme (PDF)
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) und deren Zusammenschlüsse können die Mittel an beauftragte Dritte im Sinne des § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) weitergeben.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Regel mit einem Festbetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Ausnahmsweise ist auch eine Anteilsfinanzierung möglich.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel und die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord, SGD Süd).
Das Land unterstützt EffCheck-Projekte auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität „Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz“ vom 07. März 2023.
Es werden zwei verschiedene EffChecks angeboten: der EffCheck Ressourceneffizienz und der EffCheck Industrie 4.0. Der EffCheck Produktdesign wird derzeit entwickelt und soll voraussichtlich ab Ende 2024 angeboten werden.
Die EffCheck-Projekte werden mit maximal 80 % der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 8.000,- Euro gefördert. Die mittels EffCheck in den Bereichen Energie, Wasser, Material, Emission und Abfall ermittelten Einsparpotenziale dienen dem Unternehmen sodann als Grundlage für die Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen. Im Durchschnitt werden durch die umgesetzten Maßnahmen pro Betrieb jährlich 200 t CO2 eingespart.
Seit 2007 wurden in Rheinland-Pfalz inzwischen knapp 250 EffChecks erfolgreich durchgeführt. Durch die umgesetzten Maßnahmen wird die Umwelt insgesamt um gut 45.000 t CO2 entlastet.