Schützen und Nutzen
Schutzgebiete sind wichtige Instrumente im Naturschutz. Landesweit verfügen wir über ein großes Schutzgebietsnetz. Von besonderer Bedeutung sind der Nationalpark Hunsrück-Hochwald, die Natura 2000-Flächen, die Naturschutzgebiete und das Biosphärenreservat. Auch die Naturparke im Land leisten einen entscheidenden Beitrag, die Vielfalt von Landschaftstypen und regionalen Besonderheiten dauerhaft zu schützen und nachhaltig zu entwickeln.
Wir haben eine Vielfalt an Lebensräumen und damit ein landschaftstypisches Artenspektrum, das häufig mit einer Nutzungsform verbunden ist. Biotoptypen wie Feuchtwiesen, Streuobstwiesen und Halbtrockenrasen sind im Wesentlichen durch schonende landwirtschaftliche Nutzung entstanden.
Auch die Forstwirtschaft setzt auf naturnahe Bewirtschaftung.
Deshalb kommt dem integrativen Ansatz „Naturschutz durch Nutzung“ eine zentrale Rolle zu.
1992 wurde die Fauna - Flora - Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) als umfassendes Naturschutzinstrument der Europäischen Union beschlossen. Ziel der FFH-Richtlinie ist die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Ein wesentlicher Pfeiler der FFH-Richtlinie ist die Errichtung des europäischen Netzes von Schutzgebieten
„Natura 2000“. Im Zentrum steht die Erreichung eines „günstigen Erhaltungszustands“ der Lebensraumtypen und Arten.
Ein weiteres Instrument ist die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (Vogelschutzrichtlinie). Sie hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Bewirtschaftungspläne sorgen dafür, dass die Nutzung der Gebiete mit dem Schutzzweck vereinbart und die Erhaltung eines guten Zustandes der Lebensraumtypen bzw. Arten zu gewährleistet wird.
Natura 2000
Naturschutzgebiete sind wichtige Instrumente zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Die konkrete Benennung von Verbotstatbeständen in den Rechtsverordnungen und die Konkretisierung der Schutzziele, Handlungsoptionen und Maßnahmen in den Pflege- und Entwicklungsplänen geben gefährdeten Lebensgemeinschaften und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten einen effektiven Schutz.
Naturschutzgebiete in Rheinland-Pfalz
Naturparke dienen dem Schutz und der Pflege der Kulturlandschaft unter Einschluss ihrer Biotop- und Artenvielfalt als auch der Erholung, dem naturverträglichen Tourismus und einer dauerhaft naturverträglichen Landnutzung im Rahmen einer nachhaltigen Regionalentwicklung. In Rheinland-Pfalz wurden bereits sehr frühzeitig Naturparke ausgewiesen. Die beiden ältesten - Südeifel und Pfälzerwald - datieren von 1958 bzw. 1959 und sind zweit- bzw. drittältester Naturpark Deutschlands, wobei der damals als Naturpark ausgewiesene Pfälzerwald heute als nationales Biosphärenreservat geschützt wird. Das Netz der Naturparke mit dem Biosphärenreservat Pfälzerwald in Rheinland-Pfalz umfasst einen Flächenanteil von immerhin rund 32 % der Landesfläche. Es gibt 7 Naturparke:
1958 Südeifel | 443 km² |
1960 Nordeifel | 405 km² |
1961 Nassau | 562 km² |
1962 Rhein-Westerwald | 471 km² |
1978 Saar-Hunsrück | 922 km² |
2005 Soonwald-Nahe | 711 km² |
2010 Vulkaneifel | 980 km² |
Die Naturparke kooperieren untereinander sehr eng im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Naturparke. Mehrere Naturparke des Landes sind darüber hinaus Teile national oder international grenzüberschreitender Großschutzgebiete.
• Saar-Hunsrück grenzüberschreitend Saarland - Rheinland-Pfalz
• Südeifel als deutscher Teil des Deutsch-Luxemburgischen Naturparks
• Nordeifel als deutscher Teil des Deutsch-Belgischen Naturparks
Das nationale Biosphärenreservat Pfälzerwald ist zudem seit 1998 Teil des deutsch-französischen UNESCO- Biosphärenreservats "Pfälzerwald-Vosges du Nord" und war der Erste seiner Art in der Europäischen Union. Das Gebiet umfasst eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Westeuropas und beheimatet auf 9 Prozent der Landesfläche noch weitgehend unzerschnittene Waldökosysteme. Mit dem Biosphärenreservat tragen wir Verantwortung für eine beeindruckende biologische Vielfalt. Dies schließt Leitarten wie Wildkatze, Luchs, Schwarz-, Grün- und Grauspechte, Feuersalamander, Zauneidechse, Bachneunauge sowie Bock- und Laufkäferarten oder verschiedene Fledermausarten ein.
Links zu den Naturparken und dem Biosphärenreservat:
Naturpark Nordeifel
Naturpark Nassau
Naturpark Rhein-Westerwald
Naturpark Saar-Hunsrück
Naturpark Soonwald-Nahe
Naturpark Südeifel
Naturpark Vulkaneifel
Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen
Links zu den Rechtsverordnungen:
Naturpark Nordeifel
Naturpark Nassau
Naturpark Rhein-Westerwald
Naturpark Saar-Hunsrück
Naturpark Soonwald-Nahe
Naturpark Südeifel
Naturpark Vulkaneifel
Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen
Biosphärenreservate sind nach § 25 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, in wesentlichen Teilen ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen. Des Weiteren sollten diese vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, sowie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von für Naturgüter besonders schonende Wirtschaftsweisen dienen.
Ein Gebiet, das von der UNESCO als deutscher Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen anerkannt ist, wird durch Rechtsverordnung als nationales Biosphärenreservat gesichert. Die Rechtsverordnung wurde von der Obersten Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Landesplanungsbehörde erlassen.
Rechtsverordnung zum Biosphärenreservat Pfälzerwald
Vertragsnaturschutz ist ein erfolgreiches und seit Jahrzehnten bewährtes Naturschutzinstrument. Es setzt auf Freiwilligkeit der Landwirte und Flächennutzer. Die Vertragspartner verpflichten sich, ökologisch ausgerichtete Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten. Hierzu zählen z. B. die Beweidung in definierten Zeiträumen, Mähen und Abtransport des Mähgutes, Verzicht auf mineralische und chemisch-synthetische Dünger. Die Bewirtschafter erhalten hierfür jährliche Förderprämien. Der Vertragsnaturschutz folgt der Überzeugung, dass für beide Seiten eine win-win-Situation eintritt. Die Programmstruktur der Vertragsnaturschutzprogramme ist konsequent an den Nutzungsformen Grünland, Acker, Streuobst und Weinbau ausgerichtet. Folgende Programmteile werden angeboten:
Vertragsnaturschutzprogramm Grünland
- Mähwiesen und Weiden
- Artenreiches Grünland
- Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland
Vertragsnaturschutzprogramm Acker
- Lebensraum Acker
- Ackerwildkräuter
Vertragsnaturschutzprogramm Streuobst
- Neuanlage von Streuobst
- Pflege von Streuobst
Vertragsnaturschutzprogramm Weinberg
- Freistellungspflege in Weinbergslagen
- Offenhaltungspflege in Weinbergslagen
- Roter Weinbergspfirsich