Altlasten und Flächenrecycling

Das Bild zeigt eine bläulich/violett verfärbte Pfütze neben einer Grasnarbe
Verunreinigtes Sickerwasser

Die intensive Nutzung des Bodens führt häufig zu nachteiligen Bodenveränderungen. Hierbei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen nachteiligen Bodenveränderungen physikalischer Art (z. B. Bodenverdichtung, Bodenversiegelung, Bodenerosion, Bodenumlagerung) und nachteiligen Bodenveränderungen stofflicher Art (z.B. Einbringung von Schadstoffen in den Boden).

Der nachsorgende Bodenschutz hat die Wiederherstellung der Bodenfunktionen nachteilig veränderter Standorte zum Ziel. Während die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen physikalischer Art in Form von Rückbau von Versiegelung (Straßen, Gebäuden, Parkplätzen usw.) sehr schnell an ihre Grenzen stößt und nur im beschränkten Rahmen Akzeptanz findet, hat die Notwendigkeit der Sanierung schädlicher Bodenverunreinigungen stofflicher Art allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz gefunden. Lediglich hinsichtlich des Umfangs der notwendigen Maßnahmen im Einzelfall gehen die Meinungen oft auseinander.


Schädliche Bodenveränderungen stofflicher Art haben ihre Ursache in

  • Altablagerungen aus unzulänglicher Abfallentsorgung (erst seit 1972 gibt es ein Abfallrecht auf Bundes- und Landesebene),
  • Altstandorten (zivile, bergbauliche, militärische und Rüstungsaltstandorte), auf denen unsachgemäß oder fährlässig mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und
  • Unfällen (z.B. Tanklasterunfällen auf Straßen), die zu schädlichen Bodenveränderungen durch den Eintrag von Schadstoffen in den Boden führen.

Grundlage für Maßnahmen zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten (ALA) und schädlichen Bodenveränderungen (SBV)  ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG). Mit diesen gesetzlichen Regelungen hat die Bundesregierung bundesweit und die Landesregierung für Rheinland-Pfalz einheitliche Vorgaben für den Bereich der Altlastenbewertung und /-sanierung geschaffen. Eigentümer und Investoren erhalten dadurch Rechts- und Investitionssicherheit.

Nähere Informationen sind erhältlich zur: 


Altlastenauskünfte

Auskünfte zu Altlasten werden in Rheinland-Pfalz von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDen) in ihrer Funktion als Obere Bodenschutzbehörden erteilt. Bei Auskunftsersuchen wird die Vorlage eines Eigentumsnachweises bzw. einer Vollmacht des Grundstücksbesitzers zur Verfahrensbeschleunigung empfohlen.

Ihr Anliegen direkt online starten: Auskunft aus dem Bodenschutzkataster beantragen
(bisher leider nur im Bereich der SGD Süd)

Darüber hinaus können Kontaktinformationen der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion per Orts- oder Postleitzahlsuche und dem Schlagwort "Altlastenkataster" auf der Webseite "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (BUS RLP)" ermittelt werden. Dort sind auch allgemeine Hinweise (wie z. B. benötigte Unterlagen) verzeichnet.

Projektförderung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Sanierung von Altlasten nach Maßgabe der "Fördergrundsätze - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz"