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Ökologischer Landbau
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Der ökologische Landbau leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Böden, des Grundwassers und des Klimas. Ob in der Landwirtschaft oder im Weinbau, ökologisch erzeugte Produkte schonen die Umwelt, erhalten die natürlichen Lebensgrundlagen, beachten die Artenvielfalt und die natürlichen Bedürfnisse der Tiere.
Ziel der Landesregierung ist es, die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Rheinland-Pfalz auf 25 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. In den vergangenen Jahren hat sich die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Rheinland-Pfalz verdoppelt. Die größten Flächenzuwächse sind in den Bereichen Grünland mit Mutterkuh- und Milchviehhaltung und dem Futterbau zu verzeichnen. Aber auch in den Bereichen Ackerbau sowie für Rheinland-Pfalz typisch dem Weinbau und Gemüsebau nimmt die ökologisch bewirtschaftete Fläche kontinuierlich zu. Diese Entwicklung unterstützen wir durch verschiedene Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik des GAP-Strategieplans u.a. durch die Förderung der Umstellung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Gesamtbetrieb.
Was versteht man unter ökologischem Landbau?
Der ökologische Landbau ist eine Form der Landwirtschaft mit besonders umweltverträglicher, ressourcenschonender und tiergerechter Wirtschaftsweise. Diese zeichnet sich u.a. durch den Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und mineralischer Stickstoffdünger, eine vielfältige Fruchtfolge mit intensivem Zwischenfrucht- und Leguminosenanbau, eine organische Düngung mit Kompost, Gründüngung oder Wirtschaftsdüngern und eine schonende Bodenbearbeitung aus. Dabei wird ein weitgehend geschlossener Nährstoffkreislauf angestrebt. Die Unterbringung der Tiere soll ein artgemäßes Verhalten ermöglichen, etwa durch ein größeres Platzangebot im Stall und den ständigen Zugang zu Auslauf oder Weide. Die maximale Anzahl der Tiere pro Flächeneinheit ist begrenzt. Die Tiergesundheit soll durch vorbeugende Maßnahmen gestärkt werden. Die prophylaktische Verabreichung von Medikamenten sowie die Gabe leistungsfördernder Substanzen ist nicht erlaubt. Ebenso dürfen nicht-kurative Eingriffe, z.B. das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln, nicht systematisch vorgenommen werden.
Bio-Lebensmittel sollen möglichst naturbelassen sein. Bei ihrer Herstellung ist die Zahl der erlaubten Zusatzstoffe daher auf ein notwendiges Maß beschränkt.
Wie wird geregelt und kontrolliert, was Bio ist?
Die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 und die zugehörigen Durchführungsverordnungen und Delegierte Verordnungen legen fest, wie Bio-Produkte in der EU produziert, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
In Rheinland-Pfalz ist die zuständige Behörde für die Durchführung der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Aktuelle Informationen zu Fragen der Erzeugung im ökologischen Landbau sind über das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL) beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum-Rheinhessen-Nahe-Hunsrück abrufbar. Daneben bietet das KÖL Gruppenberatungen zur Umstellung sowie themenbezogene Veranstaltungen und Feldrundgänge an.
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