Technikworkshop zum Thema Bahnlärmmessung / Bahnlärmmonitoring

Am 09.10.2014 fand im rheinland-pfälzischen Umweltministerium ein nicht öffentlicher Technikworkshop zum Thema Bahnlärmmessung / Bahnlärmmonitoring statt.

Ziele des Workshops

Der Workshop sollte primär dem Informationsaustausch und der Suche nach technischen Lösungen zwischen Vertretern von Umwelt- und Verkehrsministerien des Bundes und der Ländern, der Bahn und der Aufsichtsbehörde, von Landesumweltämtern, von Vertretern aus Wissenschaft und Technik, des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Akustischen Gesellschaft, von Technologieanbietern sowie dem schweizerischen Bundesamtes für Verkehr dienen.

Ausgangslage

Schienenverkehr gilt als ein vergleichsweise umweltfreundliches Verkehrsmittel. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch der Lärmschutz ausreichend Beachtung findet. Vor dem Hintergrund der anzustrebenden weiteren Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene und die damit verbundenen steigenden Zugzahlen oder –längen bzw. den Ausbau der Infrastruktur ist es eine der dringendsten Aufgaben, Akzeptanz bei der Bevölkerung herzustellen bzw. diese zu erhalten.

Die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr kann ebenso wie die Wirkung von lokalen oder globalen Lärmschutzmaßnahmen durch Lärmmessungen unmittelbar und objektiv festgestellt werden. Lärmmessungen schaffen dadurch Transparenz. Besonders unabhängige Messungen können zu einer besseren Akzeptanz beitragen.

Die Forderung nach einem Monitoring von Bahnlärm war bereits mehrfach Gegenstand politischer Initiativen: Am 25. Februar 2010 wurde das 10-Punkte-Programm „Leises Rheintal“ der Umwelt- und Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz und Hessen verabschiedet, dort heißt es: „Das im nationalen Verkehrslärmschutz­paket II formulierte Ziel, den Schienenlärm zu halbieren, d.h. gegenüber heute um 10 dB zu senken, ist durch einen konkreten Zeit- und Stufenplan umzusetzen. Für das hoch belastete Mittelrheintal muss dieses Ziel sicher erreicht werden. Begleitend ist ein Lärmmonitoring mit Dauermessstationen einzurichten.“

Im Mittelrheintal haben kurz darauf Rheinland-Pfalz und Hessen je eine Lärmmonitoringstation in Betrieb genommen und veröffentlichen die Messergebnisse seitdem. Das 10-Punkte-Programm wurde auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen der folgenden Regierungsparteien der Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Hessen.

In seinem jüngsten Beschluss zu den Thema – „Weniger Bahnlärm und Erschütterungen: Konzept für das Rheintal“ vom 25.09.2014 fordert der rheinland-pfälzische Landtag unter anderem, „Lärmmessstellen zur Identifizierung lauter und nicht umgerüsteter Waggons“. Darüber hinaus soll die Bahn verpflichtet werden, „umfassende Lärmmessungen vorzunehmen und diese kontinuierlich zu veröffentlichen“.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (BR Drs. 559/12, 23.11.2012)  zum Lärmmonitoring folgendes beschlossen: „Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen führen nach Maßgabe der Aufsichtsbehörde an repräsentativen Punkten des Schienennetzes, insbesondere an Haupteisenbahnstrecken oder Strecken mit hohem Lärmpotenzial, zur Nachtzeit fortlaufende registrierende Messungen über die Entwicklung des Eisenbahnlärms durch (Lärmmonitoring). Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind der Aufsichtsbehörde regelmäßig vorzulegen und zu veröffentlichen." Dieser Gesetzesvorschlag wurde vom Bund allerdings noch nicht umgesetzt.

Zum Schienenverkehrslärm führt die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien für die 18. Legislaturperiode aus: „Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen. Die Bezuschussung für die Umrüstung auf lärmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.“

Auch von betroffenen Bürgern werden in jüngster Vergangenheit verstärkt Messstationen für Bahnlärm gefordert.

In der Schweiz ist die unabhängige messtechnische Überwachung (Monitoring) des Eisenbahnlärms rechtlich fixiert und erfolgt seit 2003 an sechs festen Standorten.

Neben den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen betreibt inzwischen auch die DB Netz AG im Mittelrheintal auf beiden Seiten des Rheins jeweils eine Monitoringstation und plant die Ergebnisse bis Ende 2014 zu veröffentlichen.

Ergebnisse

Erprobte Technik zur Messung von Schienenverkehrslärm ist in Deutschland oder der Schweiz bereits für vielfältige Aufgabenstellungen verfügbar. Dazu zählt auch Technik zur achs- und waggonscharfen Lärmmessung und der akustischen Kennzeichnung von Flachstellen von Rädern bei der Vorbeifahrt. Unterschiedlich laute Waggons können voneinander messtechnisch unterschieden werden.

Während durch die Messstationen der Länder länderseitig die Belastung der Bevölkerung an Bahnstrecken durch Immissionsmessungen ermittelt wird, eignen sich für zukünftige, bundesweite Messnetze eher einheitliche, z.B. normierte, gleisnahe Emissionsmessungen. Um Zuggattungen einfach und sicher durch deren Achsmuster erkennen zu können, ist ein Zugriff auf das Gleis erforderlich.

Zur bundesweiten Erfassung des Güterzugverkehres genügen vergleichsweise wenig Messorte. So laufen 49 % des Verkehrs an 6 Stationen vorbei, 15 Stationen erfassen 69 % des Verkehrs. In der Schweiz besteht vergleichsweise ein Messnetz von 6 Stationen.

Durch Lärmmonitoring kann insbesondere der Stand der Umrüstung fortlaufend festgestellt werden.

Weiterhin können durch das Lärmmonitoring beispielsweise die realen Lärmemissionen, Veränderungen des jährlichen Mittelungspegels und der Häufigkeitsverteilung von Einzelschallereignissen verfolgt werden. Mit den akustischen Daten kann die Berechnung der Lärmkarten verifiziert werden oder die Einhaltung von Lärmgrenzwerten geprüft werden. Lärmabhängige Trassenpreise könnten unter Berücksichtigung realer Lärmemissionen einschließlich des Wartungszustandes festgelegt werden.

Um Sanktionierungen oder sonstige Maßnahmen aufgrund der realen Lärmemissionen vornehmen zu können, bedarf es geeigneter Bewertungskriterien. Deren Überprüfung muss ausreichend belastbare, rechtssichere Ergebnisse liefern.

Da der akustische Zustand der Gleise veränderlich ist und ebenfalls einen maßgeblichen Einfluss auf die Lärmentwicklung hat, ist dieser geeignet zu erfassen.

Ausblick

Es ist Angelegenheit der Bahn und deren Eigentümer, der Aufsichtsbehörden und anderer Entscheidungsträger einschließlich des Bundes und der Länder, Anforderungen an Bahnlärmmessungen/Bahnlärmmonitoring vorzugeben. Beispielsweise erfolgen in der Schweiz die Bahnlärmsanierung und das begleitende Bahnlärmmonitoring auf gesetzlicher Basis. Die notwendigen Technologien zur Realisierung solcher Vorgaben sind vorhanden.


Eine detaillierte Zusammenfassung der Ergebnisse aus Sicht des Veranstalters sowie die Vorträge der einzelnen Referenten finden Sie hier:

Zusammenfassung
Vorstellung der Bahnlärmmessstationen der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen
Vorstellung der Monitoringstationen der DB Netz AG im Mittelrheintal
Monitoring Eisenbahnlärm 2003-2014 des schweizerischen Bundesamts für Verkehr
Konzept-Bausteine für ein Monitoring des Schienenverkehrslärms
Bahnlärmmessung/Bahnlärmmonitoring aus der Sicht des Arbeitsrings Lärm
  der Deutschen Gesellschaft für Akustik ALD


Firmenpräsentation 
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