Stoffliche Marktüberwachung

Die Marktüberwachung im Bereich Chemikaliensicherheit leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz wie auch zum Verbraucherschutz und somit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Darüber hinaus sichert die Marktüberwachung auch einen fairen Wettbewerb und schützt die Unternehmen vor unlauteren Mitbewerbern.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Durchführung der Marktüberwachung zusätzlich zum Regelvollzug (z. B. Überwachung des Interhandels mit Methanol) durch Schwerpunktaktionen, sogenannten Programmarbeiten.
In der Vergangenheit erfolgten unter anderem Schwerpunktaktionen zur Kontrolle von Beschränkungseinträgen des Anhang 17 der REACH-Verordnung. Hierzu gehörte beispielsweise die Überprüfung von Toluol in Klebstoffen und von krebserzeugendem Chrom(VI)-Verbindungen in Zement oder die Einhaltung der Vorschriften der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (siehe Beschränkung von Treibhausgasen).

Programmarbeit der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der Programmarbeit beteiligt sich die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz auch an den Europäischen Überwachungsprojekten zu REACH (REACH-EN-FORCE - REF) (weiterführende Informationen zu REF erhalten Sie über die ECHA (in Englisch), beispielsweise an dem Projekt "PAK in Reifen".

Nähere Informationen zur Chemikaliensicherheit in Rheinland-Pfalz