Grenzkontrollstellen
Die Einfuhr von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus Drittländern (das sind Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft -EU-) sind, darf in der Regel nur über zugelassene Grenzkontrollstellen erfolgen.
Diese Grenzkontrollstellen befinden sich in der Regel an einem Grenzübergang an den Außengrenzen der EU.
Derartige Grenzübergänge befinden sich an
- Straßen
- Eisenbahnen
- Häfen
- Flughäfen
In diesen Grenzkontrollstellen erfolgen in Zusammenarbeit von Zolldienststellen und amtlichen Tierärzten die vorgeschriebenen Grenzkontrollen.
In Rheinland-Pfalz gibt es mit der Grenzkontrollstelle am Flughafen Hahn nur eine einzige Grenzkontrollstelle.
Dort dürfen nach der Zulassung abgefertigt werden:
- Waren tierischer Herkunft und Erzeugnisse daraus (z.B. Fleisch, Fisch, Milch, Eier etc.)
- Kleintiere
Nicht jedoch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und andere Huftiere.
Veterinäramt des Rhein-Hunsrück-Kreises
Tel.-Nr. 06543-509291 oder 06543-509292
Telefax-Nr. 06543-509293
Die zuständige Zolldienststelle ist das Zollamt Hahn:
Tel.-Nr. 06543-509197
Telefax-Nr. 06543-509198
Anfragen und Anmeldungen zur Einfuhruntersuchung sind an die Grenzkontrollstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises zu richten.
Bei der Grenzkontrollstelle erhalten Sie Auskünfte über Einfuhrbestimmungen und die der Einfuhr vorzulegenden Unterlagen
- Dokument für die Deklarierung der Einfuhr
- Gesundheitsbescheinigung
- ggf. Einfuhrgenehmigung