Landesabfallbilanz

Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 7 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jährlich für das abgelaufene Jahr Bilanzen über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib zu erstellen. Diese Bilanzen werden zu einer landesweiten Siedlungsabfallbilanz zusammengefasst.

Die Landessiedlungsabfallbilanzen dokumentieren dabei den in den Jahren vollzogenen Wandel der Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Die Veröffentlichung "20 Jahre Abfallbilanz Rheinland-Pfalz" aus dem Jahr 2010 dokumentiert diesen Wandel von 1989 bis 2009 anschaulich.

Basis für die Erstellung der Sonderabfallbilanz ist in erster Linie das nationale Nachweisverfahren, das gemäß den Bestimmungen der § 47 ff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) den am Entsorgungsgeschehen Beteiligten eine Verpflichtung zur Nachweisführung auferlegt. Besteht eine Nachweispflicht, so müssen die Verpflichteten für die Entsorgung von Abfällen Entsorgungsnachweise (Vorabkontrolle) und Begleitscheine (Verbleibskontrolle) führen und in Rheinland-Pfalz der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)vorlegen. Das Begleitscheinverfahren gibt den Überwachungsbehörden Auskunft über Art, Menge und Herkunft der Abfälle, die durchgeführte Entsorgung und Hinweise zum Transport.

Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen gelten besondere Vorschriften.
Die Erfassung und Bearbeitung der vorgenannten abfallrechtlichen Nachweise obliegt der SAM. Die SAM ist in Rheinland-Pfalz zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Abfällen, die der abfallrechtlichen Nachweispflicht unterliegen.

Ansprechpartner

Abteilung Klimaschutz, Umwelttechnologie, Kreislaufwirtschaft
Referat Kreislaufwirtschaft, Produktionsintegrierter Umweltschutz

Christoph Schladt
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-4378
E-Mail

Gabriele Kreuzer
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-2640
E-Mail

Landesabfallbilanzen

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2022 (Kurzfassung) weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 2,96 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2021 (2,99 Mio. Tonnen) eine leichte Reduzierung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 68,5 % Abfällen aus Haushalten, 26,9 % Bau- und Abbruchabfällen, 4,5 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.
Die Recyclingquote hat sich vom Vorjahr von 54,3 % auf 46,7 % reduziert und die sonstige Verwertungsquote von 35,7% auf 42,7% erhöht. Somit lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2022 bei 89,4 %. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch die Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (22,7 %), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (18,2 %) sowie Bauabfällen (2,4 %).
Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (25,2 %) sowie der Verfüllungen (17,5 %) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 10,6 %. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (7,6 %) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (2,9 %).
Bereits heute werden 64,4 % (216.007 t) der rheinland-pfälzischen Biotonnenabfälle (335.447 t) sowie 2,2 % (7.898 t) der Gartenabfälle (353.774 t) der Vergärung zugeführt.
2022 wurden mehr als 302.900 t CO2-Äquivalente durch die Verwertung der häuslichen Rest- und Bioabfälle vermieden, was aber nur beispielhaft einen Teil des Klimaschutzbeitrags widerspiegelt, da für beide Stoffströme keine vollständige Quantifizierung möglich ist. Darüber hinaus trägt auch die Abfallvermeidung und die hochwertige Verwertung weiterer Wertstoffströme sowie die Vermeidung von Methanemissionen aus Deponien maßgeblich zum Klima- und Ressourcenschutz bei.
2022 wurden 3.983 Tonnen illegale Ablagerungen (unter anderem auch "Littering") erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 0,95 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2022 im Mittel 0,80 € pro Einwohner aufgewendet werden.
Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2022 bei durchschnittlich rund 185,46 € und somit um 2,12 € (1,2 %) höher als 2021. Für 1-Personenhaushalte stieg die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 0,88 € (0,6 %) und lag bei 137,85 €.

Die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2022 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2022 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

Sonderabfallbilanz

Die Sonderabfallbilanz ist Bestandteil der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2022 und ist dort im Teil 2 zu finden. Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt wurden.

Teil B SoAbfBilanz 2022

Primäraufkommen 2022

Entsorgung 2022

Exporte 2022

Importe 2022

Faltblatt 2022

Stoffgruppeneinteilung

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2021 (Kurzfassung) weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 2,99 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2020 (3,39 Mio. Tonnen) eine deutliche Reduzierung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 74,3 % Abfällen aus Haushalten, 21,6 % Bau- und Abbruchabfällen, 3,9 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,2 % Problemabfällen.
Die Recyclingquote hat sich vom Vorjahr von 51,2 % auf 54,3 % und die sonstige Verwertungsquote von 30,0% auf 35,7% erhöht. Somit lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2021 bei 89,9 %. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch die Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (25,6 %), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,2 %) sowie Bauabfällen (5,1 %).
Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (26,1%) sowie der Verfüllungen (9,5%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 10,1%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (6,8%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (3,2%).
Bereits heute werden 62,5 % (235.089 t) der rheinland-pfälzischen Biotonnenabfälle (376.243 t) sowie 4,0 % (16.516 t) der Gartenabfälle (410.204 t) der Vergärung zugeführt.
2021 wurden mehr als 325.000 t CO2-Äquivalente durch die Verwertung der häuslichen Rest- und Bioabfälle vermieden, was aber nur beispielhaft einen Teil des Klimaschutzbeitrags widerspiegelt, da für beide Stoffströme keine vollständige Quantifizierung möglich ist. Darüber hinaus trägt auch die Abfallvermeidung und die hochwertige Verwertung weiterer Wertstoffströme sowie die Vermeidung von Methanemissionen aus Deponien maßgeblich zum Klima- und Ressourcenschutz bei.
2021 wurden 4.024 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 0,97 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2021 im Mittel 0,81 € pro Einwohner aufgewendet werden.
Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2021 bei durchschnittlich rund 183,34 € und somit um 3,81 € (2,1 %) höher als 2020. Für 1-Personenhaushalte stieg die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 2,01 € (1,5 %) und lag bei 136,96 €.

Die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2021 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2021 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

Sonderabfallbilanz

Die Sonderabfallbilanz ist Bestandteil der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2021 und ist dort im Teil 2 zu finden. Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt wurden.

  • Die Daten zur Sonderabfallbilanz 2021 lassen keine Einflüsse der Corona-Pandemie erkennen.

Teil B SoAbfBilanz 2021

Primäraufkommen 2021

Entsorgung 2021

Exporte 2021

Importe 2021

Faltblatt 2021

Stoffgruppeneinteilung

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2020 (Kurzfassung) weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 3,39 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2019 (3,04 Mio. Tonnen) eine deutliche Steigerung darstellt (auf die Hintergründe wird in den nachfolgenden Punkten und auf Seite 3 der Kurzfassung eingegangen). Es setzt sich zusammen aus 69,7 % Abfällen aus Haushalten, 26,8 % Bau- und Abbruchabfällen, 3,4 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

  • Beim Siedlungsabfall wurde eine erhebliche Abfallmenge (278.903 t) durch den ZV A.R.T bilanziert, die aus dem Rückbau der ehemaligen Hausmülldeponie Saarburg stammt und eine Besonderheit darstellt, die sich auf die gesamte Bilanzierung auswirkt.
  • Vermutlich als Folge der Corona-Pandemie stieg die Abfallmenge der rheinland-pfälzischen Haushalte (Bioabfälle + 9,2 %, Altglas + 6,9 %, Leichtverpackungen + 4,1 %).

Die Recyclingquote hat sich vom Vorjahr von 53,8 % auf 51,2 % und die sonstige Verwertungsquote von 34,0% auf 30,0% reduziert. Somit lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2020 bei 81,2 %. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch die Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (22,1 %), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (17,2 %) sowie Bauabfällen (8,1 %).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (23,1%) sowie der Verfüllungen (6,9%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 15,9%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (15,9%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (2,9%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,551 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 253.266 Tonnen.

2020 wurden 3.798 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 0,92 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2020 im Mittel 0,77 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2020 bei durchschnittlich rund 179,53 € und somit um 0,96 € (0,5 %) höher als 2019. Für 1-Personenhaushalte stieg die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 5,19 € (4,0 %) und lag bei 134,95 €.

Die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2020 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2020 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

Sonderabfallbilanz

Die Sonderabfallbilanz ist Bestandteil der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2020 und ist dort im Teil 2 zu finden. Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt wurden.

  • Die Daten zur Sonderabfallbilanz 2020 lassen keine Einflüsse der Corona-Pandemie erkennen.

Teil B SoAbfBilanz 2020

Primäraufkommen 2020

Entsorgung 2020

Exporte 2020

Importe 2020

Faltblatt 2020

Stoffgruppeneinteilung

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2019 (Kurzfassung) weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 3,04 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2018 (3,08 Mio. Tonnen) eine leichte Reduzierung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 70,6 % Abfällen aus Haushalten, 25,4 % Bau- und Abbruchabfällen, 3,8 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Die Recyclingquote hat sich vom Vorjahr von 56,8 % auf 53,8 % reduziert, die sonstige Verwertungsquote von 31,0% auf 34,0% erhöht. Somit lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2019 bei 87,8 %. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (22,4 %), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,0 %), sowie Bauabfällen (9,0 %).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (26,7%) sowie der Verfüllungen (7,3%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 12,2%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (9,1%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (3,1%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,491 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 228.716 Tonnen.

2019 wurden 4.004 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 0,97 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2019 im Mittel 0,75 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2019 bei durchschnittlich rund 179,34 € und somit um 3,16 € (1,8 %) höher als 2018. Für 1-Personenhaushalte stieg die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 1,17 € (0,9 %) und lag bei 129,96 €.

Die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2019 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2019 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

Sonderabfallbilanz

Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. Für das Jahr 2019 wurden rund 190.000 Begleitscheine, einschließlich der "Euro-Begleitscheine", erfasst und ausgewertet. Die 408 "Sonderabfallarten" nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) wurden dazu in 33 Stoffgruppen zusammengefasst. Der stoffgruppenbezogene Ansatz erleichtert die Auswertungen und die Darstellung in Tabellen und Schaubildern. Neben der diesjährigen
Sonderabfallbilanz finden sich im Download-Bereich weitere Auswertungen für das Bilanzjahr, wie z.B. Exporte und Importe (andere Länder sowie Ausland).

Teil B SoAbfBilanz 2019

Primäraufkommen 2019

Entsorgung 2019

Exporte 2019

Importe 2019

Faltblatt 2019

Stoffgruppeneinteilung

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2018 (Kurzfassung) weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 3,08 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2017 (3,00 Mio. Tonnen) eine leichte Erhöhung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 69,3 % Abfällen aus Haushalten, 26,9 % Bau- und Abbruchabfällen, 3,7 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Die Recyclingquote hat sich vom Vorjahr von 59,5 % auf 56,8 % reduziert, die sonstige Verwertungsquote von 28,8% auf 31,0% erhöht. Somit lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2018 bei 87,9 %. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (22,4 %), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,0 %), sowie Bauabfällen (11,5 %).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (24,7%) sowie der Verfüllungen (6,3%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 12,1%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (9,1%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (3,0%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,472 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 239.487 Tonnen.

2018 wurden 4.152 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 1,01 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2018 im Mittel 0,74 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2018 bei durchschnittlich rund 176,18 € und somit um 0,26 € (0,1 %) höher als 2017. Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 1,00 € (-0,8 %) ab und lag bei 128,79 €.

Die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2018 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2018 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

Sonderabfallbilanz

Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. Für das Jahr 2018 wurden rund 189.000 Begleitscheine, einschließlich der "Euro-Begleitscheine", erfasst und ausgewertet. Die 408 "Sonderabfallarten" nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) wurden dazu in 33 Stoffgruppen zusammengefasst. Der stoffgruppenbezogene Ansatz erleichtert die Auswertungen und die Darstellung in Tabellen und Schaubildern. Neben der diesjährigen
Sonderabfallbilanz finden sich im Download-Bereich weitere Auswertungen für das Bilanzjahr, wie z.B. Exporte und Importe (andere Länder sowie Ausland).

Teil B SoAbfBilanz 2018

Primäraufkommen 2018

Entsorgung 2018

Exporte 2018

Importe 2018

Faltblatt 2018

Stoffgruppeneinteilung

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2017 (Kurzfassung) weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 3,00 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2016 (3,11 Mio. Tonnen) eine leichte Reduzierung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 71,4 % Abfällen aus Haushalten, 24,8 % Bau- und Abbruchabfällen, 3,7 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Die Recyclingquote hat sich vom Vorjahr von 57,6 % auf 59,5 % erhöht, die sonstige Verwertungsquote von 30,5 % auf 28,8 % reduziert. Somit lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2017 bei 88,3 %. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (22,9 %), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,3 %), sowie Bauabfällen (13,5 %).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (26,0%) sowie der Verfüllungen (2,8%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 12,0%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (8,6%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (3,0%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,431 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 236.380 Tonnen.

2017 wurden 4.073 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 0,99 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2017 im Mittel 0,61 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2017 bei durchschnittlich rund 175,92 € und somit um 0,69 € (0,4 %) niedriger als 2016. Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 0,50 € (0,4 %) zu und lag bei 129,79 €.

Die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2017 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2017 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

Sonderabfallbilanz

Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. Für das Jahr 2017 wurden rund 189.000 Begleitscheine, einschließlich der "Euro-Begleitscheine", erfasst und ausgewertet. Die 408 "Sonderabfallarten" nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) wurden dazu in 33 Stoffgruppen zusammengefasst. Der stoffgruppenbezogene Ansatz erleichtert die Auswertungen und die Darstellung in Tabellen und Schaubildern. Neben der diesjährigen Sonderabfallbilanz finden sich im Download-Bereich weitere Auswertungen für das Bilanzjahr, wie z.B. Exporte und Importe (andere Länder sowie Ausland).

Teil B SoAbfBilanz 2017

Primäraufkommen 2017

Entsorgung 2017

Exporte 2017

Importe 2017

Faltblatt 2017

Stoffgruppeneinteilung

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2016 weist ein den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen an verwerteten und beseitigten Siedlungsabfällen von 3,11 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2015 (3,13 Mio. Tonnen) eine leichte Reduzierung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 69,5 % Abfällen aus Haushalten, 26,8 % Bau- und Abbruchabfällen, 3,6 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Bei einer gegenüber 2015 unveränderten Recyclingquote von 57,6% und einer sonstigen Verwertungsquote von 30,5% lag der Verwertungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen in 2016 bei 88,1%. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (22,2%), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,0%), sowie Bauabfällen (12,9%).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (25,5%) sowie der Verfüllungen (4,9%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenes Gesamtabfallaufkommen lag bei 12,0%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (9,0%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (2,9%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,442 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 277.065 Tonnen.

2016 wurden 3.980 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 0,98 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2016 im Mittel 0,62 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2016 bei durchschnittlich rund 176,49 € und somit um 2,61 € (1,5%) höher als 2015. Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 2,28 € (1,8%) zu und lag bei 128,84 €.

Wie in den vergangenen zwei Jahren werden als Anlage zur Landesabfallbilanz die aktualisierten Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz vorgelegt. Diese Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz 2016 zeigen aktuelle Zusammenfassungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. Gegebenheiten aller Regionen.

Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2016 gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallbehandlungsanlagen, Bioabfallvergrärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.

 

Sonderabfallbilanz

Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. Für das Jahr 2016 wurden rund 178.000 Begleitscheine, einschließlich der "Euro-Begleitscheine", erfasst und ausgewertet. Die 405 "Sonderabfallarten" nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) wurden dazu in 33 Stoffgruppen zusammengefasst. Der stoffgruppenbezogene Ansatz erleichtert die Auswertungen und die Darstellung in Tabellen und Schaubildern. Neben der diesjährigen Sonderabfallbilanz finden sich im Download-Bereich weitere Auswertungen für das Bilanzjahr, wie z.B. Exporte und Importe (andere Länder sowie Ausland).

Teil B SoAbfBilanz 2016

Primäraufkommen 2016

Entsorgung 2016

Exporte 2016

Importe 2016

Faltblatt 2016

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2015 weist ein Gesamtabfallaufkommen an beseitigten und verwerteten Siedlungsabfällen von 3,13 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2014 (2,99 Mio. Tonnen) eine leichte Erhöhung darstellt. Es setzt sich zusammen aus 67,1 % Abfällen aus Haushalten, 28,8 % Bau- und Abbruchabfällen, 4,0 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Bei einer Recyclingquote von 57,6% und einer sonstigen Verwertungsquote von 30,0% lag der Verwertungsanteil am Gesamtabfallaufkommen bei 87,6%. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (20,6%), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (18,6%), sowie Bauabfällen (14,9%).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (24,8%) sowie der Verfüllungen (5,2%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am Gesamtabfallaufkommen lag bei 12,4%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (8,9%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (3,5%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,97 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 349.372 Tonnen.

2015 wurden 4.535 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 1,12 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2015 im Mittel 0,64 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2015 bei durchschnittlich rund 173,88 € und somit um 1,74 € (1%) höher als 2014. Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 1,99 € (1,6%) zu und lag bei 126,56 €.

Seit 2014 werden im Rahmen der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz sowie das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz (Anlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen) jährlich aktualisiert veröffentlicht.  Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz 2015 (Anhang 1), Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2015 (Anhang 2)

 

Sonderabfallbilanz

Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. Für das Jahr 2015 wurden rund 175.500 Begleitscheine, einschließlich der "Euro-Begleitscheine", erfasst und ausgewertet. Die 405 "Sonderabfallarten" nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) wurden dazu in 33 Stoffgruppen zusammengefasst. Der stoffgruppenbezogene Ansatz erleichtert die Auswertungen und die Darstellung in Tabellen und Schaubildern. Neben der diesjährigen Sonderabfallbilanz finden sich im Download-Bereich weitere Auswertungen für das Bilanzjahr, wie z.B. Exporte und Importe (andere Länder sowie Ausland).

Teil B SoAbfBilanz 2015

Primäraufkommen 2015

Entsorgung 2015

Exporte 2015

Importe 2015

Faltblatt 2015

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Siedlungsabfallbilanz

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2014 weist ein Gesamtabfallaufkommen an beseitigten und verwerteten Siedlungsabfällen von 2,99 Mio. Tonnen aus, das gegenüber 2013 (2,98 Mio. Tonnen) praktisch unverändert ist. Es setzt sich zusammen aus 70,1 % Abfällen aus Haushalten, 25,1 % Bau- und Abbruchabfällen, 4,7 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Bei einer Recyclingquote von 56,7% und einer sonstigen Verwertungsquote von 32,8% lag der Verwertungsanteil am Gesamtabfallaufkommen bei 89,5%. Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch Kompostierung/Vergärung von Bioabfällen (21,1%), das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,8%), sowie Bauabfällen (12,3%).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (25,8%) sowie der Verfüllungen (7%) zusammen. Der Beseitigungsanteil am Gesamtabfallaufkommen lag bei 10,4%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (6,0%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (4,4%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,89 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 341.976 Tonnen.

2014 wurden 4.521 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 1,12 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung der illegalen Ablagerungen mussten im Jahr 2014 im Mittel 0,65 € pro Einwohner aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2014 bei durchschnittlich rund 172,89 € und somit um 2,71 € (1,5%) niedriger als 2013. Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung gegenüber dem Vorjahr im Schnitt um 1,45 € (1,2%) ab und lag bei 124,89 €.

Erstmals werden im Rahmen der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz die Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz 2014 (Anhang 1) sowie das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz 2014 (Anhang 2) veröffentlicht.

 

Sonderabfallbilanz

Die statistischen Auswertungen im Sonderabfallbereich basieren vorwiegend auf den Begleitscheinen, die der SAM - Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH als Zentrale Stelle für Sonderabfälle in Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. Für das Jahr 2014 wurden rund 167.500 Begleitscheine, einschließlich der "Euro-Begleitscheine", erfasst und ausgewertet. Die 405 "Sonderabfallarten" nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung) wurden dazu in 33 Stoffgruppen zusammengefasst, hier dargestellt in der Datei "Bilanz Stoffgruppen.pdf". In der AVV sind die Abfälle nach ihrer Herkunft sortiert, wodurch z.B. Säuren (11 verschiedene Abfallschlüssel) in 5 verschiedenen Kapiteln zu finden sind. Der stoffgruppenbezogene Ansatz erleichtert die Auswertungen und die Darstellung in Tabellen und Schaubildern. Neben der Auswertung nach Stoffgruppen finden sich im Download-Bereich verschiedene Auswertungen für die Bilanzjahre 2012 bis 2014, wie z.B. Exporte und Importe (andere Länder sowie Ausland).

Teil B SoAbfBilanz 2014

Faltblatt SoAbfBilanz 2014 längs

Faltblatt SoAbfBilanz 2014 quer

Primäraufkommen 2014

Entsorgung 2014

Exporte 2014

Importe 2014

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2013 weist ein Gesamtabfallaufkommen an beseitigten und verwerteten Siedlungsabfällen von 2,98 Mio. Tonnen aus. Gegenüber 2012 hat sich das Aufkommen nur in geringem Maße um 9.637 Tonnen verringert. Dieser Rückgang verteilt sich wie folgt: Abfälle aus Haushalten (incl. Problemabfälle) 4.563 Tonnen, Bau- und Abbruchabfälle 4.114 Tonnen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 960 Tonnen. Das Gesamtabfallaufkommen setzt sich zusammen aus 68,2 % Abfällen aus Haushalten, 27,3 % Bau- und Abbruchabfällen, 4,4 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Bei einer Recyclingquote von 57,2% und einer sonstigen Verwertungsquote von 32,4% lag der Verwertungsanteil am Gesamtabfallaufkommen bei 89,5%.
Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,8%), Bioabfällen (19,1%) sowie Bauabfällen (14,5%).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (24,8%) sowie der Verfüllungen (5,8%) zusammen.
Der Beseitigungsanteil am Gesamtabfallaufkommen lag bei 10,4%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (6,0%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (4,4%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,89 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 340.202 Tonnen.

2013 wurden 4.563 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 1,13 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung mussten im Mittel 0,63 € pro Einwohne aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2013 bei durchschnittlich rund 175,60 € und somit um 3 € (1,7%) höher als 2012.
Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung im Schnitt um 1,83 € (1,5%) zu und lag bei 126,35 €.

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden gemeinsam in der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2012 weist ein Gesamtabfallaufkommen an beseitigten und verwerteten Siedlungsabfällen von 2,99 Mio. Tonnen aus. Gegenüber 2011 hat sich das Aufkommen um 219.115 Tonnen verringert. Dieser Rückgang verteilt sich wie folgt: Abfälle aus Haushalten (incl. Problemabfälle) 26.422 Tonnen, Bau- und Abbruchabfälle 190.749 Tonnen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 1.944 Tonnen. Das Gesamtabfallaufkommen setzt sich zusammen aus 68,2 % Abfällen aus Haushalten, 27,3 % Bau- und Abbruchabfällen, 4,4 % Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen und 0,1 % Problemabfällen.

Bei einer Recyclingquote von 54,5% und einer sonstigen Verwertungsquote von 33,2% lag der Verwertungsanteil am Gesamtabfallaufkommen bei 87,7%.
Die Recyclingquote wird maßgeblich bestimmt durch das Recycling von Papier, Pappe, Karton (incl. Verpackungen), Glas und Leichtverpackungen (19,7%), Bioabfällen (19,0%) sowie Bauabfällen (12,2%).

Die sonstige Verwertungsquote setzt sich aus dem Anteil der energetischen Verwertung von Abfällen (25,4%) sowie der Verfüllungen (7,9%) zusammen.
Der Beseitigungsanteil am Gesamtabfallaufkommen lag bei 12,3%. Die Beseitigung erfolgte überwiegend durch Deponierung (7,2%) und über ablagerungsorientierte mechanisch-biologische Behandlungsanlagen (5,0%).

Die abfallbasierte Energieerzeugung in Müllheizkraftwerken und Vergärungsanlagen führte zu einer generierten Energiemenge von 1,88 Mio. MWh und einer CO2 -Einsparung von 338.097 Tonnen.

2012 wurden 4.628 Tonnen illegale Ablagerungen (Littering) erfasst. Das Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 1,14 kg pro Einwohner. Für die Entsorgung mussten im Mittel 0,63 € pro Einwohne aufgewendet werden.

Die Abfallentsorgungsgebühren für einen 4-Personenhaushalt lagen 2012 bei durchschnittlich rund 172,859 € und somit um 3,19 € (1,8%) niedriger als 2011.
Für 1-Personenhaushalte nahm die Gebührenbelastung im Schnitt um 3,68 € (2,9%) ab und lag bei 124,51 €.