AKW Tihange und AKW Doel
Atomkraftwerk Tihange
Das belgische Atomkraftwerk Tihange liegt in der Region Wallonie, etwa 25 Kilometer süd-westlich der Stadt Lüttich. Die Entfernung bis zur deutschen Staatsgrenze bzw. rheinland-pfälzischen Landesgrenze beträgt etwa 75 Kilometer. Das Atomkraftwerk besteht aus drei Druckwasserreaktoren mit jeweils 1000 Megawatt elektrischer Leistung. Betreiber ist die belgische Gesellschaft Electrabel.
Der Baubeginn des Blocks Nr. 1 war der 01.06.1970. In den Jahren 1976 und 1976 erfolgte die Grundsteinlegung der 2 weiteren Blöcke. Am 01.10.1975 nahm der Block Nr. 1 den kommerziellen Betrieb auf, die anderen Blöcke folgten in den Jahren 1983 bis 1985.
Die Electrabel als Betreiberin des AKW Tihange veröffentlicht meldepflichtige Ereignisse auf Ihrer Internet-Seite.
Die belgische Atomaufsichtsbehörde Agence Fédérale de Côntrole Nucléaire (AFCN) veröffentlicht ebenfalls Meldungen über meldepflichtige Ereignisse im AKW Tihange in französischer Sprache (siehe nebenstehender Link unter Weitere Informationen).
Atomkraftwerk Doel
Das belgische Atomkraftwerk Doel ist von der rheinland-pfälzischen Landesgrenze ca. 180 km entfernt.
Die Atomkraftwerksblöcke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 hätten nach einem belgischen Gesetz aus dem Jahre 2003 nach 40 jähriger Betriebsdauer im Jahre 2015 endgültig abgeschaltet werden sollen.
Nach zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen sollen die genannten Atomkraftwerke jedoch noch bis zum Jahr 2025 Strom produzieren.
Bezüglich der übrigen Atomkraftwerksblöcke von Tihange und Doel bleibt es bei den im Gesetz von 2003 vorgesehenen Abschaltterminen: Doel 3 bis 2022, Tihange 2 bis 2023, Doel 4 und Tihange 3 bis 2025 nach jeweils 40 Betriebsjahren.
Für die o. g. gesetzliche Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerksblöcke Thiange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Gegen die Unterlassung der Umweltverträglichkeitsprüfung haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam bei der Europäischen Kommission in Brüssel und bei dem ESPOO-Imlementation-Committee in Genf am 09.03.2016 Beschwerde eingelegt.
Den Text der Beschwerden bei der Europäischen Kommission und dem ESPOO-Implementation Committee sowie das den Beschwerden zugrunde liegenden Kurzgutachten finden Sie nachfolgend.
Text der Beschwerde an die Europäische Kommission
Text der Beschwerde an das ESPOO Impementation Committee
Die Entscheidung über die Beschwerde wurde ausgesetzt bis die Espoo-Vertragsstaatenkonferenz einen Leitfaden zur Anwendung der Espoo-Konvention auf die Laufzeitverlängerung von AKW verabschiedet hat. Dies geschah auf der 8. Espoovertragsstaatenkonferenz (MOP 8) vom 8. bis 11.12.2020 in Litauen.