Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz hat nicht nur eine lange Tradition als Arbeitsschutzbehörde, sondern leistet tagtäglich auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Während für den Umweltschutz und große Teile des Arbeitsschutzes das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität oberste Fachbehörde ist, liegen der technische und medizinische Arbeitsschutz in der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Die Gewerbeaufsicht ist für wichtige Bereiche des Umweltschutzes zuständig, so für Anlagensicherheit, Luftreinhaltung, Schutz vor Lärm und Erschütterungen, ferner für Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikaliensicherheit. Außerdem achtet sie darauf, dass bei Genehmigungsverfahren in Industrie und Gewerbe die jeweils aktuellen Umweltnormen erfüllt werden.

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz verfügt über die Möglichkeiten, bei Gefahr für Mensch und Umwelt rasch zu handeln und die vorhandenen Schutzvorschriften mit ordnungsrechtlichen Mitteln durchzusetzen. Vorrangig bemüht sie sich jedoch, Umweltschutz im partnerschaftlichen Dialog und vorsorgend voranzubringen. Sie ist deshalb Ansprechpartner für Betriebe, Verwaltungen und Bürger; sowohl bei Fragen zum Arbeitsschutz als auch in wichtigen Bereichen des Umweltschutzes.

Zur Unterstützung kleinerer Betriebe hat die Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften einen Leitfaden (SGU-Leitfaden) erarbeitet. Mit diesem kann ohne großen Aufwand überprüft werden, ob im Betrieb die wesentlichen Rechtsvorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes eingehalten werden oder ob Mängel zu erkennen sind. Die sich daraus ergebenden Verbesserungsmaßnahmen können vom Benutzer festgelegt und dokumentiert werden.