Tollwut

Fuchs
Fuchs

Tollwut ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die vorwiegend Säugetiere (z. B. Hunde, Katzen, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine, Füchse, Dachse, Marder, Fledermäuse, Rehe, etc.) und Menschen befällt. Am häufigsten wird das Virus bei Füchsen und Fledermäusen gefunden.

Die Ansteckung erfolgt in der Regel durch den Biss eines tollwutinfizierten Tieres. Träger der Infektion können auch Tiere sein, die äußerlich gesund erscheinen.
Häufiges Anzeichen einer Tollwuterkrankung ist eine verstärkte Angriffslust bzw. Verlust der natürlichen Scheu bei Wildtieren.

Die Tollwut verläuft nach Ausbruch der Krankheitssymptome immer tödlich.

Am 28. September 2008, dem Welttollwuttag, hat sich Deutschland als frei von terrestrischer Tollwut erklärt.

Unabhängig von der Freiheit von terrestischer Tollwut bei Füchsen werden immer wieder vereinzelte Fälle von Fledermaustollwut in Deutschland festgestellt.

Informationen für den Bürger

Die Tollwut ist zwar auf den Menschen übertragbar, jedoch kann der Mensch nach einem Biss durch ein tollwutverdächtiges Tier durch die Einleitung einer Notimpfung geschützt werden. Sollten Sie von einem potentiell tollwütigen Tier gebissen worden sein, reinigen Sie die Bisswunde mit Wasser und Seife und wenden sich umgehend an ihr zuständiges Gesundheitsamt oder einen Arzt.
Spaziergänger, die ein totes oder verhaltensauffälliges Tier entdecken, sollten dieses nicht berühren, sondern den Förster oder Jagdpächter, die Polizei oder das Veterinäramt informieren.
Neben der Fuchstollwut gibt es weitere Viren, die bei verschiedensten Fledermausarten Tollwut hervorrufen. Wer Fledermäusen am Haus Quartier bietet und damit den artgeschützten Tieren hilft, ist hierdurch keinem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Tollwut zu erkranken. Herabgefallene Jungtiere, Kot oder Fledermäuse im Winterschlaf stellen keine Gefahr dar. Sollten Sie eine verletzte oder verhaltensauffällige Fledermaus bemerken (z.B. Flugunfähigkeit, Attackieren von Gegenständen, Orientierungsschwierigkeiten) sollten Sie diese nicht oder nur mit dicken Handschuhen anfassen und das Veterinäramt kontaktieren.

Die Jägerschaft ist gesetzlich verpflichtet, kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären sowie verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Auch hinsichtlich sonstiger tollwutverdächtiger Haus- und Wildtiere ist dementsprechend vorzugehen. Sie müssen in jedem Fall den gesamten Tierkörper im Balg sicherstellen und Angaben zur Abschuss- oder Fundstelle, zum Datum des Abschusses oder Fundes, zur Tierart und zum Verhalten des Tieres vor dem Erlegen festhalten. Das Veterinäramt entscheidet, ob Sie den Tierkörper mitsamt der o.g. Angaben zeitnah dem Veterinäramt selbst zur Weiterleitung oder direkt dem Landesuntersuchungsamt zukommen lassen müssen. Dort wird das Tier auf Tollwut untersucht. Für jedes vom Landesuntersuchungsamt anerkannte Indikatortier (Fuchs, Marderhund, Waschbär) erhält der Jagdausübungsberechtigte eine Pauschale als Aufwandentschädigung ausgezahlt.