Gesundheitlicher Umweltschutz
Der „Gesundheitliche Umweltschutz“ betrachtet, in Ergänzung des „Technischen Umweltschutzes“, die Einwirkungen aus der Umwelt auf den Menschen aus dem humanmedizinischen Blickwinkel und beurteilt diese Einwirkungen im Hinblick auf eine konkrete oder zu erwartende gesundheitliche Gefährdung von Betroffenen jeglichen Alters. Zudem schlägt er Maßnahmen zur Minderung dieser Gefährdungen vor.
Der „Gesundheitliche Umweltschutz“ bearbeitet umweltmedizinische Fragestellungen mit vorsorgendem Charakter , wird jedoch im ministeriellen Bereich nicht therapeutisch tätig.
In Abgrenzung zum allgemeinem „Gesundheitsschutz“ sind die Themenfelder des „Gesundheitlichen Umweltschutzes“ bei engerer Auslegung nur die Einwirkungen aus der Umwelt auf den Menschen, die Folgen menschlichen Tuns sind (z.B. Folgen der Industrieemissionen und der intensiven Landwirtschaft /Tierhaltung: Luftverschmutzung und Boden- und Wasser-Belastungen; elektromagnetische Felder einschließlich Mobilfunk; Lärm jeglicher Art (außer an Arbeitsstätten); Stäube aus Verkehr und Heizung; Ozon durch Vorläuferstoffe aus Verbrennung; industriell hergestellte Nanopartikel; etc.) und die gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung, die nicht, wie z.B. bakterielle oder virale Infektionen, Seuchen; Pollenallergien; Sensibilisierung durch Pflanzenkontakt; etc., auf natürliche Prozesse in der Natur zurückzuführen sind.
Der „Gesundheitliche Umweltschutz“ ist somit vom erweiterten Begriff der „Umwelteinwirkungen“ abzugrenzen, bei dem alles als „Umwelteinwirkung“ bezeichnet wird, was nicht genetisch im Menschen festgelegt ist. Unter diesem erweiterten Begriff würden also zur Umwelteinwirkung auch z.B. Art und Bestandteile der Ernährung des Menschen zählen.
Für den persönlichen Beratungsbedarf in Fragen des Gesundheitlichen Umweltschutzes sind gemäß § 6 des Landesgesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst die Wohnort bezogenen Gesundheitsämter zuständig.