Grundlageninformationen zum KSP

Das KSP (Kompensationsverzeichnis Service Portal) ist eine webbasierte Fachanwendung zur Führung des Kompensationsverzeichnisses in Rheinland-Pfalz. Es dient der Erfassung von Eingriffs- und Kompensationsflächen sowie von Ökokonten und setzt die Vorgaben der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) vom Juni 2018 um.

Das KSP wurde in 11/2022 in einer neuen, verbesserten Version zur Verfügung gestellt und löste seinen gleichnamigen Vorgänger (2018-2022) somit ab.
 
Eine Registrierung im KSP und die händische Eingabe relevanter Daten bzw. die Einrichtung einer automatisierten Schnittstelle zum KSP ist für die Zulassungsbehörden, d. h. die verfahrensführende Behörde und Träger der Bauleitplanung, verpflichtend. Eingriffsverursacher und Planungsbüros etc. müssen sich registrieren, sofern sie von der Zulassungsbehörde bzw. ihrem Auftraggeber zur Dateneingabe in das KSP verpflichtet bzw. beauftragt wurden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörden müssen sich ebenfalls registrieren lassen.
(Zu Registrierung und Anmeldung im KSP siehe untenstehende Erläuterungen.)

Das KSP ist über das allgemeine Anmeldeportal der Landesnaturschutzverwaltung erreichbar. Hierfür wird o.g. Registrierung sowie die Zugriffsfreischaltung auf das Fachsystem notwendig. Über das Anmeldeportal werden neben KSP auch weitere Fachanwendungen bereitgestellt.

Bei Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Bedienung des KSP sowie zum technischen Betrieb oder zur Projektentwicklung wenden Sie sich bitte an die KSP-Servicesstelle der SGD-Nord unter:
ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 - 120 8003.

Zum Anmeldeportal (und damit zum KSP) gelangen Sie  hier.
Weitere Informationen, Tutorial Videos und Hilfe finden Sie  hier.

1. Zulassungsbehörden, Träger der Bauleitplanung und institutionelle Datenbereitsteller
    Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Zulassungsbehörde, eines Trägers der Bauleitplanung oder eines institutionellen Datenbereitstellers, registrieren Sie sich bitte per E-Mail über die ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de. Betreff: „Registrierung KSP“

    mit folgenden Angaben:
    • Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse
    • Behörde/Institution mit Postadresse
    • Tätigkeitsfeld (Zulassungsbehörde, Naturschutzbehörde, externe Dritte wie Firmen o.ä.)

    Nach der Freischaltung im System erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.
    Die Anmeldung im System erfolgt dann unter  https://login.naturschutz.rlp.de 
 
2. Eingriffsverursacher und beauftragte Dritte als Datenbereitsteller
    Sind Sie ein Eingriffsverursacher (Antragsteller), dem die Zulassungsbehörde bzw. der Träger der Bauleitplanung die Aufgabe der
    Datenbereitstellung im KSP übertragen hat, oder wurden Sie von Ihrem Auftraggeber mit der Dateneingabe in das KSP beauftragt,
    registrieren Sie sich bitte direkt im Anmeldeportal der Naturschutzverwaltung unter  https://login.naturschutz.rlp.de > Registrierung.

    • Unter „Zugriff auf Modul“ wählen Sie bitte „KSP“,
    • unter „Zugriff als Datenbereitsteller“ wählen Sie bitte
      - „BE-privat“, sofern Sie voraussichtlich nur einmalig im KSP arbeiten.
        In der Regel trifft dies z. B. für private Bauherren im Außenbereich zu.
      - „BE-firma“, sofern Sie häufiger im KSP arbeiten und für mehre Eingriffsverursacher tätig sind.
        In der Regel trifft dies z. B. für Planungsbüros zu.
    • Unter „Zugriff im Bereich“ wählen Sie bitte die Kreis- bzw. Stadtverwaltung aus, in deren Zuständigkeitsbereich der Eingriff geplant ist.
    Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail sobald Sie im System freigeschaltet sind.
    Die Anmeldung im System erfolgt dann ebenfalls unter  https://login.naturschutz.rlp.de 
 
3. Naturschutzbehörden
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde haben Sie grundsätzlich zwei Rollen im KSP. Sie sind immer Eintragungsstelle für alle Verfahren, an denen sie gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG beteiligt werden, und Zulassungsbehörde für alle Verfahren, die sie als Naturschutzbehörde genehmigen (§ 17 Abs. 3 BNatSchG und § 9 Abs. 2 LNatSchG).

Sofern Sie im Vorläuferprogramm KomOn registriert waren, sind Sie automatisch auch im KSP als Eintragungsstelle und Zulassungsbehörde registriert. Sollten Sie, z. B. als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter, erstmalig einen Zugang zum KSP benötigen oder weitere Rollen im KSP übernehmen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de

Nach der Freischaltung im System erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Die Anmeldung im System erfolgt dann unter  https://login.naturschutz.rlp.de .

1. Zulassungsbehörden (inkl. Träger der Bauleitplanung)
Zulassungsbehörden sind Behörden und öffentliche Stellen, die im Rahmen einer Zulassung (z. B. Genehmigung oder Planfeststellung) die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen nach § 17 Abs. 1 oder 3 BNatSchG zur Durchführung des § 15 BNatSchG (Kompensation) zu treffen haben und die Träger der Bauleitplanung.
Zulassungsbehörden sind für die Mitteilung der erforderlichen Angaben zu den Eingriffen und zugehörigen Kompensationen an die Eintragungsstellen durch Nutzung der entsprechenden Formulare im KSP verantwortlich.
Zur Nutzung der automatischen Schnittstelle, bspw. zur Anbindung an Ihr eigenes Verwaltungssystem, kontaktieren Sie bitte die KSP-Servicestelle.

2. Eingriffsverursacher und beauftragte Dritte (Datenbereitsteller)
Eingriffsverursacher sind Sie, wenn Sie einen Antrag oder einen Plan einreichen, der eine Eingriffsbeurteilung und ggf. die Umsetzung von naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erfordert (Eingriffsregelung nach § 13ff BNatSchG bzw. Regelungen des BauGB).
Beauftragter Dritter sind Sie, wenn Sie mit der Erstellung von Unterlagen zur Beurteilung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft oder auch nur mit der Dateneingabe ins KSP beauftragt wurden, z. B. als Planungsbüro oder selbständige Landschaftsarchitektin / selbständiger Landschaftsarchitekt.
Als Eingriffsverursacher bzw. von einem Eingriffsverursacher beauftragter Dritter nehmen Sie im KSP die Rolle des Datenbereitstellers ein.
Ein institutioneller Datenbereitsteller sind Sie, wenn Sie als staatliche/öffentliche Stelle Eingriffsverursacher sind, z. B. Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Flurbereinigungsverfahren, Forstämter, die für die Waldbesitzer Antragsunterlagen erstellen, LBM-Regionalstellen oder die Bundesnetzagentur, das Eisenbahnbundesamt.
Auch als Träger der Bauleitplanung sind Sie ein institutioneller Datenbereitsteller, der jedoch zeitgleich die Funktion der Zulassungsbehörde hat, und daher als solche geführt wird (s. oben).
Datenbereitsteller sind für die Mitteilung der erforderlichen Angaben zu den Eingriffen und zugehörigen Kompensationsflächen an die Zulassungsbehörden durch Nutzung der Formulare im KSP verantwortlich, sofern ihnen diese Aufgabe von der Zulassungsbehörde übertragen wurde bzw. sie von ihrem Auftraggeber dazu beauftragt wurden.
Zur Nutzung der automatischen Schnittstelle, bspw. zur Anbindung an Ihr eigenes Verwaltungssystem, kontaktieren Sie bitte die KSP-Servicestelle.

3. Eintragungsstellen
Eintragungsstelle ist die jeweils im Verfahren beteiligte Naturschutzbehörde. Achtung: Es handelt sich bei der Eintragungsstelle nicht um die Stelle, die die Eingabe der Daten vornimmt. Die Eintragungsstelle verantwortet die finale  E i n t r a g u n g  in das offizielle, öffentlich einsehbare Kompensationsverzeichnis des Landes. 
Sie weisen die Zulassungsbehörden frühzeitig schriftlich auf ihre Pflicht zur Datenbereitstellung hin, wirken auf die vollständige und ordnungsgemäße Mitteilung der Angaben hin und unterstützen alle Verfahrensbeteiligten beratend (§ 4 Abs. 5 LKompVzVO). Sind zum Zeitpunkt Ihrer Beteiligung am Eingriffsverfahren noch keine Daten im KSP eingegeben worden, erstellen Sie unverzüglich einen neuen Eingriffseintrag, spätestens mit Abgabe Ihrer Stellungnahme. Dieser Eingriff kann von Ihnen so weit ausgefüllt werden, wie es Ihre derzeitige Informationslage zulässt. Der neu angelegte Eingriff muss zur weiteren Dateneingabe der zuständigen Zulassungsbehörde freigegeben werden. Weisen Sie in Ihrer Stellungnahme an die Zulassungsbehörde auf die weitere Dateneingabe im KSP unter Angabe der Kennung des Eintrags hin.
Wenn alle endgültigen Daten von der Zulassungsbehörde ergänzt wurden, müssen Sie den Vorgang verzeichnen. Damit bestätigen Sie die Qualität und Korrektheit der Daten zur Übernahme in das öffentliche Kompensationsverzeichnis von Rheinland-Pfalz, das im Kartendienst des Landschaftsinformationssystem (LANIS) unter „Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen“ als Kompensationsverzeichnis einsehbar ist.
Perspektivisch sollen die Kompensationsflächen und -maßnahmen von dort aus an das Liegenschaftskataster weitergeleitet werden, um den gesetzlichen Auftrag des § 10 LNatSchG landeseinheitlich automatisiert nachzukommen.
Bevorratete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tragen Sie unverzüglich nach ihrer Vereinbarung als „Ökokonto“ im entsprechenden Menü des KSP ein, sofern sie die Aufgabe der Dateneingabe nicht dem Maßnahmenträger übertragen haben (§ 4 Abs. 3 LKompVzVO).

Die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) vom Juni 2018 konkretisiert die seit 2005 im Landesnaturschutzgesetz bestehende Rechtspflicht zur digitalen Datenbereitstellung der Zulassungsbehörden an die Naturschutzbehörden (vgl. § 12 Abs. 2 LNatSchG alt, § 17 Abs. 6 BNatSchG und § 10 LNatSchG).
Umgesetzt sind die Vorgaben in der webbasierten Fachanwendung KSP, die von allen Zulassungsbehörden, d. h. verfahrensführenden Behörden bzw. Trägern der Bauleitplanung, zu nutzen ist. Ihnen obliegt die Rechtpflicht zur Datenbereitstellung der Informationen aus der Zulassung bzw. dem Satzungsbeschluss mittels der entsprechenden Formulare im KSP.

Sofern die Zulassungsbehörde nicht selbst die Daten im KSP bereitstellt, kann sie den Eingriffsverursacher, d. h. den Antragsteller, dazu verpflichten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 LKompVzVO). Sofern Sie selbst die Daten bereitstellt, kann sie dafür Gebühren erheben. Grundlage sind entweder die Gebührenverordnung des jeweiligen Fachrechtes oder die Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 28. August 2019, Punkt 1.1.2.17.

Zusammengefasst sind die Zulassungsbehörden verantwortlich für 

• die digitale Datenbereitstellung im KSP 
  - entweder in eigener Verantwortung (händisch oder per Schnittstelle)
  - oder durch Übertragung der Aufgabe auf den Eingriffsverursacher/Antragsteller
• die digitale Übermittlung (Freigabe) der geprüften Daten an die Eintragungsstelle zum Zeitpunkt der Zulassung / mit Inkrafttreten
  der Satzung im KSP
• die unverzügliche Mitteilung von Änderungen, der Aufhebung oder der Unwirksamkeit der Festsetzung einer Kompensationsmaßnahme
  an die Eintragungsstelle
Sie werden bei diesen Aufgaben von den Naturschutzbehörden beratend unterstützt.