Radon in Häusern
Allgemeine Informationen
Radioaktive Strahlen gibt es nicht erst seit Entstehung der Kerntechnik. Natürliche radioaktive Strahlung gab es schon immer. Hauptquelle hierfür ist in Deutschland das gasförmige Radon. Dieser Stoff ist in geringen Konzentrationen in der Luft vorhanden. In Abhängigkeit von der Bauweise und den geologischen Gegebenheiten kann die Radonkonzentration in Innenräumen jedoch so hoch werden, dass Gesundheitsschäden auf Dauer nicht ausgeschlossen werden können. Ob es zu Gesundheitsschäden kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Konzentration des Radons in der eingeatmeten Luft, der Aufenthaltsdauer in radonhaltiger Luft und dem Rauchverhalten. Das Risiko einer Erkrankung durch Radon ist bei einem Raucher etwa 25 Mal höher als bei einem Nichtraucher!
Um seinen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Thema Radon zur Verfügung zu stellen, hat Rheinland-Pfalz eine Radon-Informationsstelle eingerichtet. Diese ist im Landesamt für Umwelt angesiedelt (siehe nebenstehenden Link). Sie sammelt wissenschaftliche und technische Informationen zum Thema Radon und stellt sie den Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und anderen Institutionen zur Verfügung.
Radonvorsorgegebiete
Seit dem Jahr 2019 gilt für Radon in Aufenthaltsräumen ein gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft. Dieser Referenzwert dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen, er ist jedoch kein Grenzwert. Das Strahlenschutzgesetz definiert hierzu Gebiete, für die erwartet wird, dass dieser Referenzwert in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschritten wird. Um dort den Schutz der Bevölkerung durch besondere Auflagen für Neubauten oder für Arbeitsplätze zu verbessern, waren die Länder aufgefordert gewesen, bis Ende des Jahres 2020 solche Vorsorgegebiete ausweisen.
Geologische Untersuchungen des Bundesamts für Strahlenschutz sowie eigene, vom MKUEM beauftrage Messungen im Boden haben gezeigt, dass nach derzeitigem Wissenstand in Rheinland-Pfalz in keinem Landkreis ein Vorsorgegebiet ausgewiesen werden muss. Dies wird auch durch die Radonmessungen in der Raumluft von Häusern bestätigt, die seit 2003 im Auftrag des MKUEM durchgeführt wurden. Da das geologische Radonvorkommen jedoch sehr kleinräumig gegliedert ist, hat das MKUEM eine Radonprognosekarte beauftragt, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Einschätzung ihrer persönlichen Radonsituation erleichtern soll. Diese Karte ist jetzt auf der Homepage der Radoninformationsstelle im Landesamt für Umwelt verfügbar. Aufgrund der kleinteiligen Struktur des geologischen Untergrunds mit erhöhten Radonvorkommen erlauben jedoch nur eigene Messungen in bestehenden Häusern oder im Baugrund von Bauplätzen eine konkrete Beurteilung der Radonsituation. Ob möglicherweise in kleineren Verwaltungseinheiten Vorsorgegebiete ausgewiesen werden sollten, soll mit zukünftigen, weitergehenden Messungen geprüft werden.
Weiterführende Informationen
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 60 33-1263
Telefax: 0 6 131 / 67 49 20
E-Mail: Radon(at)lfu.rlp.de