Gegenmaßnahmen und Bekämpfung

2 Männer und eine Frau entfernen Ambrosia-Pflanzen auf einer Wiese.

Die Ambrosia stirbt zwar beim ersten stärkeren Frost ab, allerdings hat sie vorher meist schon mehrere tausend Samen produziert, die im Boden bis zu 40 Jahren lang keimfähig bleiben. Die Samen keimen nach einem Kältereiz (Winter) vom Frühjahr bis Sommer und entwickeln sich im gleichen Jahr zu blühenden Pflanzen.

Nach anfänglich langsamem Wachstum beschleunigt sich die Entwicklung ab Mitte Juni stark. Dabei sind ausreichend Niederschläge im Juli/August wichtig für das Gedeihen. Die Hauptblütezeit liegt zwischen August und Oktober. Die Bestäubung erfolgt durch den Wind. Dabei können große Pollenmengen über Distanzen von mehreren hundert Kilometern verbreitet werden. Die Samen reifen ab September.

Die wichtigste Gegenmaßnahme ist es, die weitere Verbreitung der Samen zu verhindern! Da die Verbreitung häufig über verunreinigtes Vogelfutter erfolgt, wurde durch die Futtermittelverordnung der maximal zulässige Anteil von Ambrosia-Samen in Futtermitteln auf 0,005 % begrenzt. Weiterhin darf Saatgut von Erhaltungsmischungen gemäß Erhaltungsmischungsverordnung keine Ambrosia-Samen mehr enthalten.

Besondere Aufmerksamkeit ist nach Erdtransporten aller Art erforderlich, da hierbei die Samen an die Oberfläche gelangen und an der Ablagerungsstelle wachsen können. Eine geschlossene Pflanzendecke verhindert das Keimen von Ambrosia. Daher sollten z.B. Staudenbeete dicht bepflanzt und in leere Gemüsebeete oder in noch nicht angelegte Gärten von Neubauten Gründüngung eingesät werden.

Die Verbreitung durch Fahrzeuge lässt sich dagegen kaum mit vernünftigem Aufwand verhindern.

Haben sich Bestände einmal etabliert, müssen diese aufgefunden,korrekterkannt und dann bekämpft werden wie nachfolgend erläutert wird.

Wo kann man die Beifuß-Ambrosie finden?

Die Beifuß-Ambrosie besiedelt als typische Pionierpflanze gern spärlich bewachsene Flächen. Sie liebt warme, helle Standorte, gern nährstoffreich und trocken. Hier kann sie sich ohne Konkurrenz durch andere Pflanzen ausbreiten. Optimale Lebensbedingungen bieten daher Straßenränder, Bahnlinien, Ödland, Schuttflächen, Industriegelände und Neubaugebiete, aber auch Waldränder oder Flußufer. Auf Feldern mit Mais, Kartoffeln oder Sonnenblumen kann sie sich ebenfalls gut ausbreiten, da zwischen den einzelnen Nutzpflanzen ein relativ großer Abstand vorhanden ist. Wo dagegen andere Pflanzen dicht an dicht wachsen, findet die Ambrosia keinen Raum.

Wie kann man die Beifuß-Ambrosie erkennen?

Hierzu finden Sie ausführliche Informationen unter http://www.ambrosiainfo.de/erkennen/index.html. Verwechslungsmöglichkeiten mit anderen Pflanzen sind unter http://www.ambrosiainfo.de/verwechselung/index.html beschrieben.

Wie wird die die Beifuß-Ambrosie bekämpft?

Werden Pflanzen entdeckt, so sollten sie möglichst vor der Blüte komplett entfernt werden, um das Aussamen zu verhindern. Das Ausreißen von Hand ist bei Einzelpflanzen und kleineren Beständen bis ca. 100 Pflanzen die effektivste Methode. Beim Ausreißen der Pflanze sollten Handschuhe getragen werden, ab der Blütezeit (ca. Mitte Juli) auch eine FFP2-Maske. Ausgerissene Pflanzen sollten in Plastiksäcke verpackt mit dem Restmüll der Verbrennung zugeführt werden. Von Kompostierung ist dringend abzuraten, weil die Samen dabei nicht sicher inaktiviert werden und sogar weiterverbreitet werden können.

Menschen mit bekannter Allergie gegen Ambrosia-Pollen sollten keine Bekämpfungsmaßnahmen vornehmen!

Bei größeren Beständen, die von Hand nicht zu beseitigen sind, kommen als Maßnahmen der Einsatz von Herbiziden (bis zum 8-Blatt-Stadium; ggf. bestehende Genehmigungspflicht beachten!), wiederholtes Mähen bzw. tiefes Pflügen in Frage.

Grundsätzlich sollte nach jedem Ausreißen, jedem Schnitt, jeder chemischen Bekämpfung sowie nach jeder Bewegung und Bearbeitung des Bodens durch Maschinen nachgesät werden, denn Konkurrenzpflanzen verhindern das Keimen bzw. den Aufwuchs von Ambrosia.

Wer übernimmt die Bekämpfung?

Die Beseitigung von Ambrosia-Vorkommen liegt in der Hand der Verfügungsberechtigten der betroffenen Flächen, also z. B. der Besitzer oder Pächter von (Privat-)Grundstücken. Bei Flächen im Gemeineigentum können entsprechend z. B. die Forstverwaltung, die Kommunen oder der Landesbetrieb Mobilität (z. B. an Straßen) zuständig sein. Sofern von den Beständen eine konkrete Gefahr ausgeht, können die Ordnungsbehörden die Beseitigung auch anordnen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz beauftragt darüber hinaus Expertinnen und Exxperten der Naturschutzorganisation POLLICHIA mit der Erfassung von Ambrosia-Beständen, der Überprüfung gemeldeter Funde, der Beratung von Bevölkerung und Behörden und mit der Bekämpfung kleinerer Bestände, insbesondere neuer „Außenposten“ der Ver-breitung.

Hierbei können Sie mithelfen, indem Sie verdächtige Funde über den ArtenFinder Rheinland-Pfalz melden!