Endlagerung in Deutschland - Standortauswahlgesetz

Das Standortauswahlgesetz regelt das Auswahlverfahren für einen Endlagerstandort für radioaktive Abfälle. Ziel des Standortauswahlverfahrens ist es, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung in Deutschland zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet

Das Standortauswahlgesetz ist am 01. Januar 2014 in Kraft getreten. An der Einigung über den Gesetzesinhalt hatte die Landesregierung Rheinland-Pfalz einen nicht unerheblichen Anteil, da sie immer wieder die Verhandlungen angeschoben und für die rot-grünen Länder koordiniert hat.

Für das Standortauswahlverfahren zur Endlagersuche für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle ist gemäß Standortauswahlgesetz folgender Rahmenplan festgelegt:

  • Die Kommission "Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe" hat in ihrem Bericht vom 5. Juli 2016 Entscheidungsgrundlagen für eine Standortauswahl vorgelegt.
  • Auf Basis des Berichts dieser Kommission beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Auswahl von Standortregionen.
  • Bis Ende 2023 erfolgt die Entscheidung über die untertägig zu erkundenden Standorte im Rahmen eines Bundesgesetzes.
  • Bis 2031 soll das Standortauswahlverfahren durch Gesetzesbeschluss abgeschlossen werden.
  • Planungshorizont: Betriebsbereites Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle im Jahr 2050 mit einer Betriebszeit von 40 Jahren.

Unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe ist ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium einzusetzen. Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere auch die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur Standortentscheidung.

Bisherige Erkundungsaktivitäten für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle

Von 1979 bis 2000 wurde der Salzstock Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht. Als Folge des Atomausstiegs im Jahr 2000 wurden die Erkundungsarbeiten vom 1. Oktober 2000 bis zum 30. September 2010 ausgesetzt (Gorleben-Moratorium). Nach ihrer Wiederaufnahme im Oktober 2010 wurde die Erkundung im November 2012 erneut ausgesetzt. Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes wurde die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet. Das Bergwerk wird gemäß § 29 des Standortauswahlgesetzes so lange offen gehalten wie der Standort Gorleben im Standortauswahlverfahren nicht ausgeschlossen wird.

Schacht Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Schacht Konrad, ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk im Gebiet der Stadt Salzgitter, wird derzeit zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet. Die Umrüstung erfolgt auf der Grundlage eines seit Anfang 2007 rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. In Schacht Konrad sollen u. a. die radioaktiven Abfälle aus den Abbauarbeiten der Atomkraftwerke endgelagert werden.

Eine Auswahl an weiterführenden Informationen des Bundes zum Thema Endlagerung in Deutschland finden Sie hier:

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)