Fragen und Antworten

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat ein Programm zur Förderung einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Verpflegung in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht.

Die wichtigsten Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier.

Die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) 
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de

ist als Bewilligungsstelle Ansprechpartner bei allen Fragen 

  • zur Antragstellung,
  • zur Bewilligung,
  • zum Verwendungszweck sowie
  • zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen. 

Die

Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung des Fachzentrums Ernährung (FZE) Rheinland-Pfalz
am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
Bahnhofstraße 32
56410 Montabaur
 

Kitaverpflegung
Telefon: 02602 9228-1170
E-Mail: kitaverpflegung(at)dlr.rlp.de 
Schulverpflegung
Telefon: 02602 9228-1157
E-Mail: schulverpflegung(at)dlr.rlp.de

ist als Ansprechpartner zuständig. Sie berät, informiert und unterstützt beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Verpflegungsangebots und gibt Antworten auf alle Fragen

  • zum Verpflegungskonzept,
  • zur Bescheinigung der Prüfung des Verpflegungskonzepts sowie
  • zur Bestätigung der Notwendigkeit der Anschaffungen.

Anträge dürfen nur von den Trägern der Einrichtungen gestellt werden. 
Die Einrichtungen selbst sind nicht antragsberechtigt.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen) des Landes Rheinland-Pfalz, 

  • die keine kommerziellen und gewinnorientierten Ziele verfolgen,
  • deren Einrichtungen mindestens eines der in der Verwaltungsvorschrift unter Nummer 1 genannten Ziele umsetzen wollen und mindestens eines der nachfolgenden Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
    • ein individuelles, abgestimmtes Verpflegungskonzept auf Einrichtungs- oder Trägerebene
    • der Abschluss der Qualifizierung für die Schulverpflegung mit dem dritten Stern oder zur Ernährungs-Kita des Fachzentrums Ernährung Rheinland-Pfalz
    • der Abschluss einer externen Zertifizierungsmaßnahme (z. B. Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)) für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen

Freie Träger von Kitas und Schulen sind als sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Rheinland-Pfalz antragsberechtigt.
 

Studierendenwerke gehören zwar zum Verpflegungssegment von Mensen im Bildungs- und Ausbildungsbereich, sind aber vom Förderprogramm ausgeschlossen. Sie können aktuell keine Zuwendung zur finanziellen Unterstützung beantragen.
 

Caterer verfolgen aus betriebswirtschaftlichen Gründen grundsätzlich kommerzielle und gewinnorientierte Ziele. Somit sind Caterer nicht zuwendungsberechtigt und vom Förderprogramm ausgeschlossen.
 

Voraussetzung für die Gewährung einer einmaligen Zuwendung ist für Träger von Kitas und Schulen …

  • ein individuelles, abgestimmtes Verpflegungskonzept auf Träger- oder Einrichtungsebene und
  • die Zusicherung des Zuwendungsempfängers, bei der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen Qualitätskriterien wie beispielsweise Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu berücksichtigen.

Ein Verpflegungskonzept auf Trägerebene ist grundsätzlich eine gute Basis und wird anerkannt, wenn die von der Zuwendung profitierende Einrichtung individuelle Bedarfe daraus für sich ableiten und diese im Maßnahmenplan zielführend darstellen kann.
 

Kitas und Schulen können ihre Verpflegung durch einen landesspezifischen Qualifizierungsprozess mit bis zu drei Sternen auszeichnen lassen. Die Bildungseinrichtungen bearbeiten dafür drei Qualitätsbereiche (Verpflegungsangebot, Essatmosphäre und Ernährungsbildung, Verpflegungskonzept), die auf den jeweiligen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) basieren. Dieses strukturierte, kostenfreie Beratungsangebot hilft Bildungseinrichtungen dabei, ihr Mittagessen für die Kinder und Jugendlichen langfristig gesundheitsförderlich, nachhaltig und genussvoll zu gestalten – anhand eines individuellen Verpflegungskonzeptes, das das Ergebnis am Ende des Qualifizierungsprozesses ist.
 

Gefördert werden:

  • Ausstattungsgegenstände, die nicht dem zweckmäßigen Betrieb einer Gemeinschaftsküche dienen. Dazu zählen insbesondere:
    • Buffet-Ausstattung, z. B. Topping-Spender, Salatbar u. Ä. m.,
    • energieeffiziente Geräte, insbesondere Kühlgeräte/-boxen, Küchenmaschinen mit Zubehör, Servierwagen,
    • Maßnahmen zur Visualisierung des Speiseplans z. B. Schauteller, „Marktstand“ zur Präsentation von Produkten, die an den jeweiligen Tagen angeboten werden,
    • Trinkwasserautomaten,
    • mobile Gargeräte, z. B. Kochplatte, Elektropfanne, Wok, Elektrogrill

       
  • Maßnahmen zur Darbietung und atmosphärischen Gestaltung von Speiseräumen, insbesondere
    • Raumteiler und ähnliche Gestaltungsmaßnahmen,
    • geräuschschluckende / schallisolierende Gestaltungselemente für Speiseräume,
    • technische Ausstattung/Anlage zur atmosphärischen Gestaltung, z. B. Lärmampel, Timer, Lichtregulierung zur Verbesserung der Essatmosphäre,
    • kindgerechte Möbelergänzungen für Kinder im Krippenbereich

       
  • Maßnahmen zur Ernährungsbildung, insbesondere
    • Lehrmaterialien und Medien in didaktischer Qualität, z. B. Ernährungspyramide, Ernährungsspiele,
    • Gerätschaften für das pädagogische Kochen, z. B. Koch- und Backutensilien, Getreidemühle, Saftpresse,
    • mobile Kochsysteme,
    • Materialien und Zubehör für kleine Gartenprojekte

       

  • Maßnahmen zur Reduktion und/order Vermeidung von Lebensmittelabfällen innerhalb der Gemeinschaftsverpflegung wie z. B.
    • Dokumentationshilfen (zu Tellerresten, Essensteilnehmenden etc.),
    • Abfallmessutensilien (z. B. Eimer, Waage etc.) zur Erhebung von Lebensmittelabfällen und/oder 
    • Materialien für die Weiterverwertung von Lebensmitteln.

       

  • Maßnahmen für eine zweckentsprechende Qualifizierung und Sensibilisierung des Personals, insbesondere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals zur dauerhaften Optimierung einer qualitätsgesicherten Verpflegung. Hinweis: Die Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

     
  • Maßnahmen der Zertifizierung der Einrichtung, z. B.
    • Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen. 

Es werden die Installation und Sachausgaben für Trinkwasserspender als technische Wasserinfrastrukturmaßnahme zur Aufenthaltsqualität und Gesundheitsförderung, die fest an die Frischwasserleitung für Trinkwasser angebaut sind und sich innerhalb von Kita- und Schulgebäuden (= außerhalb von öffentlichen Freiräumen) befinden, gefördert. 
Neueste, energieeffiziente Technologien (z. B. bei Kühl-, Karbonisierungsfunktion) und die Ausführung unter den dem aktuellen Stand der Technik genügend hygienischen Anforderungen (z. B. vorzugsweise Wasserspender mit einer automatischen Spülvorrichtung für den Wasseraustausch (gemäß Richtlinie VDI 6023) sind zu berücksichtigen.
 

Nein, denn diese Maßnahme fällt nicht unter die lfd. Nr. unter 3.1.
Eine Ersatzbeschaffung von Küchengeräten, die zum zweckgemäßen Betrieb der Einrichtung zu leisten sind, sind gemäß der lfd. Nr. 3.2.1 von der Förderung ausgeschlossen.
 

Energieeffizienz beschreibt allgemein das Verhältnis eines bestimmten Nutzens zu dessen Energieeinsatz. Je weniger Energie eingesetzt werden muss, umso energieeffizienter ist ein Produkt.
Deshalb ist bei der Anschaffung grundsätzlich darauf zu achten, dass Geräte mit einem niedrigen Energieverbrauch mit der höchsten Energieeffizienzklasse der jeweiligen Gerätekategorie auszuwählen sind. Maßgebend ist außerdem die Anpassung der Größe der Geräte an die Bedürfnisse.  
Energieeffizienzlabels sollten bei der Kaufentscheidung von energiesparenden und die Umwelt schonenden Geräte unbedingt beachtet werden. Die Energieeffizienz wird mit den Klassen A (hohe Effizienz) bis G (niedrige Effizienz) bezeichnet. Die Energieeffizienzklassen sind dabei für jede Produktgruppe individuell festgelegt und unterscheiden sich.  
 

Die Zuwendung im Sinne dieses Förderprogramms ist lediglich für ergänzende Anschaffungen und Schulungsbedarf des Personals zum Umgang mit bereits vorhandenen Küchengeräten mit dem Ziel der Optimierung der Frisch-/Mischküche vorgesehen.

Förderfähig ist eine einmalige Beratungsleistung, zum Beispiel durch private Beratungsanbieter oder Vergaberechtsexperten. 

Ein Honorar für die Ernährungsbildung von Kita-Kindern sowie Schülerinnen und Schülern ist nach der VV nicht förderfähig. 
Diese Maßnahme fällt nicht unter die lfd. Nr. 3.1.3. Zudem liegt auch keine Qualifizierungsmaßnahme von Personal im Sinne der lfd. Nr. 3.1.5 vor. 
 

Kitas und Schulen können eine Zertifizierung der Verpflegung anstreben.
In der Verwaltungsvorschrift wird die Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausdrücklich genannt, da die staatliche Ernährungsberatung in Rheinland-Pfalz nach dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in dem jeweiligen Einrichtungstyp erfolgt.

Neben der DGE-Zertifizierung ist auch eine Zertifizierung der Verpflegung durch eine anerkannte, vergleichbare Institution förderfähig.

Die erforderlichen Antragsformulare stehen Online auf der Webseite des MKUEM zum Herunterladen zur Verfügung.
 

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass für jede Einrichtung ein separater Antrag auf finanzielle Zuwendung zu stellen ist. Sammelanträge werden nicht anerkannt.
 

Der Antrag ist die Grundlage für die Bewilligung. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erforderlichen Angaben enthalten. 
Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein Maßnahmenplan, aus dem die Notwendigkeit der zu fördernden Beschaffungen hervorgeht,
  • eine Kostenplanung mit detaillierten Angaben der anfallenden Kosten, Preisrecherchen sind laut Kostenplanung durchzuführen
  • eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme (nur bei kommunalen Gebietskör-perschaften und Zweckverbänden)
  • eine Bestätigung der fachlichen Prüfung des Verpflegungskonzepts - entweder durch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz oder eine externe Zertifizierungsstelle,
  • eine Bescheinigung durch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz über die Relevanz der Speiseraum- und Tischgestaltung hinsichtlich der Essatmosphäre der Speiseräume; ggf. ist ein Nachweis in Form einer Fotodokumentation nachzureichen. 

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist in der im Antragsformular vorgegebenen Form postalisch oder per E-Mail an die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de

zu richten.
 

Anträge auf Förderung einer finanziellen Zuwendung sind der ADD vom 01. Januar bis spätestens 31. August eines jeden Förderjahres schriftlich vorzulegen.
Ein jährlicher Förderaufruf ist nicht beabsichtigt.
 

Vollständig vorgelegte Förderanträge werden nach Eingang sofort bearbeitet. 
Anträge, die nach dem Stichtag 31. August eingehen, bleiben für das laufende Kalenderjahr unberücksichtigt und werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt das „Windhundprinzip“. 
 

Wichtig zu wissen:

Mit den Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll, darf auf keinen Fall vor dem Erhalt des rechtskräftigen Bewilligungsbescheides begonnen werden. 

Nach Abschluss der Maßnahmen soll der Verwendungsnachweis umgehend der Prüfstelle vorgelegt werden.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Gerne steht Ihnen das Fachreferat des MKUEM für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns bitte mit Ihren fachlichen Fragen per E-Mail unter ernaehrung(at)mkuem.rlp.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 06131 / 16-4626 an.