Energieeffiziente Abwasserbehandlung
Kläranlagen sind in der Regel die größten kommunalen Energieverbraucher. Die Anlagen sind sowohl Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge als auch ein zentrales Instrument im vorbeugenden Gewässerschutz. Deren energetische Optimierung ist ein dauerhafter Prozess.
Der Stromverbrauch von Kläranlagen ist abhängig vom eingesetzten Reinigungsverfahren, aber auch von den örtlichen Randbedingungen wie z.B. unterschiedlichen Gefällen im Einzugsgebiet, wodurch der Energiebedarf für Pumpen stark variieren kann. Außerdem haben kleine Kläranlagen in der Regel einen spezifisch höheren Energiebedarf als große. Der größte Teil der eingesetzten Energie wird bei der biologischen Reinigung für die Belüftung der Becken benötigt. Energieoptimierung und Gewässerschutz gehen hier oft Hand in Hand, da durch optimierte Betriebsbedingungen auch bessere Ablaufwerte erreicht werden können. Die aktuellen Daten kann man hier nachlesen.
Nach den Allgemeinen Anforderungen der Abwasserverordnung sind Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu nutzen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise möglich ist. Die bei der Abwasserbeseitigung vorhandenen Einsparpotenziale sollen genutzt werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. (§ 3 Abs. 2a AbwV)
Um geeignete Einsparmöglichkeiten zu identifizieren, sollen die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften anlagenspezifische Potenziale ermitteln und auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen konkrete Umsetzungsmaßnahmen durchführen.Die Maßnahmen dienen der energetischen Optimierung der Anlagen und gleichzeitig der Kosteneinsparung zur Stabilisierung der Entgeltbelastungen. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen dabei im Rahmen der Förderung und durch landesweite Projekte und Veröffentlichungen.
Mit den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung werden finanzielle Anreize zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Eigenenergieerzeugung gesetzt. Gefördert werden auch Gutachten zur Ermittlung von Potenzialen zur Energieeinsparung und/oder Eigenenergieerzeugung. Neben den Förderquoten, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Entgeltbelastung gewährt werden, können Investitionen, die sich energetisch positiv auswirken, zusätzlich mit einem sogenannten Klima-Bonus gefördert werden.
Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund ist es möglich, die Fördermöglichkeiten des Landes mit den nach der Kommunalrichtlinie des Bundes gegebenen Fördermöglichkeiten für solche Machbarkeitsstudien und auch für die daraus resultierenden Maßnahmen zu kumulieren und den Kommunen damit eine besonders attraktive Förderkulisse anzubieten.