Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Rheinland-Pfalz
In der Landessammelstelle werden radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung gelagert. Abfälle aus Atomkraftwerken dürfen nicht in die Landessammelstelle gebracht werden.
Vor allem in der Medizin werden für spezielle Untersuchungen radioaktive Präparate und Reagenzien eingesetzt. Bei den Anwendungen fallen dann Abfälle an, die radioaktiv kontaminiert sind.
Bei vielen industriellen Prozessen müssen zuverlässig und schnell Informationen über Dicken, Dichten oder Füllstände eines Produkts gewonnen werden. In einer Reihe von Fällen (z. B. Blechherstellung, Flaschenabfüllanlagen) werden hierbei radioaktive Präparate eingesetzt. Durch den radioaktiven Zerfall sinkt die Aktivität im Laufe der Zeit ständig ab, so dass die Strahlung für die Messzwecke nicht mehr ausreicht und die radioaktiven Präparate ersetzt werden müssen. Im Idealfall werden die ausgetauschten Strahlenquellen wieder aufgearbeitet oder anderweitig verwendet. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Quellen als radioaktiver Abfall entsorgt werden.
Abfälle, die wegen des schnellen Zerfalls der radioaktiven Inhaltsstoffe ihre Radioaktivität in kurzer Zeit verlieren, werden solange gelagert, bis sie als nicht mehr radioaktive Stoffe entsorgt werden können.
Abfälle mit langlebigen radioaktiven Stoffen werden bis zur Abgabe an ein zukünftiges Bundesendlager zwischengelagert.
Der Betrieb der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle erfolgt durch das:
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz