Allgemeine Informationen zur ASP – Fragen und Antworten

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer tödlich verläuft. 

Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Afrika begrenzt. Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen. Nur in Tschechien konnte die Tierseuche bei Wildschweinen bisher erfolgreich bekämpft werden; in den anderen Ländern nicht. Mit den Seuchengeschehen in Belgien und Polen rückt die ASP weiter an Deutschland heran.
 
Mit dem ASP-Nachweis bei einem Stück Fallwild in Brandenburg, ist die Tierseuche im September 2020 auch in Deutschland angekommen. Im Oktober 2020 wurde bei einem geschossenen Wildschwein im Freistaat Sachsen die Tierseuche festgestellt und bestätigt. 

Mit der Meldung vom 15.06.2024 ist die ASP auch in dem benachbarten Bundesland Hessen im Landkreis Groß-Gerau aufgetreten. 
Seit dem 06.07.2024 ist nun auch Rheinland-Pfalz von der ASP betroffen. 

Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest liefert die Website des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, .

Aktuelle Karte Zur Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest in Europa (FLI)

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter übertragen werden. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.

Das Virus überlebt sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst mehrere Wochen bis Jahre. Die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest erfolgt daher in den betroffenen Ländern hauptsächlich über infizierte Lebensmittel. Das höchste Risiko geht von auf Parkplätzen entlang von Straßen und Picknickplätzen im Wald entsorgten, mit ASP-Virus kontaminierten Lebensmitteln aus.  Diese können von Wildschweinen gefressen werden und sich somit der Virus weiterverbreiten.

Zudem spielen auch andere durch den Menschen verursachte indirekte Übertragungswege eine wichtige Rolle. Personen, die mit infizierten Tieren in Kontakt gekommen sind, können das Virus durch Fahrzeuge oder kontaminierte Ausrüstungs- und Arbeitsgegenstände der Jagd, Landwirtschaft oder des Campings verbreiten.

Bei europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme. Durchfall und Nasenblutungen aber auch Fehlgeburten können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.

Anders als bei der Klassischen Schweinepest, gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP). Alle bisherigen Bestrebungen führten nicht zu akzeptablen Ergebnissen. Des Weiteren lässt sich die ASP unter gesteigerten Biosicherheitsmaßnahmen i.d.R. gut von schweinehaltenden Betrieben fernhalten. Die Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation gestaltet sich dahingehend als schwieriger. Hier müsste anstatt eine Injektionsimpfung ein sog. Köderimpfstoff mit ausreichender Wirksamkeit nach oraler Aufnahme verwendet werden. 

Grundsätzlich ist eine Impfung gegen die ASP bei Haus- und Wildschweinen nach EU-Tierseuchenrecht verboten, Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Dafür sind im EU-Recht Kriterien festgelegt worden, nach welcher eine Impfung für eine sog. Kategorie A Seuche, worunter ASP fällt, durchgeführt werden kann. Dabei sind für gehaltene Schweine u.a. auch die Wirksamkeit anderer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen als auch die Auswirkungen auf den Handel zu berücksichtigen. Des Weiteren ist wichtig, inwiefern das Impfvirus von einer Feldvirusinfektion unterschieden werden kann, um eine Ausbreitung des Feldvirus unter der Impfdecke zu vermeiden. 
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Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in einer Veröffentlichung im Detail auf den Stand der Impfstoffentwicklung ein: FLI - Stand der Impfstoffentwicklung ASP

Auch eine Antwort des Europäischen Parlaments vom Januar 2024 auf eine Frage bezüglich eines ASP-Impfstoffes resultiert in einer ähnlichen Einschätzung. Bislang haben die Bestrebungen einen Impfstoff zu entwickeln nicht gefruchtet. Bezüglich des in Vietnam zugelassenen Impfstoffes liegen nicht genug Information in Bezug auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit vor: Parliamentary question - E-003076/2023 (European Parliament).

Den Jägerinnen und Jägern kommt eine besondere Rolle bei der Früherkennung der ASP zu. Sofern der Virus nach einer Einschleppung in den Wildschweinebestand früh festgestellt wird, stellt dies – nach den aktuellen Erkenntnissen – die einzige Chance dar, die Seuche im Keim zu ersticken. Die Früherkennung ist daher das A und O in der Tierseuchenbekämpfung, denn diese verläuft umso erfolgreicher, je schneller, enger und strenger gehandelt wird. Daher führt das Land Rheinland-Pfalz seit 2014 für die Afrikanische Schweinepest ein routinemäßiges Monitoring bei allen tot gefundenen (Fallwild), verunfallten, krank erlegten und pathologisch-anatomisch auffälligen Wildschweinen durch. Seit Frühjahr 2018 wird eine Prämie für Fallwild, seit 2020 auch für Unfallwild gezahlt. Für jede Beprobung von Fallwild bzw. Unfallwild erhalten Jägerinnen und Jäger eine Prämie in Höhe von 70 Euro.

Bei der Klassischen Schweinepest ist das Monitoring - zusätzlich auch bei jungen, gesund erlegten Wildschweine - seit rund 20 Jahren etabliert. Das Monitoring wird durch die „Anordnung des LUA zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest“ 11.01.2020.   geregelt.

Anordnung des LUA zur Durchführung eines Monitorings auf die KSP und ASP

Früherkennung von ASP - richtig Proben nehmen: Video-Clip Beprobung von Fallwild

Im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen besteht nur die Möglichkeit, die Tierseuche durch die Einrichtung verschiedener Sperrzonen einzudämmen (Siehe hierzu auch „Was ist eine Sperrzone im ASP- Seuchenfall bei Wildschweinen“). In diesen werden je nach örtlichen und jahreszeitlichen Bedingungen bestimmte Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft. Siehe hierzu auch „Welche Maßnahmen werden im Tierseuchenfall getroffen?“). 

Die o.g. Maßnahmen sollen v.a. einen Eintrag in die Hausschweinpopulation vermeiden. Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen hat weitreichende Folgen und muss zügig mit den bewährten Instrumenten der Tierseuchenbekämpfung eingedämmt und bekämpft werden.