Zuschüsse über das "Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)"

Heizungsanlage
Heizungsanlage

Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie und große kreisangehörigen Städte und Landkreise.

Pauschalförderung gemäß einwohnerzahlabhängigen Verteilschlüssel.

Die Pauschalförderung kann innerhalb des im Landesgesetz vorgeschriebenen Antragsfensters beantragt werden und wird im Falle eines positiven Prüfergebnisses in Form einer Bewilligung beschieden. Dies trifft auch für den Fall zu, dass mehrere Teilprojekte umgesetzt werden. 
Beachten Sie, dass es sich bei den KIPKI-Mitteln um staatliche Zuschüsse handelt, auf die etwaige beihilferechtliche Vorgaben sowie Kumulierungsobergrenzen bzw. -verbote Dritter Anwendung finden.

Anträge auf Gewährung der Zuschüsse können ausschließlich hier gestellt werden: 

>> Förderantragsseite <<