Social Media Rahmenkonzept

Begründung und Zielsetzung der Social-Media-Aktiitäten

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz unterliegt als Teil der Landesregierung der staatlichen Informationspflicht. Das Mediennutzungsverhalten in der Bevölkerung hat sich grundlegend verändert und die Sozialen Medien sind Fixpunkte im Alltag der meisten Menschen in Deutschland. Eine aktuelle ARD/ ZDF Online-Studie (https://www.ard-zdf-onlinestudie.de) zeigt, Öffentlichkeit und öffentlicher Diskurs finden heute nicht nur auf der Straße und in klassischen Medien, sondern auch in den Sozialen Netzwerken statt. Über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind dort aktiv. Kommunikation, auch politische Kommunikation, ist heute zunehmend digital und findet auch über Soziale Netzwerke statt. Hier können zusätzlich Bürgerinnen und Bürger adressiert werden, die über die klassischen Kanäle der Pressearbeit und die Webseite nicht erreicht werden. 

Die Sozialen Netzwerke haben sich zu Massenmedien entwickelt und die Präsenz des MKUEM auf den Social Media Kanälen ist notwendig, um der staatlichen Informationspflicht gerecht zu werden.
 
Im crossmedialen Kommunikationskonzept ergänzt der Social Media Auftritt die klassische institutionalisierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und erweitert die Instrumente wie Pressemitteilung, Webseite, Newsletter, Flyer, Broschüren und Informationsveranstaltungen um ein weiteres Angebot.

Im Sinne des Open Government sind die Sozialen Medien funktionale Instrumente der Aufklärung, Kommunikation und Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern, deren Erwartung an die Transparenz von behördlichem Handeln und Partizipation.

Ziel unserer Kommunikation über die Sozialen Medien ist es, große Transparenz zu schaffen, Informationen möglichst schnell verfügbar zu machen, zielgruppenspezifisch zu kommunizieren und so auch junge Zielgruppen und Multiplikatoren und Multiplikatorinnen, die weniger klassische Medien nutzen, zu erreichen.

Die vom MKUEM genutzten Social Media-Plattformen Facebook, X und Instagram sind im Sinne des Cross-Media-Gebots als zusätzliche Kommunikationskanäle zu verstehen. Relevante Informationen sind stets auf alternativem Weg abrufbar (z.B. Webseite, Pressemitteilung oder Newsletter). Das MKUEM bietet über seine Social Media Plattformen keine konkreten Verwaltungsleistungen an und informiert Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über Datenschutz und Datensparsamkeit sowie die Tatsache, dass durch den Betrieb von Kanälen auf Social Media Plattformen personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer erhoben werden.

Facebook, X und Instagram – Die Social-Media-Kanäle des MKUEM

Derzeit betreibt das MKUEM einen Facebook-Account (@UmweltRLP), einen X-Account (@UmweltRLP) und einen Instagram-Account (UmweltRLP).

FACEBOOK-FANPAGE
Die MKUEM Facebook-Fanpage (@UmweltRLP) hat 17.445  Follower (Stand Juni 2024).

Hier informiert das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität mithilfe von Texten, Bildern, Infografiken und Videos über seine Arbeit und die dazugehörigen Themenbereiche. 

Die Zielgruppe der Facebook-Fanpage sind vorrangig Menschen in Rheinland-Pfalz, denn auf diese hat die Politik des MKUEM unmittelbar Auswirkung.

Facebook ist eine Social-Connectivity-Plattform. Die soziale Interaktion steht hier im Vordergrund. Im Community-Management der Facebook-Fanpage tritt das MKUEM niedrigschwellig in den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern.  Die Facebook-Fanpage des MKUEM wird auch zur Personalgewinnung genutzt.

X
Der MKUEM X-Account (vormals Twitter) (@UmweltRLP) hat 2.763 Follower (Stand Juni 2024).

Auf X sind verstärkt Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker, Medien, Verbände, etc. vertreten. X ist somit ein Tool zur Vernetzung und zusätzlichen Verstärkung der Pressearbeit. Hier informiert das MKUEM ebenfalls mithilfe von kurzen Texten, Bildern, Infografiken und Videos über aktuelle Inhalte.

Instagram 
Der MKUEM Instagram-Account (@UmweltRLP) hat 176 Follower (Stand Juni 2024).

Instagram ist als Social Media Plattform zum Teilen von Bildern gestartet und diese spielen dort immer noch eine große Rolle. Der Fokus liegt nach wie vor stark auf einer visuellen Darstellung, hat sich mittlerweile jedoch auf Short-Form-Video-Content verlagert, der Inhalte transportiert. Im Vergleich der Plattformen ist Instagram gegenüber Facebook vor allem für seine hohe Engagement-Rate bei jüngeren Zielgruppen bekannt.
 
Hier informiert das MKUEM ebenfalls mithilfe von kurzen Texten, Bildern, Infografiken und Videos über aktuelle Inhalte und thematische Hintergründe, gibt Einblick in die Arbeit des Hauses und informiert generell über die Themen des MKUEMs. Auch Infos über Stellenangebote können hier zur Personalgewinnung beitragen.

Werbung auf Facebook

Um die Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook möglichst effektiv zu gestalten, nutzt das MKUEM die Möglichkeit, Anzeigen auf Facebook zu schalten bzw. Beiträge zu bewerben. Facebook archiviert die Anzeigen in der öffentlichen Werbebibliothek. Auf die Archivierung kann kein Einfluss genommen werden.

Die Rechtskonformität bei obigen Anzeigen ist Grundvoraussetzung. Deswegen wurde ein Rechtsgutachten zur Bewertung der Verwendung von Microtargeting auf Facebook in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wird das Verwenden von Microtargeting, also das Schalten von Werbung für bestimmte Zielgruppen, als rechtlich zulässig erachtet. Im Gutachten „Zulässigkeit des Microtargetings durch das Klimaschutzministerium des Landes Rheinland-Pfalz auf Facebook“ vom März 2022 finden sich in den Randziffern 60 und 61 folgende Aussagen:

„Die Wirksamkeit von Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook ist ohne die Nutzung von Microtargeting stark eingeschränkt. […] auf Facebook dringt nur durch, wer – ebenso wie alle anderen professionellen, insbesondere gewerblich handelnde Seitenbetreiber – die von der Plattform bereitgestellten Möglichkeiten nutzt, gezielt jene Personen anzusprechen, bei denen ein erhöhtes Interesse an dem jeweiligen Inhalt zu vermuten ist. […] Deshalb ist die grundsätzliche Nutzung von Microtargeting durch die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geboten.“

Bei der Zielgruppenauswahl handelt das MKUEM wie folgt:

  • Grundsätzlich werden alle Prinzipien staatlichen Informationshandeln befolgt: Dabei handelt es sich um die Grundsätze der Allgemeinzugänglichkeit der Information, das Sachlichkeits- und Richtigkeitsgebot, das Neutralitätsgebot sowie das Verbot der Wahlwerbung.
  • Das bedeutet: Jede und jeder auf Facebook kann alle Beiträge unabhängig von deren Bewerbung auf der Facebook-Seite des MKUEM einsehen.
  • Die Zielgruppenauswahl erfolgt stets nur durch Einschlusskriterien
  • Die Auswahl der Zielgruppenmerkmale ist transparent. Sie ist im Social Media-Rahmenkonzept einsehbar. Das Social Media Rahmenkonzept ist abrufbar unter https://mkuem.rlp.de/de/service/social-media. Diesen Link findet man auch auf der Facebook-Seite des MKUEM im Bereich „Info“.
  • Die Zielgruppenauswahl wird regelmäßig überprüft und ggf. nach den hier dargelegten Grundsätzen überarbeitet. Dies liegt auch daran, dass Facebook selbst Änderungen vornimmt. Änderungen werden entsprechend angegeben.
  • Das Schalten von Anzeigen bzw. das Bewerben von Beiträgen auf Facebook erfolgt regelmäßig. Eine punktuelle Häufung von Werbung – sowohl zeitlich als auch zu einem Thema – wird vermieden.
  • Auch Veranstaltungen und Kampagnen können beworben werden.
  • Die gesamte gutachterliche Stellungnahme ist abrufbar unter: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/1519-V-18.pdf


ZIELGRUPPENMERKMALE

Das MKUEM nutzt im Microtargeting neben der Altersauswahl und dem Standort Rheinland-Pfalz folgende Zielgruppenmerkmale, je nach Thema des Beitrags: Dies gilt bei jeder Art von beworbenem Beitrag, inklusive Veranstaltungen.

Das MKUEM weist daraufhin, dass nur eine von Facebook vorgegebene Auswahl an Merkmalen zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage trifft das MKUEM derzeit folgende Auswahl:

Energie
Klima, Erneuerbare Energie, Elektrische Energie, Sonnenenergie, Nachhaltige Energie, Windenergie, Windkraftanlage, Bioenergie, Solarstrom, Energieeffizienz, Photovoltaik, Photovoltaikanlage, Photovoltaik-Freiflächenanlage, Wärme, Strom, Stromerzeugung, Stromnetz

Naturschutz
Natur, Natürliche Umwelt, Umweltrecht, Umweltökonomik, Umweltwissenschaften, Umweltgesundheit, Klima, Tierschutz, Tierschutzrecht, Naturschutzbiologie, Pflanzen, Wasserqualität, Boden

Wald
Wald, Waldbau, Forstwissenschaft, Pädagogik, Klima, Natur, Tierschutz, Wildtier, Nationalpark, Natürliche Umwelt,  Nachhaltiges Bauen, Holz, Holzbearbeitung, Holzwerkstoff, Holzhandwerk

Wasser
Wasser, Trinkwasser, Wasserversorgung, Wasserqualität, Wasseraufbereitung, Abwasser, Wasserkraft, Wasserwirtschaft, Fischen, Nachhaltige Fischerei

Mobilität
Öffentlicher Verkehr, Klima, Energieeffizienz, Nachhaltige Energie, Bahn, Elektroauto, Hybridautos,  Hybridelektrokraftfahrzeug, Straßenverkehr, Erneuerbare Energie, Solarstrom

Abfall
Abfall, Mülltrennung, Bioabfall, Abfallwirtschaft, Verpackung, Plastik, Kunststoff, Second-Hand Shop, Fast Fashion, Klima, Natur, Natürliche Umwelt, Umweltgesundheit

Ernährung
Gesunde Ernährung, Essen, Kochen, Rezepte, Klima, Umweltgesundheit, Gesundheit, Ökologie, ökologische Landwirtschaft, Regionale Lebensmittel, Kita, Kindergarten, Schule, Pädagogik, Gesundheitsbildung, Gesundheitswissenschaften

Stellenanzeigen
Klima, Natur, Wald, Natürliche Umwelt, Öffentlicher Verkehr, Umweltrecht, Umweltökonomik, Gesunde Ernährung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energie, öffentlicher Dienst, Jobbörse, Arbeitssuchende, Karriere

Herausgeber und Verantwortlichkeiten

Herausgeber der Social Media Auftritte ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz.

Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist die Pressestelle, namentlich Pressesprecher Dietmar Brück.

Die redaktionelle Betreuung der Sozialen Netzwerke des MKUEM erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle. Ansprechpartnerin ist Anna Groos. Sie leitet die redaktionelle und inhaltliche Ausgestaltung der unterschiedlichen Kanäle.

Von den Auftritten führen jeweils Links zum Impressum und den jeweils eigenen Datenschutzerklärungen für die Plattformen. Dort werden die Verantwortlichkeiten für jede Plattform genannt sowie Kontaktmöglichkeiten beschrieben.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Pressesprecher
Dietmar Brück (V.i.S.d.P.)
E-Mail:
Dietmar.Brueck(at)mkuem.rlp.de
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 - 16 46 51
E-Mail: presse(at)mkuem.rlp.de

Die Moderation erfolgt nach den Regeln, die in einer Netiquette (siehe Anlage) für alle Nutzerinnen und Nutzer transparent dargelegt werden. Ziel dieser Netiquette ist eine verbesserte Kommunikationskultur und die Ermöglichung der Kommunikation. Sollte gegen die Netiquette verstoßen werden, nimmt die Redaktion ihr „virtuelles Hausrecht“ auf ihren Kanälen wahr, verbirgt oder löscht die betreffenden Beiträge und sperrt bei wiederholtem Verstoß und nach Vorwarnung Benutzerinnen und Benutzer im Einklang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Das Social Media Management erfolgt in der Regel während der normalen Bürozeiten.

Datenschutz und Nutzersensibilisierung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten nach Interaktion mit den Inhalten der Social Media-Profile der Bundesregierung durch die Nutzerinnen und Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 LDSG Rheinland-Pfalz sowie bei Vorliegen einer Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Dabei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1977, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung nicht nur verfassungsgemäß zulässig, sondern auch notwendig ist, da demokratische Entscheidungen informierte Bürger voraussetzen. In einer weiteren Entscheidung bekräftigte das Gericht im Jahr 1983 dies, so lange die Regierung sachlich, richtig, verhältnismäßig und zurückhaltend ihre Politik vermittelt. Weitere Urteile kamen zum gleichen Ergebnis.

Das MKUEM beschränkt die Nutzung seiner Accounts – auch zum Schutz personenbezogener Daten – auf Inhalte im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des MKUEM 

Bitte teilen Sie, bspw. in Beiträgen, Kommentaren oder Retweets, aktiv keine personenbezogenen Daten mit dem MKUEM über Social Media Kanäle und nutzen Sie stets unsere direkten Kommunikationskanäle, um mit dem MKUEM Kontakt aufzunehmen.

Personen, die den Accounts folgen, werden in der Regel öffentlich angezeigt. Wenn Sie eine Nachricht übermitteln, wird zudem das Datum und die Uhrzeit gemeinsam mit der Information, welche Anwendung Sie dafür verwendet haben, gespeichert. Solche Nachrichten können Medienanhänge wie etwa Bilder und Videos enthalten.

Direkte Beiträge („Direktnachrichten") sind mitunter nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und daher für die Administratoren der Accounts des MKUEM sowie der Empfängerinstanz grundsätzlich einsehbar. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme stets unsere direkten Kommunikationskanäle: 

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Postfach 31 60
55021 Mainz
Telefon: 06131 - 16 0
Telefax: 06131 - 16 46 46
E-Mail: poststelle(at)mkuem.rlp.de

Alle Interaktionen mit den Social Media-Accounts (Teilen, Retweeten, Kommentieren, Boosten oder Zitieren von Beiträgen) werden öffentlich angezeigt. Das gilt sowohl für Aktionen Dritter in Bezug auf Beiträge der MKUEM-Accounts als auch für solche der MKUEM-Accounts auf Beiträge von Dritten.

Sie haben gegenüber dem MKUEM folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, sofern sie vom MKUEM verarbeitet werden:

Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DSGVO

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, kann der Betroffene diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.

Die vorgenannten Rechte können Sie unter den unter Ziffer 1 genannten Erreichbarkeiten oder einfach Online geltend machen.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu.

Der Beauftragte für den Landesdatenschutz gibt einen Handlungsrahmen sowie Vorgaben für die Nutzung von Sozialen Medien für rheinland-pfälzische Verwaltungen vor. Dementsprechend ist dieses Social Media  Rahmenkonzept sowie eine eigene Datenschutzerklärung für X, Facebook und Instagram auf der Webseite des MKUEM publiziert worden. 

Die Datenschutzerklärungen sind in den Sozialen Netzwerken gut erreichbar auf den jeweiligen Accounts verlinkt und wurden dort zusätzlich als Tweet bzw. Posting veröffentlicht. In den Datenschutzerklärungen sind wiederum die Datenschutzerklärungen der Plattformbetreiber verlinkt.

Im Sinne des Cross-Media-Gebots weist die MKUEM-Redaktion auf alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten hin. Relevante Informationen sind stets zusätzlich auf der Webseite, in Pressemitteilungen oder im Newsletter abrufbar. Zudem sind über die Datenschutzerklärung des MKUEM Verfahrensweisen festgelegt, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Rechte nach §§ 18-20 Landesdatenschutzgesetz geltend machen möchten (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch, Unterlassung, Beseitigung).

Das MKUEM weist die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung hin.
 
Auf Facebook wird zusätzlich E-Mail, Telefon und Postanschrift des MKUEM angezeigt sowie der Link zum Impressum und der eigenen Datenschutzerklärung genannt. Auf X und Instagram erfolgt die Nennung des Impressums sowie der eigenen Datenschutzerklärung.

Die Bearbeitung der Betroffenenrechte erfolgt in Abstimmung zwischen der Pressestelle und der behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Betroffenen können sich dabei zur Wahrnehmung Ihrer Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden. Diese prüft die Rechte der Betroffenen. Die Pressestelle ist dabei  verantwortlich für die Zulieferung der für die Bearbeitung erforderlichen Informationen an die behördliche Datenschutzbeauftragte sowie für die Umsetzung etwaiger Maßnahmen.

Die Möglichkeiten, den technisch- organisatorischen Datenschutz zu gestalten, hängen wesentlich von den Optionen ab, die die Plattformbetreiber eröffnen. 
Das MKUEM wählt grundsätzlich, soweit diese Einstellungen auf den Plattformen möglich sind, die Möglichkeit mit der größten Datensparsamkeit aus. Zugriff auf die Daten, die die Plattformbetreiber dem MKUEM zur Verfügung stellen, haben ausschließlich die für die Betreuung der Accounts zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Aus derzeitiger Sicht ist eine Datenschutzfolgeabschätzung nicht erforderlich. Insbesondere werden – soweit bekannt – keine besonderen Daten gemäß Art. 9 DSGVO verarbeitet. Dies wird regelmäßig geprüft. Auch die anderen auf der Prüfliste des LfDI genannten Punkte sind – soweit bekannt – nicht einschlägig. Dies wird regelmäßig geprüft.

Netiquette

Netiquette für die Social-Media-Kanäle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Diese Netiquette ist eingebunden in den Informationsbereichen der Facebook, X und Instagram Accounts:
Die Kanäle des MKUEM auf den Sozialen Netzwerken werden vom Referat MB3 Presse und Öffentlichkeitsarbeit betreut. Wir freuen uns über einen angeregten und konstruktiven Austausch über die von uns geposteten Inhalte. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. Unsere Internetangebote werden nicht rund um die Uhr betreut. Dennoch geben wir unser Bestes, Ihr Anliegen baldmöglichst zu beantworten oder an eine andere Stelle weiterzugeben, die Ihnen weiterhelfen kann.

Höflichkeit und Freundlichkeit sind auch im Netz ein guter Maßstab für gelungene Kommunikation. Denken Sie immer daran: Sie kommunizieren mit anderen Menschen. Behandeln Sie andere so, wie Sie auch selbst behandelt werden möchten. Was Sie zu Ihrem Gegenüber in der realen Welt nicht sagen würden, sollten Sie auch in der virtuellen Welt nicht schreiben.

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Unsere Datenschutzerklärungen finden Sie unter https://mkuem.rlp.de/de/service/social-media/

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