Förderprogramm "Zukunftsfähige Energieinfrastruktur" (ZEIS)
Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, Unternehmen sowie Energiegenossenschaften.
Bei Maßnahmen (z.B. LED-Straßenbeleuchtung), die mit Mitteln nach dem Landesfinanzausgleich finanziert werden, kann die Zuwendung nur kommunalen Gebietskörperschaften gewährt werden.
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Gefördert werden:
- ZEIS-Wärme: Der Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Versorgung von zwei oder mehr Gebäuden auf Basis von Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser. Ebenso sind Biomassefeuerungsanlagen, Solarthermieanlagen, Wärme- und Kältespeicher, effiziente Wärmepumpenanlagen, Abwärmeverwertungsanlagen, die Abwasserwärmenutzung und Messtechnik förderfähig.
- ZEIS-Beleuchtung: Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Technik. Möglich ist darüber hinaus die Förderung von Straßenbeleuchtungsmasten mit digitalen und sensorgestützten Zusatzfunktionen.
- ZEIS-Sektorenkopplung: Kommunale Modellprojekte im Bereich der Sektorenkoppelung.
- ZEIS-Durchführbarkeitsstudie: Gefördert werden projektvorbereitende Studien mit Untersuchungsgegenständen, zu denen noch keine vergleichbaren Studienergebnisse vorliegen. Untersuchungsgegenstände sind insbesondere der Wärmebereich sowie Projekte zur Sektorenkopplung. Zielsetzung ist dabei die im Anschluss der Durchführbarkeitsstudie zeitnahe Umsetzung von investiven klimafreundlichen Folgemaßnahmen. Dabei sollen hohe Anteile erneuerbarer Energien, niedrige Wärmegestehungskosten, eine verbesserte Marktintegration von Erneuerbaren Energien sowie ein verstärkter Einsatz von Energieeffizienztechnologien wie bspw. LED angereizt werden.
Der Zuschuss beträgt regelmäßig bis zu 20 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 5 Mio. Euro.
In den Förderlinien ZEIS-Wärme und ZEIS-Sektorenkopplung können Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro gefördert werden.
In der Förderlinie ZEIS-Durchführbarkeitsstudie beträgt der Zuschuss bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einem maximalen Zuschussbetrag von bis zu 50.000 Euro.
In der Förderlinie ZEIS-Sektorenkopplung können bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Eine Kumulierung mit öffentlichen Zuschüssen Dritter ist im Rahmen der jeweils einschlägigen beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Regelungen möglich.
Downloads
Richtlinie und Allgemeines
- Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Energieinfrastruktur"
- Datenschutzerklärung und Information zur Veröffentlichung
- Vergabeleitfaden „Anwendung des Vergaberechts bei Zuwendungen an Private“
Merkblätter und Hinweise