Badenixen aufgepasst!
In Rheinland-Pfalz werden jeden Sommer von Mai bis August die Badegewässer - Baggerseen, Steinbruchseen, Stauseen und Maarseen - mehrfach auf ihre mikrobiologische (z. B. Fäkalkeime), chemische und physikalische Beschaffenheit (z. B. Sichttiefe, Blaualgen) untersucht. Der Vollzug der Badegewässer-Überwachung in Rheinland-Pfalz wird durch die Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22. Februar 2008 geregelt.
Informationen zu den Badeseen in Rheinland-Pfalz und deren Überwachung finden Sie im Badegewässeratlas hier
Weitere Informationen zur Badegewässerqualität finden Sie im jährlichen Bericht der Länder an die Europäische Kommission hier
Doch nicht nur die Abkühlung in ausgewiesenen Badegewässern im Sommer ist beliebt, sondern auch die Abkühlung in Fließgewässern. Dabei taucht häufig folgende Frage auf: Ist die Abkühlung in Fließgewässern eigentlich ungefährlich?
Die Landesregierung vertritt hierzu die Auffassung, dass das Baden in Flüssen aus hygienischer Sicht nicht in jedem Fall unbedenklich ist. Trotz der guten Filtertechnologie ist es unmöglich, alle Verunreinigungen, insbesondere Mikroorganismen, durch die Kläranlagen zurückzuhalten.