Auf dem Bild eine Geländeauffüllung vor dem Hintergrund eines angrenzenden Baugebiets zu sehen.
Geländeauffüllung

Terminhinweis:

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und das Ministerium der Finanzen laden gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenbänden Rheinland-Pfalz zur Einführungsveranstaltung des Folgekostenrechners Rheinland-Pfalz 2025 am 3. Dezember 2024 in das Zentrum Baukultur in Mainz ein. Im Programmflyer finden sich nähere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenfrei.


Reduzierung des Flächenverbrauchs

Darstellung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme als 4-Jahreswert - aus dem Nachhaltigkeitsbericht Rheinland-Pfalz 2021

Die Inanspruchnahme und Nutzung der Böden, die oftmals auch als "Flächenverbrauch" bezeichnet wird, ist eine der zentralen Herausforderungen für den Bodenschutz und unsere Gesellschaft. Denn mit einer fortwährend zu hohen unwiederbringlichen Flächennutzung, insbesondere auf der grünen Wiese, verbauen wir nicht nur im übertragenen Sinne den nachkommenden Generationen unsere Umwelt. Eine wesentliche Zielvorgabe ist deshalb die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren.

Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist es, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu senken. In
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Aktualisierung 2018) wurde das Ziel formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 auf weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Der Wert war  in der Berechnungsperiode 2015 bis 2018 mit 56 Hektar pro Tag noch fast doppelt so hoch wie
der Zielwert der Bundesregierung.

Daten aus Rheinland-Pfalz

Das Ziel der Landesregierung ist eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von dauerhaft unter 1 Hektar pro Tag bis 2030 zu erreichen.

Die Abbildung aus dem Nachhaltigkeitsbericht Rheinland-Pfalz aus 2021 weist die Entwicklung der 4-Jahreswerte bis 2019 aus. Danach lagen die 4-Jahreswerte über einem längeren Zeitraum um und teilweise unter dem Zielwert von 1 Hektar pro Tag. Ab 2018 ist ein aber markanter Anstieg festzustellen. Grundsätzlich werden die 4-Jahreswerte in verschiedenen Berichten, wie auch der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz, genutzt um jahreszeitliche / konjunkturelle Schwankungen etc. gegenüber der Darstellung von Jahreswerten auszugleichen. 

Aktuellere veröffentlichte grafische Darstellungen liegen nicht vor. 

Die 4-Jahreswerte haben sich von 2019 (= Zeitraum 2016-2019 ) mit 1.4 ha über 2020 (= Zeitraum 2017-2020) mit 2,0 ha auf 4,3 ha pro Tag für 2021 (=Zeitraum 2018-2021) entwickelt. Dabei beträgt die tägliche Flächenneuinanspruchnahme 8,6 ha als Jahreswert für das Jahr 2021. Die 4-Jahreswerte unterschätzen damit die wahre Dynamik der stark ansteigenden Flächenneuinanspruchnahme.

Der Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme in den letzten Jahren wird nach bundesweiten Auswertungen ganz wesentlich auf die Anwendung des § 13 b BauGB zurückgeführt, wobei die vereinfachte Wohnbaulandentwicklung vor allem in den  kleinen, vielfach ländlich geprägten Gemeinden genutzt wurde. 

Maßnahmen und Ziele
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist der festen Überzeugung, dass eine zukunftsfähige Entwicklung in den Ortschaften und Städten dauerhaft nur mit einem niedrigen Niveau des Nettoflächenverbrauchs von landesweit weniger als einem Hektar pro Tag gestaltet werden kann. Die Landesregierung wird unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und insbesondere sozialer Aspekte auch künftig konsequent weitere Reduzierungsmaßnahmen unterstützen und fördern. Dieses Ziel soll aber nicht durch Anordnungen "von oben", sondern durch Aufklärung, Bewusstseinsbildung, Beratung und Unterstützung der kommunalen Entscheidungsträger erreicht werden.

Die notwendige Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme kann nur ressortübergreifend unter Einbeziehung der maßgeblichen Akteure durch ein Maßnahmenbündel erreicht werden. Hierzu zählen Maßnahmen wie die Sensibilisierung von Entscheidungsträgern und Akteuren sowie die Bereitstellung von Instrumenten, Informationen, Handlungsleitfäden und Daten mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme quantitativ zu reduzieren, die Flächeninanspruchnahme qualitativ zu verbessern bzw. die weiterhin unvermeidliche Flächenneuinanspruchnahme umweltverträglich zu gestalten.


Bewährte und neue Instrumente zum Flächensparen

Das Bild zeigt das Deckblatt des Landesentwicklungsprogramms (LEPIV) von 2008
Deckblatt Landesentwicklungsprogramm (LEPIV) 2008

Zur Umsetzung der Ziele einer Reduzierung und Optimierung der Flächenneuinanspruchnahme wurden in Rheinland-Pfalz im Oktober 2008 entscheidende Weichen durch das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) gestellt.

Hier ist mit dem Ziel 31 der Vorrang der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung verankert.

Darüber hinaus wird im Ziel 32 die Regionalplanung verpflichtet, der Bauleitplanung Obergrenzen für ihre weitere Wohnbauflächenentwicklung (sog. Schwellenwerte) vorzugeben. Im Rahmen der Fortschreibung der vorbereitenden Bauleitplanung sind diese von den Trägern der Flächennutzungsplanung als Ziele der Raumordnung zu beachten.

Nähere Informationen zum Landesentwicklungsprogramm

Das Bild zeigt das Deckblatt der Broschüre "Raum+ Rheinland-Pfalz 2010 - Die Bewertung von Flächenpotenzialen für eine zukunftsfähige Siedlungsentwicklung"
Deckblatt der Broschüre "Raum+ Rheinland-Pfalz 2010 -
Die Bewertung von Flächenpotenzialen für eine zukunftsfähige Siedlungsentwicklung"

Mit dem Projekt „Raum+ Rheinland-Pfalz 2010“ wurde im Jahr 2010 eine systematische landesweite Erhebung und Bewertung von Siedlungsflächenpotenzialen im Land Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Ergebnisse sind ausführlich in der Broschüre Raum+ Rheinland-Pfalz 2010 dargestellt.

Die besondere Bedeutung dieses Projektes liegt nicht nur darin zu wissen, wie viel Flächenpotenzial für die Innenentwicklung tatsächlich zur Verfügung steht, sondern auch in einer Bewertung, ob diese Flächen direkt bebaut werden können bzw. welche Gründe gegen eine schnelle Realisierung sprechen. Dies bildet die Voraussetzung, um konkrete Nachnutzungen vorzubereiten oder und eventuell vorhandene Hemmnisse aktiv anzugehen. Vor der Erschließung neuer Baugebiete sollen zunächst die Möglichkeiten innerorts ausgeschöpft werden. Hierdurch werden wertvolle natürliche Böden im Außenbereich geschont und die Ortsmitten gestärkt.

Die zum Zwecke der Ersterhebung eingerichtete Internetplattform wurde im Juli 2011 technisch und methodisch zur Plattform RAUM+Monitor weiterentwickelt. Mit Hilfe dieser internetgestützten Erhebungsplattform können die Kommunen die Ersterhebungsdaten selbständig aktualisieren und auswerten.

Nähere Informationen zu RAUM+Monitor

Das Bild zeigt das Dreckblatt der Broschüre "Raum+ Aktiv" von 2012
Dreckblatt Broschüre Raum+ Aktiv 2012

Für die Aktivierung von schwierigen Flächenpotenzialen haben die Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Verband Region Rhein-Neckar das Projekt Raum+ AKTIV durchgeführt.

Anhand der Erfahrungen aus der Aktivierung ungenutzter Flächenpotenziale von neun teilnehmenden Modellkommunen wurde ein zielgerichtetes Vorgehen für die Wiedernutzung von Flächen entwickelt und in einem Handlungsleitfaden die bestehenden Förderinstrumente der beteiligten Länder zusammengestellt. Gleichzeitig wurde ein „Standortpotenzial-Check“ entwickelt, der anderen Kommunen bei der Suche nach möglichen (Nach)-Nutzungen und bei der Bewertung der Reaktivierbarkeit von Innenentwicklungspotenzialen Unterstützung bietet.

Das Bild zeigt einen Screenshot der Webseite Standortfinder
Screenshot Webseite Standortfinder

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB, betreibt in Kooperation mit den Kommunen den Standortfinder, ein Instrument, um möglichen Investoren landesweit die aktuell verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächen darzustellen. Dabei ermöglicht die Datenbank die Suche nach individuellen Auswahlkriterien und beinhaltet die überregional bedeutsamen Flächen in Rheinland-Pfalz.

Das Bild zeigt das Deckblatt der Broschüre "Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz" von 2015
Deckblatt Broschüre "Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz" 2015

Terminhinweis: 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und das Ministerium der Finanzen laden gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenbänden Rheinland-Pfalz zur Einführungsveranstaltung des Folgekostenrechners Rheinland-Pfalz 2025 am 3. Dezember 2024 in das Zentrum Baukultur in Mainz ein. Im Programmflyer finden sich nähere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Folgekostenrechner erfassen gegenüber einer üblichen städtebaulichen Kalkulation umfassender die Einnahmen- und Ausgabensituation von Baulanderschließungen. Neben den kurzfristigen Planungs- und Baukosten werden hier auch die mittel- bis langfristigen Kosten der sozialen und technischen Infrastruktur unter Berücksichtigung der individuellen demografischen Entwicklung der Kommune analysiert. Diese dadurch gewonnene Kostentransparenz zeigt deutlich, dass sich Innen- vor Außenentwicklung insbesondere auch aus finanziellen Gründen für die Kommunen „rechnen“ kann. 

Einer landesweit insgesamt rückläufigen Einwohnerzahl und einer alternden Bevölkerung – besonders in den ländlichen Gebieten – steht gleichzeitig eine hohe Wohnflächennachfrage in den Ballungszentren entgegen. Diese sind im anspruchsvollen kommunalen Abwägungsprozess einer Wohnbauflächenerschließung sorgfältig einzubeziehen. Denn die Ausweisung von neuem Wohnbauland kann den Kommunen u.a. durch Steuermehreinnahmen Chancen eröffnen, aber auch erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen.

Nach einem über zweijährigen erfolgreichen Praxistest konnte in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Kommunen – von kleinen Ortsgemeinden über Verbandsgemeinden bis hin zu den Oberzentren des Landes – sowie unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände, der Planungsgemeinschaften und der Architektenkammer der „Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz“ erfolgreich entwickelt und optimiert werden. Anfang 2015 wurde das Planungsinstrument den Kommunen zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt.

In der eigens erstellten Broschüre und der  Internetseite Folgekostenrechner Rheinland-Pfalz sind die Zielsetzung, die Anwendungsmöglichkeiten sowie die generelle Handhabung des Folgekostenrechners ausführlich beschrieben. Zudem werden über die Internetseite fortwährend Programmaktualisierungen,  unterstützende Beispieldateien sowie die Ansprechpersonen für fachliche Fragen / Held desk angeboten. Die Kommunen können bzw. sollen für alle Fragen zur Anwendung des Folgekostenrechners auf die angeführten Ansprechpersonen zugehen.