Kommunales Abwasser

Allgemeines

Mittlerweile sind rd. 99,5 % der rheinland-pfälzischen Bevölkerung an die Kanalisation und eine kommunale Kläranlage angeschlossen. Bei den nicht an kommunalen Kläranlagen angeschlossenen Einwohnern handelt es sich im Wesentlichen um Einwohner sehr kleiner Gemeinden, Gemeindeteile oder Einzelanwesen im ländlichen Raum. Die aktuellen Daten und Fakten zur Abwasserentsorgung werden im zweijährlich erscheinenden Lagebericht dokumentiert. Die Standorte der Kläranlagen in Rheinland-Pfalz können über die interaktive Karte abgerufen werden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) unterstützt die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Aufgaben. Die finanzielle Förderung ist dabei ein wichtiger Baustein. Um das hohe Niveau der Abwasserreinigung dauerhaft zu sichern, müssen die notwendigen Investitionen kontinuierlich getätigt und Optimierungsmöglichkeiten genutzt werden. Nur so können zukünftig höhere Kosten sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist eine Obere Umweltbehörde des Landes Rheinland-Pfalz und fachlicher Ansprechpartner bei Fragen zu Anforderungen sowie Möglichkeiten der Abwasserbehandlung.

FAQ Abwasser

Die Kanalisation ist die unterirdische Infrastruktur zur Ableitung des Abwassers zu den Kläranlagen. Ihre Instandhaltung ist eine Daueraufgabe der Abwasserbeseitigung. Die Kanalisation kann als Trenn- oder Mischkanalisation ausgeführt sein. Bei der Trennkanalisation werden getrennte Kanäle für Regen- und Schmutzwasser angelegt. Mischwassersysteme bestehen aus einem gemeinsamen Kanal für Regen- und Schmutzwasser.

Um bei starken Niederschlägen eine Überlastung der Kanäle und Kläranlagen zu vermeiden, enthalten sie Entlastungsbauwerke, die den überschüssigen Teil des Abwassers in die Gewässer ableiten. Um die Abschläge von verschmutztem Abwasser so gering wie möglich zu halten, werden Speicher- und Pufferbecken, teilweise mit mechanischer Reinigung, im Kanalnetz eingesetzt.

In Rheinland-Pfalz leistet eine Vielzahl von Regenüberlaufbecken, Regenentlastungen und Regenrückhaltebecken im Trenn- und Mischsystem einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Stoffeinträge aus Siedlungsgebieten in die Gewässer. Der ordnungsgemäße Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen sind für die Reinigungsleistung auch im Hinblick auf die Erreichung des guten Gewässerzustandes nach Wasserrahmenrichtlinie von erheblicher Bedeutung. Für den 3. Bewirtschaftungsplan der WRRL wurde festgelegt, dass in p1-Wasserkörpern mit deutlichem Mischwasseranteil "Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch Misch- und Niederschlagswassereinleitungen" in den jeweiligen Wasserkörpern sowie deren Oberliegern umgesetzt werden sollen.  

Das Abwasser durchläuft in der Kläranlage mehrere Stationen, bis es als gereinigtes Abwasser in ein Gewässer eingeleitet wird. Die mechanische Reinigung entfernt Abfälle und andere gröbere Verunreinigungen aus dem Abwasser. Anschließend sorgen Mikroorganismen in der biologischen Reinigung dafür, dass verschiedene Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorverbindungen abgebaut werden. Welche Werte im Ablauf der Kläranlage eingehalten werden müssen, hängt unter anderem von der Ausbaugröße der Kläranlage und dem Zustand des Gewässers ab.

Zur Erreichung des guten ökologischen Zustands nach Wasserrahmenrichtlinie, kann es erforderlich sein, die Phosphorbelastung aus Kläranlagen weiter zu reduzieren. Die kommunale Abwasserbehandlung ist neben der Landwirtschaft der Hauptemittent dieses Pflanzennährstoffs in die Gewässer. In Rheinland-Pfalz konnten die Gesamtphosphoreinträge aus kommunalen Kläranlagen in den letzten Jahren mehr als halbiert werden. Um die Phosphoreinträge mit kostengünstigen Mitteln weiter zu reduzieren, hat das Land in Zusammenarbeit mit der RPTU Kaiserslautern-Landau das Projekt "P-Opt - Optimierung der Phosphorelimination mittels P-Fraktionierung bei kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz" durchgeführt. 

Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit unterbleiben. Die Überwachung der Abwasseranlagen stellt dabei die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserbeschaffenheit sicher. Neben der Emissionsbetrachtung haben die zuständigen Wasserbehörden eine gewässerbezogene Bewertung der Einleitungen vorzunehmen. Die systematische Überwachung der kommunalen Kläranlagen erfolgt dabei in zwei sich ergänzenden Formen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LfU.

Während der Abwasserreinigung fällt auf Kläranlagen Klärschlamm an. Ab einer bestimmten Schlammmenge ist es wirtschaftlich, diese Biomasse in sogenannten Faulbehältern zu vergären (anaerobe Stabilisierung). Dabei entsteht Klärgas, das auf der Kläranlage zur Energiegewinnung genutzt werden kann. Auf kleineren Kläranlagen wird der anfallende Schlamm hingegen häufig noch aerob stabilisiert oder den Faulbehältern größerer Kläranlagen zur Stabilisierung mit Gasverwertung zugeführt. Die Entsorgung des verbleibenden Klärschlamms kann unter anderem durch eine thermische Verwertung erfolgen. Dabei entsteht als Nebenprodukt Wärme, die wieder in den Betriebsprozessen der Kläranlage weiter verwertet oder direkt eingesetzt werden kann. Ein Beispiel dafür ist die Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlage Mainz, die neben der Eigenenergieversorgung zudem einen Teil der anfallenden Wärme ins Mainzer Fernwärmenetz abgibt.

Verschiedene Eintragspfade von Mikroschadstoffen in die Gewässer. Dargestellt sind verschiedene Eintragsquellen und Eintragspfade aus den Bereichen Siedlung, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft.

Mikroverunreinigungen (oft auch als Spurenstoffe oder Mikroverunreinigungen bezeichnet; im Folgenden in Anlehnung an die Bezeichnung des Bundes „Spurenstoffe“) sind synthetische Stoffe, die bereits in sehr geringen Konzentrationen in der aquatischen Umwelt nachweisbar sind und eine schädigende Wirkung haben können. Der Begriff „Spurenstoffe“ umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Substanzen, darunter Röntgenkontrastmittel, Arzneimittel, Inhaltsstoffe von Kosmetika oder Haushaltsprodukten sowie Wirkstoffe aus dem Bereich der Biozide und Pestizide.

Die Stoffe gelangen auf verschiedenen Wegen in die Gewässer (siehe Abbildung). Ein Weg führt über das häusliche Abwasser in die Kläranlagen, die Spurenstoffe mit den herkömmlichen Verfahren nicht ausreichend aus dem Abwasser entfernen können.

Die rheinland-pfälzische Umsetzung des auf Bundesebene entwickelten „Orientierungsrahmens zur Verminderung des Spurenstoffeintrags in die Gewässer“ lehnt sich an der Vorgehensweise Baden-Württembergs an, setzt aber eigene Schwerpunkte hinsichtlich einer energieeffizienten Umsetzung und der Synergie mit der Phosphorelimination.

Die Zentralkläranlage Mainz ist die erste Anlage in Rheinland-Pfalz, für die Genehmigungsunterlagen für eine 4. Reinigungsstufe. Diese „End-Of-Pipe“-Maßnahmen stellen jedoch keine flächendeckende Lösung zur Reduzierung der Spurenstoffbelastung der Gewässer dar. Sie sind anlagentechnisch anspruchsvoll, mit zusätzlichen Kosten verbunden und energie- und betriebsmittelintensiv. Zudem kann eine vollständige Entfernung der Spurenstoffe aus dem Abwasser auch durch eine weitergehende Abwasserreinigung nicht gewährleistet werden.

Daher ist der kombinierte Ansatz aus quellen- und anwendungsorientierten sowie nachgeschalteten Maßnahmen an ausgewählten Standorten der effektivste Weg, um die Spurenstoffbelastung der Gewässer zu reduzieren. Jeder vermiedene Eintrag in das Abwasser muss nicht mit erheblichem Aufwand wieder aus dem Abwasser entfernt werden.

Weitere Informationen:

Forschungsprojekte zu Mikroschadstoffen auf kommunalen Kläranlagen in RP

Das Spurenstoffzentrum des Bundes

Arzneimittel richtig entsorgen

Gewässer schützen - Einträge von Arzneimitteln vermeiden

Kurzinfo Biozide

Biozide

FAQ PFT

UBA PFAS-Planet

Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in oberirdische Gewässer darf durch die zuständige Behörde nur dann erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, die Einleitung mit den Anforderungen insbesondere an die Gewässereigenschaften vereinbar ist und hierzu die erforderlichen Abwasseranlagen errichtet und betrieben werden.

Die Abwasserverordnung und ihr Anhang 1 (Häusliches und Kommunales Abwasser) konkretisieren die für die Abwassereinleitung aus kommunalen Kläranlagen geltenden Anforderungen. Mit der Abwasserverordnung wurden auch die materiellen Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlagen, wie sie in der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) beschrieben sind, in das bundesdeutsche Recht überführt. Ende Oktober 2022 wurde ein Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser auf EG Ebene vorgelegt. Der Vorschlag befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.

Neben der Emissionsbetrachtung haben die zuständigen Wasserbehörden für Einleitungen eine gewässerbezogene Beurteilung vorzunehmen. Kann durch Einhaltung der Mindestanforderungen nicht sichergestellt werden, dass die erforderliche Gewässergüte erreicht wird, so sind durch die Behörde weitergehende Anforderungen zu stellen. Weiterhin bedarf die Einleitung von industriellem Abwasser in kommunale Abwasseranlagen einer Genehmigung, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung Anforderungen festgelegt sind.

Die Behandlung von kommunalem Abwasser ist aufgrund der unterschiedlichen Ansätze im Zusammenhang mit dem Gewässerschutz mit verschiedenen Berichtspflichten verbunden.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Der Bewirtschaftungsplan gibt Auskunft über den Zustand der Gewässer und fasst die erforderlichen Maßnahmen zusammen, welche zur Erreichung und Erhaltung des Bewirtschaftungsziels guter Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig sind. Kläranlagen haben einen bedeutenden Einfluss auf den ökologischen Zustand eines Gewässers und werden im Bewirtschaftungsplan berücksichtigt. Weitere Informationen zur Europäische Wasserrahmenrichtlinie finden sie hier.

Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG

Auf Grundlage der Artikel 15 und 17 der EU-Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser dokumentiert das Land Rheinland-Pfalz gegenüber der EU-Kommission die Fortschritte beim Vollzug der Richtlinie. Alle 2 bis 3 Jahre werden die Ergebnisse für Anlagen (plants) bzw. zusammenhängende Siedlungsgebiete (agglomerations) mit einer Nominalbelastung von größer 2.000 E dargestellt. Aktuell befinden sich dort die Daten aus dem Jahr 2020 abgebildet. In Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) wird alle 2 Jahre ein Lagebericht zum Stand der Abwasserbeseitigung in Rheinland-Pfalz erstellt. 

E-PRTR

Die EU hat 2006 eine Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters E-PRTR erlassen. Sie verpflichtet kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von größer 100.000 E jährlich Informationen zu Emissionen und Abfälle an die zuständige Behörde zu berichten. Die zuständige Behörde gibt die Daten nach Plausibilitätsprüfung zur Veröffentlichung frei. Informationen finden sie unter THRU.