Bisphenol-A und Weichmacher

Die Substanz Bisphenol A (BPA), die kein sog. Weichmacher ist, ist in Produkten aus Polycarbonat (z.B. Schalen-Reisekoffer) enthalten. Sie ist im Herstellungsprozess von Polycarbonaten eine Basischemikalie. So findet sie sich auch unter anderem in Plastik-Besteck -und Geschirr, in Behältern und Flaschen für Lebensmittel und Getränke. Auch für die Herstellung von Innenbeschichtungen für den Korrosionsschutz bei Getränke- und Konservendosen (Epoxidharze) wird Bisphenol A eingesetzt. Eine weitere Quelle für den Kontakt zu Bisphenol A sind Thermopapiere, auf die beispielsweise Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets gedruckt werden.
Es ist ersichtlich, dass Bisphenol A eine der am häufigsten eingesetzten Chemikalien in der Kunststoffindustrie weltweit ist.
Es wird Bisphenol A überwiegend als verbliebener Produktions-Rest im verbrauchernahen Produkten freigesetzt und kann dann vom Menschen über Mund und auch Haut in den Körper aufgenommen werden.
Im Januar 2015 hat die Europäische Behörde (Agentur) für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Parma,  ein neues Gutachten zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch die Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelbedarfsgegenständen (wie Behälter aus Polycarbonat und Konservendosen mit Innenbeschichtungen aus Kunstharzen) publiziert. Darin kommt die EFSA aufgrund der ihr vorliegenden Expositionsdaten zu dem Schluss, dass BPA kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, da die Verbraucher deutlich weniger Bisphenol A aufnehmen als die Mengen, die gesundheitlich bedenklich wären. (BfR vom 19. Februar 2015).
Bisphenol A ist ein „endocrine disruptor“, was bedeutet, dass die Chemikalie in der Lage ist, in das Hormonsystem des Menschen einzugreifend und auch die Fertilität negativ beeinflussen kann.
Andererseits stuft die EFSA Bisphenol A nur als akut gering giftig für den Menschen jeglichen Alters und Geschlechts ein, wenn die Grenzwerte für die tägliche Aufnahme eingehalten werden (TDI-Werte). Im Gutachten von 2015 leitet die EFSA einen t-TDI von 4 μg Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht ab. Die tägliche Bisphenol A-Aufnahme von Verbrauchern in der EU liegt laut EFSA-Schätzung mit maximal 1 bis 1,5 μg Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht deutlich unter diesem t-TDI, also der Dosis, die ein Leben lang ohne Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
In Deutschland und in der EU gelten die Grenzwerte der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Darin ist geregelt, wie hoch die Menge an Bisphenol A sein darf, die aus einem Lebensmittelbedarfsgegenstand aus Kunststoff, z. B. einer Verpackung, in das Lebensmittel übergeht. Dieser „Spezifische Migrationswert (SML)“ beträgt für Bisphenol A 600 Mikrogramm (μg) pro Kilogramm Lebensmittel.
Der SML beruht auf einer täglichen Aufnahmemenge von 10 Mikrogramm (μg) Bisphenol A pro kg Körpergewicht, die ein Leben lang ohne Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
Der Wert wurde 2002 vom wissenschaftlichen Ausschuss der EU für Lebensmittel (Scientific Committee on Food, SCF) abgeleitet. Die regulatorischen Maßnahmen zu Bisphenol A in Lebensmittelbedarfsgegenständen werden auf der Grundlage des neuen EFSA-Gutachtens (2015)  von der EU-Kommission überprüft.
In der EU-Verordnung ist im Rahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes auch festgelegt, dass Bisphenol A nicht zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat eingesetzt werden darf (BfR, 2015).
Die Risikobewertung der Industriechemikalie ist unabhängig davon aber seit Jahrzehnten und bis heute weltweit Gegenstand sehr kontroverser wissenschaftlicher Diskussionen. Viele tausend wissenschaftliche Arbeiten zu Bisphenol A wurden bereits publiziert.

In der Umwelt ist Bisphenol A wegen seiner hormonähnlichen Wirkungen auch im
Tierreich ein unerwünschter Stoff, weshalb seine Freisetzung in die Umwelt soweit wie möglich vermieden werden sollte.
 

Weichmacher haben die Aufgabe, Kunststoffe  „weich“ zu machen, also ihnen eine gewisse Elastizität zu verleihen.  Weichmacher gehören zur Gruppe der Phthalate, wobei wiederum einige Vertreter bei Aufnahme in den menschlichen Körper hormonähnliche Wirkungen haben, also sog. „endocrine disruptur“ sind.  
Phthalate kommen vor allem  in Erzeugnissen aus Weich-PVC, wie PVC-Fußbodenbelägen, Vinyltapeten, Turnmatten, Tischdecken, Plastiktischdecken oder Mö-belpolstern aus Kunstleder,  vor.
Für sechs in der Praxis wichtige Phthalate:  DEHP  ((Di(2-ethylhexyl)phthalat)), DBP (Di-butylphthalat), BBP (Benzylbutylphthalat), DINP (Diisononylphthalat), DIDP (Diisodecylphthalat)  und DNOP (Di-n-octylphthalat) sind in der EU-REACH-Verordnung im Anhang XVII Beschränkungen enthalten. Diese setzten einen Grenzwert von 0,1% Gewichtsanteil für Phthalate in Stoffen, die zur Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln verwendet werden, sowie für den Gehalt an Phthalaten in den fertigen Erzeugnissen bzw. in deren weichmacherhaltigem Material. Dabei wird weiter  differenziert zwischen den als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) geltenden Phthalaten, die z.B. in keinem Spielzeug enthalten sein  dürfen, und den etwas weniger kritischen Phthalaten, die nur nicht zur Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln, die von Kindern in den Mund genommen werden können, verwendet werden dürfen. Für einige Phthalate  liegen aber  z.Zt. noch keine oder nur widersprüchliche wissenschaftliche Erkenntnisse zur ihrer  Toxizität vor..
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurden daher die Beschränkungen für die nicht als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Phthalate weniger streng gefasst, als für DEHP, DBP und BBP, die hormonähnlich wirken, also „endokrine Disruptoren“ sind.
Bei chronischer Aufnahme führte zum Beispiel DEHP im Nagetierversuch zu schädigen-den Wirkungen auf Hoden, Nieren und Leber, wie auch die typische  hormonähnliche Wirkung des DEHP eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit und Störungen an den Geschlechtsorganen männlicher Nager-Nachkommen (sog. Phthalat-Syndrom) nach sich zog. DEHP war früher ein sehr häufig eingesetzter  Weichmacher und gilt mit seinem unerwünschten Wirkungsspektrum  als Muster für die schädigenden Eigenschaften einer Vielzahl  von Weichmachern.
Eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit  kann durch Weichmacher auf Phthalat-Basis aber nur dann entstehen, wenn sie aus einer Matrix freigesetzt werden können, weil sie nicht fest gebunden sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn diese Weichmacher in Erzeugnissen aus Weich-PVC eingesetzt werden. Sie können aus diesem Material entweder ausgewaschen werden oder in die Umgebungsluft ausgasen, was typischerweise, da die Substanzen schwerflüchtig sind, über einen langen Zeitraum erfolgt. In der Umgebungsluft binden sie sich an vorhandene Staubpartikel, mit denen sie dann über die Luft verteilt und letztlich auf den Boden niedergeschlagen werden oder auch, eingeatmet werden können.
In der Umwelt gelangen sie so in die Nahrungskette, indem sie von aquatischen Lebewe-sen (Fischen) oder terrestrischen Lebewesen (Tiere, Pflanzen) aufgenommen werden, wobei sich die Phthalate insbesondere im Fettgewebe anreichern. Der Mensch nimmt sie dann über die entsprechende Nahrung auf und speichert sie ebenfalls im Körperfett.
Beim Menschen geht man davon aus, dass die Aufnahme von Phthalaten überwiegend auf dem Nahrungspfad erfolgt, insbesondere bei Zufuhr fetthaltiger Nahrung.
Inhalation oder Aufnahme über die Haut sind nachrangig.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sog. TDI-Werte (tolerable daily  intake = duldbare tägliche Dosis lebenslang)  erlassen,  damit lebenslang keine ge-sundheitlichen Gefährdungen befürchtet werden müssen.
Sie hat diese TDI-Werte an den Wirkungen im Tierversuch orientiert. Es liegen derzeit nur belastbare Daten aus Tierversuchen (Mäuse z.B.) vor, die auf den Menschen übertragen werden.  Direkte Nachweise toxischer bzw. reproduktionstoxischer Wirkungen beim Men-schen liegen z.Zt. somit nicht gesichert vor.

Für die Phthalat-Weichmacher gibt es jedoch seit einiger Zeit Ersatzstoffe, bei denen bis-lang kein reproduktionsgefährdendes Potential und keine Umweltgefährdung nachgewiesen werden konnte.Diese Phthalate, z.B. DINP und DIDP werden deshalb zunehmend  ersatzweise  eingesetzt.  
Aber auch DINP und DIDP stehen  trotzdem wegen ihrer Strukturähnlichkeit mit den reproduktionstoxischen Weichmachern in Fachkreisen weiterhin unter dem Verdacht, letztlich doch ähnlich wie z.B. DEHP zu wirken.  Außerdem wird  eine Leber schädigende Wirkung diskutiert.
Deshalb werden auch diese Ersatzstoffe aus der Phthalat-Gruppe sehr skeptisch betrach-tet und es wurde aus Vorsorgegründen der Grenzwert von 0,1% Gewichtsanteil in Produkten, die von Kindern in den Mund genommen werden können, eingeführt, da nicht fest in eine Matrix eingebundene Weichmacher durch den Speichel des Kindes aus den Produkten / Spielzeug herausgelöst  werden können oder sich an den Hausstaub (Kinder krabbeln auf dem Boden)  binden können.
Anmerkung: Dem Kinder-Jugend-Survey des UBA (2001) zufolge  hat man zwar bei eini-gen jungen Probanden eine Überschreitung des TDI für das damals häufig verwendete DEHP gefunden. Ein Zusammenhang zwischen den DEHP-Gehalten im Hausstaub und der inneren Belastung der Kinder ließ sich jedoch nicht feststellen.

Die Jahresproduktion von Weichmachern weltweit lag 2011 bei ca. einer Milliarde Tonnen.

Veranstaltung "Bisphenol-A und Weichmacher"

Seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität wurden 2011 in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und dem Umweltdezernat der Stadt Mainz zwei Studien (2011) des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über die Belastung von Bodenstaub in Kindergärten und Kindertagesstätten mit den Chemikalien Bisphenol A (BPA) und mit Weichmachern zum Anlass genommen, die zum Teil  kontroverse humantoxikologische Beurteilung der Substanzen im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung eingehend zu beleuchten. Gemeinsamkeiten in der Bewertung der Substanzen sollten herausgefunden und Problemlösungen identifiziert werden.

Referent                                                   

Vortrag    

Abstract

Herr Prof.Dr. Bunke, Öko-Institut, Freiburg

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Frau Dr. Stropp, PlasticsEurope, Bayer

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Herr Dr. Wefers, BUND Berlin 

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Herr Dr. Wölfle, BfR

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Herr Dr. Otter, BASF

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Frau Häuser, BUND Berlin

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Frau Dr. Kolossa-Gehring, UBA

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