Altpapier

Angehäuftes Altpapier und Kartonagen
Altpapier

Grafische Papierprodukte, wie Druckerzeugnisse und Büropapiere, stellen die mengenmäßig wichtigste Gruppe von Papiererzeugnissen dar. Deshalb kommt dem Recycling grafischer Papiere ein hoher ökologischer Stellenwert zu. Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff, der im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen verursacht.

Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Menge an verbrauchten und verwerteten Altpapier. Den aktuellen Bericht finden Sie hier: Verwertung und Entsorgung von Altpapier

Ansprechpartner

Abteilung Klimaschutz, Umwelttechnologie, Kreislaufwirtschaft
Referat Kreislaufwirtschaft, Produktionsintegrierter Umweltschutz

Hans-Walter Schneichel
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-2233
Fax: 06131 16-172233
E-Mail

Gregor Daus
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-5405
Fax: 06131 16-175405
E-Mail

Die Rücknahmepflichten von Herstellern und Vertreibern von Papierverpackungen und deren Verwertung werden durch die Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. Nach der Verpackungsverordnung müssen rund 70 Prozent der Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Dieser Wert wird in Deutschland deutlich übertroffen.


Die Altpapiersammlung erfolgt in der Regel entweder über die "blaue Tonne" bei den Haushalten oder die blauen Container an zentralen Sammelplätzen. Bei großen Anfallmengen wird das Altpapier auch direkt abgeholt.

Die deutsche Wirtschaft hat im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung zugesichert, die Verwertungsquote von Altpapier dauerhaft auf dem Niveau 80 +/- 3 Prozent stabil zu halten. Mit der Selbstverpflichtung wird der hohe Stellenwert des Altpapierrecyclings in Deutschland gefestigt und Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wahrgenommen (siehe hierzu auch die European Declaration on Paper Recycling "EDPR Monitoringberichte").

Auch die Landesregierung fördert die Verwendung von Altpapier. So verpflichten zum Beispiel das rheinland-pfälzische Landesabfallwirtschaftsgesetz und einschlägige Verwaltungsvorschriften des Landes die Behörden des Landes, die Gemeinden und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, u.a. bei der Beschaffung solchen Produkten den Vorzug zu geben, die aus Abfällen hergestellt sind. Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass graphisches Recycling-Papier, das den Anforderungen für die Vergabe des Umweltzeichen (RAL-ZU 14) entspricht, für bestimmte Zwecke zu verwenden ist (z.B. Kopien, Umdrucke, Formulare, Schreibhefte, -blocks, Ringbucheinlagen und Versandtaschen). Für die Beschaffung von Kartonagen (RAL-UZ 56) und Hygiene-Papieren (RAL-UZ 5) sind ebenfalls Recyclingpapiere mit blauem Engel zu verwenden (Überblickstabelle Blauer Engel/RAL).

  • Zeitungen, Zeitschriften,
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (sog. PPK-Material)
  • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
  • Schulmaterial aus Papier
  • Broschüren, Bücher
  • unbeschichtetes Geschenkpapier
  • Eierkartons
  • Geschenkekartons

  • Getränkekartons
  • Tapeten
  • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere/-pappen
  • Kohlepapiere
  • Nassfeste imprägnierte sowie geleimte Papiere und Pappen
  • Kunststoff-, Zellstoff-, Bitumen- und Metallfolien-, oberflächen- und zwischenbeschichtete Papiere und Pappen
  • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
  • Kleber enthaltende Papiere und Pappen
  • Magnetstreifen auf Lochkarten 

Die Arbeitsgemeinschaft Graphische Papiere (AGRAPA), ein Zusammenschluss von Verbänden und Organisationen der papierherstellenden Industrie, der Papierimporteure, des Papiergroßhandels, der Druckindustrie sowie der Verleger, hat bereits am 26.09.1994 eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet, um die stoffliche Verwertung grafischer Altpapiere zu steigern und eine Verwertungsquote von 60 % zu erreichen. Dazu sind folgende Maßnahmen von den einzelnen Branchen in eigener Verantwortung durchzuführen:

  • Die Papierindustrie verpflichtet sich, bei der Papierproduktion Altpapier als Rohstoff einzusetzen und solches Papier verstärkt auf dem Markt anzubieten. Ähnliches gilt für den Großhandel und die Importeure.
  • Die Verleger verpflichten sich, beim Einkauf von Papier für ihre Produkte Papiere aus Altpapier verstärkt nachzufragen.
  • Die Druckindustrie verpflichtet sich, keine Stoffe einzusetzen, die den Prozess der Wiederverwendung von Altpapier erschweren. Das Altpapier soll recyclingfreundlich sein.

Weitere gemeinsame Maßnahmen der Industrie sind:

  • Finanzierung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten,
  • Modellversuche zur sortenreinen Erfassung von Altpapier,
  • Schaffung von Transparenz für alle Beteiligten und Vertrauensbildung.

Zur Kontrolle der im Rahmen der Selbstverpflichtung eingegangenen Verpflichtungen wurde 2001 der so genannte Europäische Altpapier-Rat gegründet. Er hat folgende Aufgaben:

  • Koordinierung der von den Unterzeichnern übernommenen Verpflichtungen,
  • Nachweisführung über die erzielten Fortschritte,
  • Diskussion aller relevanten Angelegenheiten, die mit der Erfüllung der Europäischen Erklärung zusammenhängen,
  • Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit über die Ergebnisse der Europäischen Erklärung,
  • Veröffentlichungen von Jahresberichten.