Kosmetische Mittel

Lippenstifte
Lippenstifte

Kosmetische Mittel sind definiert als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Die amtliche Überwachung erfolgt vor Ort durch die Verwaltungen der Kreise und der fünf großen kreisfreien Städte (Koblenz, Trier, Mainz, Kaiserslautern und Ludwigshafen). Die Kontaktadressen der zuständigen Behörden finden Sie hier.

Amtliche Probenuntersuchungen finden im Landesuntersuchungsamt (LUA) statt. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des LUA unter folgendem Link: www.lua.rlp.de

Kosmetische Mittel unterliegen europaweit geltenden Anforderungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt sind.
Diese verbietet eine Vielzahl gefährlicher und gesundheitsschädlicher Substanzen. Manche Stoffe dürfen nur mit Einschränkungen verwendet werden. Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie nach toxikologischer Bewertung und Zulassung in entsprechenden Listen genannt werden.
Zudem gelten europaweit gemeinsame Kriterien zur „Begründung von Werbeaussagen“ im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln. Die Kriterien sollen sicherstellen, dass Werbeaussagen innerhalb der EU einheitlich beurteilt werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen. Darüber hinaus soll die vorgeschriebene Produktkennzeichnung Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, durch verständliche Informationen eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen. Die Angabe eines in deutscher Sprache angegebenen oder aus der Aufmachung ersichtlichen Verwendungszweckes zählt zu den wichtigsten Informationen. Die Inhaltsstoffe des kosmetischen Mittels werden in der Bestandteileliste genannt. Sie werden dort mit ihren sogenannten INCI-Namen (International Nomenclature for Cosmetic Ingredients) angegeben. Zu diesen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick unverständlichen Inhaltsstoffnamen finden sich weitere Informationen in frei zugänglichen Datenbanken im Internet.

Informationen zur Haltbarkeit des Produktes liefert das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das bei kosmetischen Mitteln, die weniger als 30 Monate in der original verschlossenen Packung haltbar sind, angegeben werden muss. Die meisten Kosmetika sind länger haltbar und nicht mit einem MHD gekennzeichnet. Bei ihnen muss der Zeitraum, in dem das Produkt nach dem erstmaligen Öffnen ohne Gesundheitsrisiken verwendet werden kann, angegeben werden. Die Angabe erfolgt in Monaten und/ oder Jahren in einem stilisierten Tiegelsymbol. Vor allem bei kosmetischen Mitteln, die erfahrungsgemäß sehr lange verwendet werden, empfiehlt es sich deshalb, den Zeitpunkt des erstmaligen Öffnens auf dem Behältnis zu vermerken.

Vor allem bei kosmetischen Mitteln, die eingeschränkt zugelassene Inhaltsstoffe enthalten, ist die Angabe von Warnhinweisen und Anwendungsbedingungen in deutscher Sprache vorgeschrieben. Diese Hinweise sollten stets sorgfältig gelesen und unbedingt beachtet werden.

Die Sachverständigen des Landesuntersuchungsamtes untersuchen jedes Jahr eine Vielzahl kosmetischer Mittel. Die Auswahl der Proben erfolgt nach Risikogesichtspunkten. Produkte für besonders empfindliche Verbraucherinnen und Verbraucher oder Mittel mit höherem Risiko, zum Beispiel durch die Art der Anwendung oder Besonderheiten der Zusammensetzung, werden stärker berücksichtigt. Ergebnisse der Untersuchungen können den jeweiligen Jahresberichten des Landesuntersuchungsamtes in Rheinland-Pfalz entnommen werden, die im Internet veröffentlicht sind (www.lua.rlp.de).Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert auf seiner Internetseite über Kosmetik (https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/03_Kosmetik/bgs_Kosmetik_node.html).