Rechtliche Grundlagen Tierschutz
In Übereinkommen des Europarates, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) und Gesetzen und Verordnungen des Bundes finden sich tierschutzrechtliche Vorgaben.
In Deutschland ist der Bund für den Erlass von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Tierschutzes zuständig. Die meisten tierschutzrechtlichen Vorschriften des Bundes können auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgerufen werden.
Die Bundesländer vollziehen die tierschutzrechtlichen Vorschriften und überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.
Die Europäische Union (EU) hat in Richtlinien und Verordnungen spezielle tierschutzrechtliche Vorgaben festgelegt. Während die Regelungen von Richtlinien erst durch nationale Gesetze oder Verordnungen in geltendes Recht umgesetzt werden müssen, gelten Verordnungen unmittelbar in allen Staaten der EU. Die verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen können auf der Homepage der Europäischen Gemeinschaften bei Eur-Lex unter Angabe der EG-Amtsblatt-Nummer abgerufen werden.
Der Europarat, ein Zusammenschluss von Ländern Europas, auch von solchen, die nicht Mitglied der EU sind, hat eine Reihe von Übereinkommen und Empfehlungen für den Schutz von Tieren beschlossen. Die in den Übereinkommen festgelegten Regelungen erhalten nur Geltung, wenn die Übereinkommen ratifiziert, d.h. durch nationale Gesetze übernommen werden. Die Übereinkommen können auf der Homepage des Europarates unter European Treaties durch Eingabe der Nummer der European Treaty Series (ETS) abgerufen werden.