Energieeffiziente Gebäude
Energieeffizienz im Gebäudebereich
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Mit rund 40 Prozent entfällt fast die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich. Die ineffiziente Nutzung von Energie in Gebäuden führt zu vermeidbaren CO2-Emissionen und belastet den Geldbeutel. Wer sich heute entscheidet zu bauen oder zu modernisieren, sollte bei der Planung außer auf Gestaltung und Bauweise auch auf den energetischen Standard achten. Die Entscheidungen, die er heute dazu trifft, machen sich jahrzehntelang in der Energie- und Kostenbilanz des Hauses bemerkbar.
Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Energieeinsparung entwickeln sich weiter. Was gestern Fortschritt bedeutete, ist heute Standard. Wenn Sie jetzt einen Neubau planen, ist das eine weitreichende Entscheidung für die Zukunft - und zugleich die beste Gelegenheit, innovative Heizungs- und Energietechnik konsequent zu nutzen.
Weitere Informationen unter:
Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Ziel, durch Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zunehmender Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden einen wesentlichen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen und der hierin festgeschriebenen Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu leisten.
Wesentliche Inhalte:
Bei Neueinbau einer Heizung muss die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt werden. Während diese Regel in Neubaugebieten bereits seit 2024 greift, gilt sie für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie den Einbau einer neuen Heizung in einem Bestandsgebäude
- in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnende) spätestens nach dem 30. Juni 2026,
- in kleineren Kommunen (weniger als 100.000 Einwohnende) spätestens nach dem 30. Juni 2028,
- bei Vorliegen und öffentlicher Bekanntmachung einer Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes im Rahmen eines kommunalen Wärmeplans potenziell bereits früher.
Die folgenden Austausch- und Nachrüstverpflichtungen gelten für alle bestehenden Wohngebäude. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits seit Februar 2002 durch den/die Eigentümer*in bewohnt werden. Bei Kauf eines solchen Ein- oder Zweifamilienhauses sind die Pflichten innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
- Eine Pflicht zum Austausch einer Heizung besteht ausschließlich für Öl- oder Gasheizungen, die weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel besitzen und älter als 30 Jahre sind.
Hiervon nicht betroffene Öl- und Gasheizungen können weiterhin betrieben und repariert werden. - Heizungs- und Warmwasserrohre, die durch unbeheizte Gebäudebereiche verlaufen, müssen gedämmt werden.
- Alle zugänglichen obersten Geschossdecken müssen gedämmt werden, unabhängig von der Begehbarkeit der Räume. Diese Anforderung gilt auch als erfüllt, wenn das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist.
Neben Anforderungen an die Heizungstechnik enthält das GEG Vorgaben zur Wärmedämmung, dem Hitzeschutz und der Klimatechnik von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-gebaeudeenergiegesetz-13886
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg.html
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEGDVO):
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GEGDVRPpP1
Weitere Informationen zur Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes:
− Neubau: https://service.rlp.de/detail?areaId=&pstId=305897863&ouId=&infotype=0
− Bestand: https://service.rlp.de/detail?areald=&pstId=305897861&ouId=&infotype=0
Energieeffiziente Produkte
Beim Kauf von Haushaltsgeräten lohnt es sich, auf das Energielabel zu achten. Die siebenstufige Skala von A (dunkelgrün) bis D (tiefrot) gab es zunächst für die so genannte weiße Ware (Kühlschrank, Gefriertruhe, Waschmaschine).
Nach und nach wurden weitere Geräte gekennzeichnet. Seit 2011 gilt für die meisten Geräte das neue, EU-weit einheitliche Energielabel mit einer Skala von A+++ bis D.
Weitere Informationen:
Energielabelübersicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Für den Vollzug (Marktüberwachung) des Energieverbrauchsrelevanten Produkte Gesetzes und der Energieverbrauchskennzeichnung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Mess- und Eichwesen zuständig.
Weitere Informationen unter: Landesamt für Mess- und Eichwesen