Industrieemissionen

Für bestimmte Industrieanlagen und Deponien wurde aufgrund der Europäischen Industrieemissions-Richtlinie (RL 2010/75/EU) ein System von Umweltinspektionen eingeführt, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlagen auf die Umwelt umfasst. Die davon betroffenen Industrieanlagen kommen aus den Branchen Energiewirtschaft, Metallherstellung und -verarbeitung, mineralverarbeitende Industrie, chemische Industrie und Abfallbehandlung. Ebenso werden Anlagen der Papier- und Holzindustrie oder der Intensivtierhaltung sowie eigenständige Industriekläranlagen und abfallrechtlich zulassungsbedürftige Deponien vom System der Umweltinspektionen erfasst.

Ziel ist es, die behördliche Überwachung dieser besonders umweltrelevanten Anlagen einheitlich, systematisch und alle Umweltbereiche integrierend, durchzuführen. In Rheinland-Pfalz erfolgt die Überwachung dieser 716 Anlagen (Stand Juli 2020) durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd und, sofern die Anlagen dem Bergrecht unterliegen, durch das Landesamt für Geologie und Bergbau. Diese Behörden beurteilen die Industrieanlagen anhand ihrer Umweltrisiken und erstellen einen Überwachungsplan, der den räumlichen Geltungsbereich, eine allgemeine Bewertung der wichtigen Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung sowie für die Überwachung aus besonderem Anlass und, soweit erforderlich, Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden enthält.

Der jährlich aktualisierte Überwachungsplan für Rheinland-Pfalz wird auf den Internetseiten der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd sowie auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität veröffentlicht.