Förderprogramm „Wärmewende im Quartier – Zuwendungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement“
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Kommunale Gebietskörperschaften
Gefördert wird die Erarbeitung von integrierten energetischen Quartierskonzepten (Programmteil A.) und insbesondere die Umsetzung durch ein Sanierungsmanagement (Programmteil B.).
Primäres Ziel ist die zeitnahe Ermöglichung und Umsetzung von investiven Folgemaßnahmen, mit denen Treibhausgase wirkungsvoll und nachhaltig in Quartieren eingespart werden können.
Das Land stockt das KfW-Bundesprogramm 432 bei Quartierskonzepten sowie insbesondere beim Sanierungsmanagement um bis zu 15 % auf. Bei Kommunen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen, kann die Förderung des Landes an die Kommune bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 EUR.
Die Erstellung der integrierten Quartierskonzepte ist innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung und des darauffolgenden Jahres vollständig abzuschließen.
Zuwendungsrechtlich geforderte Informationen und Anträge für laufende Projekte können ausschließlich hier eingereicht werden:
Neue Förderanträge können in der Verwaltungsvorschrift „Wärmewende im Quartier“ nicht mehr gestellt werden. Die Verwaltungsvorschrift ist zum 31.12.2024 ausgelaufen.
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