Grenzüberschreitende Umweltprüfung und Beteiligung

Umweltprüfungen von Vorhaben, Plänen und Programmen werden immer dann grenzüberschreitend durchgeführt, wenn von dem geplanten Vorhaben, Plan oder Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auch für den Nachbarstaat ausgehen können. Die für die Zulassung des Vorhabens, Plans oder Programms zuständige Behörde hat in diesem Fall den betroffenen Nachbarstaat möglichst frühzeitig über das geplante Vorhaben, den Plan oder das Programm zu benachrichtigen und den Behörden und der Öffentlichkeit im Nachbarstaat die Möglichkeit zu geben, sich an dem Zulassungs- oder Planungsverfahren zu beteiligen wie das auch inländischen Behörden oder Bürgerinnen und Bürgern möglich ist.

Wie die Verfahren der grenzüberschreitenden Umweltprüfungen durchgeführt werden regeln die internationalen Rechtsvorschriften nach der Espoo-Konvention der Vereinten Nationen, die in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 54 bis 64 UVPG) in nationales Recht umgesetzt worden sind.

Praxishinweise und weitere Konkretisierungen zu grenzüberschreitenden Umweltprüfungen in Rheinland-Pfalz sowie die Zusammenarbeit der Behörden mit Frankreich, Belgien, Luxemburg und der Schweiz sind in den Leitfäden der Oberrheinkonferenz und der Großregion vereinbart worden.

In Rheinland-Pfalz sind als zentrale Stellen für grenzüberschreitende Umweltprüfungen zwei regionale „Espoo-Kontaktstellen“ bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) eingerichtet worden, die für ausländische Behörden, Vorhabenträger sowie Öffentlichkeit eine erste Anlauf-, Informations- und Koordinationsstelle sind, sofern die zuständige Zulassungs- oder Planungsbehörde nicht bereits bekannt ist.


Regionale Espoo-Kontaktstellen
Die Adresse der Espoo-Kontaktstellen bei der SGD Süd und Nord finden Sie hier“
https://sgdsued.rlp.de
https://sgdnord.rlp.de


Oberrheinkonferenz
Leitfaden der Oberrheinkonferenz über grenzüberschreitende Umweltprüfungen bei Vorhaben, Plänen und Programmen


Großregion
Leitfaden der Großregion über die grenzüberschreitende Umweltprüfung von Vorhaben, Plänen und Programmen finden Sie hier:“-  aktuell in Vorbereitung -

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesetzesvorschriften zu grenzüberschreitenden Umweltprüfungen