Transport von Tieren
Der Transport von Tieren ist einer der am meisten umstrittenen Aspekte des Tierschutzrechts auf internationaler Ebene. Die Verbesserungen der Transportbedingungen für die Tiere und die Begrenzung der Transportzeiten für Schlachttiere sind der Landesregierung Rheinland-Pfalz ein besonderes Anliegen.
Der Transport von Tieren wird in der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und der nationalen Tierschutz-Transportverordnung geregelt.
Durch die Verordnung 1/2005/EG des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängender Vorgänge sowie zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung 1255/97 (Amtsblatt EG 2005 L 3 S. 1 ) gelten ab dem Jahr 2007 EU-weit die gleichen Vorgaben für den Transport von Tieren.
Für Tiertransporte müssen zudem Versorgungsstellen zur Verfügung stehen. Diese sind innerhalb der EU nach der Verordnung 1255/97/EU zuzulassen und werden von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Weitere Informationen
Hinweise zur Umsetzung der EU-Verordnung in Rheinland-Pfalz finden sich beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.