Verbringungsregelungen

Kühe auf der Weide
Kühe auf der Weide

Infolge des BTV-Ausbruchs (Infektion mit BTV, Serotyp 3) hat ganz Rheinland-Pfalz (RLP) ab dem 8. Mai 2024 den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) verloren.

Die Verbringungsbeschränkungen haben zur Folge, dass empfängliche Tiere der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 in der jeweils gültigen Fassung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32018R1882) in Bezug auf Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) gelisteten Arten bzw. Artengruppen (Rinder, Schafe, Ziege und weitere Hornträger, Gabelhornträger, Kameliden, Hirsche, Moschustiere, Giraffenartigen und Hirschferkel) sowie Zuchtmaterial (Sperma, Eizellen und Embryonen) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.

Welcher Artikel im Einzelnen maßgeblich ist, hängt von der Tierart, der weiteren Verwendung der Tiere (Zucht/Mast oder Schlachtung) und dem Status des Herkunfts- und des Bestimmungsmitgliedstaates und den am Herkunftsort und am Bestimmungsort vorkommenden Serotypen ab.

Übersichten der Bedingungen zur Verbringung aus nicht BTV-freien Gebieten sind in der rechten Spalte  unter "Verbringung" aufgeführt. Die Übersichten zu den Verbringungsregelungen dienen nur der Übersicht und entbinden nicht von der Beachtung der einschlägigen Rechtsgrundlagen.