Vollzug im Strahlenschutz

Strahlenschutz wird sichergestellt durch:

  • umfangreiches Wissen über ionisierende Strahlung, deren physikalische und biologische Wirkungen und deren Anwendungen v.a. in Medizin und Technik
  • das strahlenschutzrechtliche Regelwerk (Im Strahlenschutzgesetz, in der Strahlenschutzverordnung und in diversen Richtlinien werden v.a. die Genehmigungsverfahren, die erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen und die Ausbildung der Mitarbeiter (Strahlenschutzkurse) detailliert geregelt.)
  • die Aufsicht durch qualifizierte Fachbehörden

Nachfolgend finden Sie neben Hinweisen zu Fachinformationen und Strahlenschutzkursen eine Zusammenstellung der für den Strahlenschutz relevanten Behörden und Institutionen in Rheinland-Pfalz

Fachbehörden im Strahlenschutz

In Rheinland-Pfalz sind je nach Aufgabengebiet (Umweltradioaktivität, technische Anlagen, Medizin etc.) verschiedene Behörden für den Strahlenschutz zuständig

Fachinformationen

Im Strahlenschutz sind so einige rechtliche Bestimmungen einzuhalten . So ist für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine bestimmte Fachkunde oder bestimmte Kenntnisse im Strahlenschutz notwendig.