Vollzug im Strahlenschutz

Strahlenschutz wird sichergestellt durch:

  • umfangreiches Wissen über ionisierende Strahlung, deren physikalische und biologische Wirkungen und deren Anwendungen v.a. in Medizin und Technik
  • das strahlenschutzrechtliche Regelwerk (Im Strahlenschutzgesetz, in der Strahlenschutzverordnung und in diversen Richtlinien werden v.a. die Genehmigungsverfahren, die erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen und die Ausbildung der Mitarbeiter (Strahlenschutzkurse) detailliert geregelt.)
  • die Aufsicht durch qualifizierte Fachbehörden

Nachfolgend finden Sie neben Hinweisen zu Fachinformationen und Strahlenschutzkursen eine Zusammenstellung der für den Strahlenschutz relevanten Behörden und Institutionen in Rheinland-Pfalz

Fachbehörden im Strahlenschutz

In Rheinland-Pfalz sind je nach Aufgabengebiet (Umweltradioaktivität, technische Anlagen, Medizin etc.) verschiedene Behörden für den Strahlenschutz zuständig

Fachinformationen

Im Strahlenschutz sind so einige rechtliche Bestimmungen einzuhalten . So ist für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine bestimmte Fachkunde oder bestimmte Kenntnisse im Strahlenschutz notwendig.

Aufsichtsprogramm im Strahlenschutz

Die für den Strahlenschutz zuständigen Regionalstellen Gewerbeaufsicht nehmen ihre Aufsichtsaufgaben im Rahmen eines systematischen Aufsichtsprogramms wahr. Die Frequenzen der Vor-Ort-Inspektionen (2/4/6 Jahre) richten sich nach dem radiologischen Risiko der zu kontrollierenden Einrichtungen. Die Vor-Ort-Prüfungen und Ergebnisse werden jährlich berichtet. 

Nachfolgend finden Sie den Bericht über das Aufsichtsprogramm in 2023