Biotopverbund

Grünbrücke
Grünbrücke

Ein wirkungsvolles Konzept für den Schutz der Biodiversität stützt sich auf die Entwicklung und den Schutz sowohl von naturnahen Kernflächen (Nationalpark, Naturschutzgebiete, Natura 2000) als auch von funktionsfähigen Wanderkorridoren und Trittsteinbiotopen. Es muss die gesamte Landschaft und die Beziehungen der Teilpopulationen untereinander einbeziehen. Die Länder sind durch das Bundesnaturschutzgesetz zur Schaffung eines Biotopverbundes verpflichtet.

Instrumente hierfür stellen die Landschaftsplanung und die Naturschutzgroßprojekte dar. Naturschutzgroßprojekte eignen sich als national bedeutsame und repräsentative Naturräume hervorragend für ein landesweites Biotopverbundsystem.

Sie unterscheiden sich von anderen Naturschutzvorhaben insbesondere durch ihre Großflächigkeit und Komplexität und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Das Biotopverbundsystem soll Wanderungsmöglichkeiten erleichtern und die Entwicklung stabiler Populationen unterstützen.

Ziel des Konzeptes „Wildtierkorridore” ist es, die Kernlebensräume und Hauptverbindungsachsen waldgebundenen Arten, der Arten des Halboffenlandes sowie der Verbreitung von Leitarten mit großen Raumansprüchen zu identifizieren.