Biotopverbund
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Ein wirkungsvolles Konzept für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt stützt sich auf die Entwicklung und den Schutz sowohl von großen zusammenhängenden Kernflächen als auch von funktionsfähigen Verbindungsflächen und Verbindungselementen. In einer durch unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungen geprägten und durch Siedlung und Verkehr zerschnittenen Landschaft, bedarf es einer ganzheitlichen und grenzüberschreitenden Betrachtung aller Landschaftsbestandteile. Zur dauerhaften Gewährleistung der funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen sowie zur Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 sind die Länder nach § 20 des Bundesnaturschutzgesetzes zur Schaffung eines Biotopverbundes verpflichtet. Das Biotopverbundsystem soll natürliche Wanderbewegungen ermöglichen , die genetische Vielfalt fördern, den Erhalt und die Entwicklung stabiler Populationen und die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen unterstützen sowie Anpassungsmöglichkeiten im Klimawandel bieten.
Die fachliche Grundlage für den Biotopverbund in Rheinland-Pfalz liefert das vom Landesamt für Umwelt erarbeitete Konzept „Planung vernetzter Biotopsysteme Rheinland-Pfalz“, kurz VBS. Das Konzept bietet textliche und kartografische Beschreibungen und Darstellungen zu flächendeckenden (außerhalb des Siedlungsbereiches) Zielen des Arten- und Biotopschutzes. Die entsprechenden Hintergrundinformationen, Texte und Karten sind über die Homepage des LfU (Themenreiter Natur ⇒ Planungsgrundlagen ⇒ Planung vernetzter Biotopsysteme) abrufbar.
Auf Grundlage der zwischen 2017 und 2020 aktualisierten Zielekarte der VBS hat das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ein Fachkonzept zum landesweiten Biotopverbund Rheinland-Pfalz entwickelt und im Jahr 2024 veröffentlicht. Die entsprechenden Hintergrundinformationen, Texte und Karten sind über die Homepage des LfU (Themenreiter Natur ⇒ Planungsgrundlagen ⇒ Biotopverbund Rheinland-Pfalz) abrufbar.
Dieses Fachkonzept zum landesweiten Biotopverbund bietet die Grundlage für die räumlich konkreten Abgrenzungen des Biotopverbundes in den entsprechenden Planwerken und gibt Hinweise zu Handlungs- bzw. Sicherungsbedarfen. Die rechtliche Sicherung erfolgt primär mittels planerischer Festlegungen der gesamträumlichen Planung (Regionale Raumordnungspläne und Bauleitpläne) oder mittels der Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft nach dem Naturschutzrecht (§ 21 Abs. 4 BNatSchG). Auch Naturschutzgroßprojekte eignen sich als national bedeutsame und repräsentative Naturräume in besonderer Weise für die Umsetzung großräumiger bzw. überörtlicher Vernetzungen. Sie unterscheiden sich von anderen Naturschutzvorhaben insbesondere durch ihre Großflächigkeit und Komplexität und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.