Rechtliche Anforderungen
Welche grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen bei der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und von Rohrfernleitungen zu treffen sind, ist bundeseinheitlich geregelt. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist die maßgebliche Verordnung.