Gentechnik in Rheinland-Pfalz
Gentechnische Anlagen
Zurzeit sind in Rheinland-Pfalz etwa 200 gentechnische Anlagen hauptsächlich in den Bereichen Forschung und Produktion zugelassen. Der weitaus größte Teil der gentechnischen Anlagen wird zu Forschungszwecken betrieben. Nur wenige Anlagen dienen der Produktion. Mehr als 70% aller gentechnischen Arbeiten sind in die Sicherheitsstufe 1 (siehe Begriffsbestimmungen) eingestuft.
Weiterführende Informationen zum Thema Gentechnik in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite der SGD Süd.
Freisetzungs- und Anbauflächen
Sämtliche aktuellen Freisetzungs- und Anbauflächen werden seit 2005 im Standortregister veröffentlicht.
In Rheinland-Pfalz wurden in der Vergangenheit folgende gentechnisch veränderte Pflanzen zu Versuchszwecken freigesetzt:
- Mais
- Raps
- Zuckerrüben
- Rippenmangold
- Weinreben
- Kartoffeln
Zurzeit gibt es keine Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Rheinland-Pfalz.
Folgende in Verkehr gebrachte gentechnisch veränderte Pflanzen wurden in Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit angebaut:
Mais (MON810): Mit Bescheid vom 17.04.2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den Anbau dieser Maislinie in Deutschland untersagt.
Aktuelle Anbauflächen können dem Standortregister beim BVL entnommen werden.
Auszug aus dem Koallitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Regierungsparteien 2011-2016 zum Thema Gentechnik
"Wir wollen die Gentechnikfreiheit der rheinland-pfälzischen Land- und Lebensmittelwirtschaft als Marktchance erhalten und nutzen. Die Koalitionspartner wollen daher, dass in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet und die gentechnikfreie Erzeugung geschützt wird. Wir sehen aber auch die Chancen bei der Anwendung der Gentechnik außerhalb der Freisetzung von lebenden gentechnisch veränderten Organismen. Das Siegel „Ohne Gentechnik“ werden wir unterstützen. Kommunen und Städte, die selbst gentechnisch freie Regionen gründen wollen, werden wir unterstützen. Der Schutz vor negativen Auswirkungen der Gentechnikforschung – insbesondere der Auskreuzung gentechnisch veränderter Organismen – wird verbessert. Auf Landesebene werden wir keine anwendungsbezogene Agro-Gentechnik-Forschung fördern. Jede Verunreinigung von Saatgut, Futtermitteln und Erntegut muss vermieden werden. Wir treten für die Beibehaltung und Wiederherstellung der Null-Toleranz ein. Wir setzen uns für die deutliche Verbesserung der Zulassungsverfahren ein und sorgen für eine ausreichende Kontrolle und Zertifizierung. Wir lehnen Patente auf Pflanzen, Tiere oder biologische Züchtungsverfahren sowie das Klonen von Tieren ab. Schutz vor gentechnischer Kontamination in Naturschutzgebieten."