Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine

Paragraphenzeichen
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Das Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine (TierSchLMVG) vom 3. April 2014 (GVBL. S. 44),  ist am 18. April 2014 in Kraft getreten und war ein großer Schritt für mehr Tierschutz.

Mit diesem Gesetz soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass den Tieren in Deutschland kein gesetzlicher Vertreter zugestanden wird, der zu ihren Gunsten klagen kann. Um dieses prozessuale Ungleichgewicht zwischen den Rechten der Tierhalter und dem Rechtsgut Tierschutz auszugleichen, dürfen nun nach dem TierSchLMVG anerkannte Tierschutzvereine auch im Verwaltungsverfahren sowie prozessual für die Rechte der Tiere eintreten. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz vier anerkannte Tierschutzvereine. Diese Vereine haben angekündigt, eng zusammenarbeiten zu wollen, um Verfahren für alle Beteiligten möglichst effizient und zielführend zu gestalten.

Das TierSchLMVG sieht Mitwirkungsrechte bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Tierhaltungsanlagen, z. B. Boxenlaufställe für Rinder, sowie bei tierschutzrechtlichen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren, wie z. B. für das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) oder Amputationen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, vor. Mitwirkungsrechte sind zudem geregelt für die nach § 11 des Tierschutzgesetzes erlaubnispflichtige Verwendung von Tieren, z. B. dem gewerbsmäßigen Züchten oder Halten von Tieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren oder der Tätigkeit als Hundeausbilder. Entsprechend der Mitwirkungsrechte werden zudem Klagerechte eingeräumt, zusätzlich noch gegen tierschutzrechtliche Anordnungen oder das Unterlassen von Anordnungen bei tierschutzrechtlichen Verstößen.

Hinsichtlich der Auswirkungen des Verbandsklagerechts bei Genehmigungen von Tierversuchen sowie der Erlaubnis für das Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern zu Versuchszwecken sind eine Überprüfung und ein Bericht an den Landtag durch die Landesregierung nach fünf Jahren vorgesehen.

Nach TierSchLMVG anerkannte Vereine

  • Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
  • Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland - Pfalz  e. V.